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EuGH, 01.10.2019 - C-460/19 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Stada Arzneimittel/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird - Nichtzulassung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Stada Arzneimittel/ EUIPO
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Stada Arzneimittel/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht nachgewiesen wird - Nichtzulassung des ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 04.04.2019 - T-804/17
- EuGH, 01.10.2019 - C-460/19 P
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuG, 04.04.2019 - T-804/17
Stada Arzneimittel/ EUIPO (Représentation de deux arches opposées) - Unionsmarke …
Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-460/19
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Stada Arzneimittel AG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. April 2019, Stada Arzneimittel/EUIPO (Darstellung von zwei sich gegenüberliegenden Bögen) (T-804/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:218), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. September 2017 (Sache R 1887/2016-1) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das zwei sich gegenüberliegende Bögen darstellt, als Unionsmarke durch Stada Arzneimittel abgewiesen hat. - EuGH, 16.09.2019 - C-444/19
Kiku/ CPVO
Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-460/19
Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es Sache der Rechtsmittelführerin ist, den Nachweis zu erbringen, dass die mit ihrem Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind (Beschluss vom 16. September 2019, Kiku/CPVO, C-444/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:746, Rn. 11).