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   EuGH, 26.09.2018 - C-513/17   

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https://dejure.org/2018,30175
EuGH, 26.09.2018 - C-513/17 (https://dejure.org/2018,30175)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2018 - C-513/17 (https://dejure.org/2018,30175)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2018 - C-513/17 (https://dejure.org/2018,30175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Baumgartner

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 - Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 - Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 - Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Baumgartner

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1- Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Baumgartner

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 - Verwaltungsrechtliche Sanktion wegen eines im Hoheitsgebiet des Sitzmitgliedstaats eines Unternehmens begangenen Verstoßes, die von den zuständigen ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.06.2016 - C-287/14

    Eurospeed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 26.09.2018 - C-513/17
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 561/2006 den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats ausdrücklich die Möglichkeit gibt, gegen ein Unternehmen und/oder einen Fahrer bei einem Verstoß gegen die Verordnung auch dann eine Sanktion zu verhängen, wenn dieser Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 33).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Verordnung Nr. 561/2006 außer der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals im Straßenverkehrsgewerbe auch das Ziel verfolgt, die allgemeine Straßenverkehrssicherheit zu verbessern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 39).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet ein Verstoß gegen die Verordnung Nr. 561/2006 begangen wurde, jedenfalls befugt ist, ihn zu ahnden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 33), so dass es einer Ermächtigung durch eine zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats nicht bedarf.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-102/16

    Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige

    Auszug aus EuGH, 26.09.2018 - C-513/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Vaditrans, C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2019 - C-220/17

    Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen,

    Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-9/18

    Meyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG -

    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales)

    Vgl. z. B. Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner (C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 28).

    23 Diese Unterscheidung ist in der Praxis nicht immer so eindeutig, da bestimmte Verhaltensweisen einen Verstoß sowohl gegen die Verordnung Nr. 3821/85 als auch gegen die Verordnung Nr. 561/2006 darstellen können (vgl. z. B. Urteile vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, und vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772).

    31 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner (C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 30), entschieden, dass "in Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters von Straßenverkehrstätigkeiten eine Auslegung von Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 561/2006, wonach die Mitgliedstaaten ihre zuständigen Behörden ermächtigen, bei einem in ihrem Hoheitsgebiet festgestellten Verstoß auch dann eine Sanktion zu verhängen, wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde, den mit der Verordnung verfolgten Zielen eher zu entsprechen [vermag]." Dies gilt mutatis mutandis auch für Verstöße gegen die Verordnung Nr. 3821/85.

  • EuG, 07.02.2024 - T-501/22

    Österreich / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-790/19

    LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.2021 - C-365/19

    Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg - Vorlage zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. hierzu Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-441/19

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Retour d'un mineur non accompagné) -

    10 Urteile vom 26. September 2018, Baumgartner (C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23), und vom 20. Dezember 2017, Vaditrans (C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 20).
  • AG Köln, 31.07.2017 - 902a OWi 401/16

    Ermächtigung jedes Mitgliedsstaats an andere Mitgliedsstaaten zur Verfolgung und

    C-513/17 ein Urteil in dieser Sache erlassen.
  • VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 6 L 2485/21
    vgl. EuGH, Urteile vom 28. Februar 2019 - C-9/18 -, juris Rn. 26, und vom 26. September 2018 - C-513/17 -, juris Rn. 23.
  • EuGH, 27.06.2019 - C-348/18

    Azienda Agricola Barausse Antonio e Gabriele

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 26. September 2018, Baumgartner, C-513/17, EU:C:2018:772, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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