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   EuGH, 16.01.2018 - C-570/17 P   

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https://dejure.org/2018,706
EuGH, 16.01.2018 - C-570/17 P (https://dejure.org/2018,706)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.2018 - C-570/17 P (https://dejure.org/2018,706)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - C-570/17 P (https://dejure.org/2018,706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil "медведь" - Zurückweisung des Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil "медведь" - Zurückweisung des Antrags

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil "медведь" - Zurückweisung des Antrags

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 19.07.2017 - T-432/16

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik / EUIPO

    Auszug aus EuGH, 16.01.2018 - C-570/17
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2017, Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/EUIPO (¼µ´²µ´ÑŒ) (T-432/16, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:527), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. Mai 2016 (Sache R 240/2016-1) über die Anmeldung des Bildzeichens "¼µ´²µ´ÑŒ" als Unionsmarke abgewiesen hat.
  • EuGH, 21.04.2016 - C-279/15

    Borde und Carbonium / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.01.2018 - C-570/17
    Die Feststellung dieser Tatsachen und die Beweiswürdigung stellen somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Beschluss vom 21. April 2016, Borde und Carbonium/Kommission, C-279/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:297, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.01.2015 - C-320/14

    Asos / HABM

    Auszug aus EuGH, 16.01.2018 - C-570/17
    Die Rechtsmittelführerin strebt somit mit dem zweiten Teil ihres ersten Rechtsmittelgrundes in Wirklichkeit offenbar nur eine erneute Prüfung ihres Vorbringens an, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. Januar 2015, Asos/HABM, C-320/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:6, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-368/14

    Compagnie des Bateaux mouches / HABM

    Auszug aus EuGH, 16.01.2018 - C-570/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs fallen die Feststellungen zu den Merkmalen des relevanten Publikums und zu seiner Aufmerksamkeit oder seiner Einstellung jedoch in den Bereich der Tatsachenwürdigung (Beschluss vom 11. Dezember 2014, Compagnie des Bateaux mouches/HABM, C-368/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2480, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-521/13

    Think Schuhwerk / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 16.01.2018 - C-570/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. Beschluss vom 11. September 2014, Think Schuhwerk/HABM, C-521/13 P, EU:C:2014:2222, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2013 - C-410/12

    medi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 16.01.2018 - C-570/17
    Erstens ist festzustellen, dass sich die Rechtsmittelführerin mit ihren Ausführungen zur Bedeutung der streitigen Marke auf die wörtliche Wiederholung der vor dem Gericht geltend gemachten Klagegründe und Argumente beschränkt, die in den Rn. 36 bis 39 des angefochtenen Urteils mit dem zutreffenden Hinweis auf die Rechtsprechung zurückgewiesen wurden, wonach ein Zeichen, das zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, von der Eintragung auszuschließen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 16. Oktober 2013, medi/HABM, C-410/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:702, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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