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   EuGH, 29.07.2019 - C-589/17   

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https://dejure.org/2019,21944
EuGH, 29.07.2019 - C-589/17 (https://dejure.org/2019,21944)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2019 - C-589/17 (https://dejure.org/2019,21944)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - C-589/17 (https://dejure.org/2019,21944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Prenatal

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einfuhr von Textilwaren, als deren Ursprung fälschlich Jamaika angegeben wurde - Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Antrag auf Erlass der Abgaben - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29. Juli 2019. Prenatal S.A. gegen Tribunal Económico Administrativo Regional de Cataluña (TEARC). Vorlage...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b, ZK Art 239, EWGV 2913/92 Art 239, ZKDV Art 905 Abs 1, EWGV 2454/93 Art 905 Abs 1
    Textilwaren, Jamaika, Einfuhrabgaben, Zollkodex

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220 Abs 2 Buchst b ; EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b ; ZK Art 239 ; EWGV 2913/92 Art 239 ; ZKDV Art 905 Abs 1 ; EWGV 2454/93 Art 905 Abs 1

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Die in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 47).

    Daraus folgt, dass der AKP-Ausfuhrstaat verpflichtet ist, die Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Protokolls Nr. 1 festzustellen oder zu verhüten, wenn Hinweise vorliegen, die eine Unregelmäßigkeit hinsichtlich des Ursprungs der eingeführten Waren vermuten lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 31 und 32).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Wie sich nämlich aus Art. 17 Abs. 1 EUV ergibt, ist die Kommission als Hüterin der Verträge und der auf deren Grundlage abgeschlossenen Abkommen verpflichtet, mittels der Instrumente, die ein Abkommen zwischen einem Drittland und der Union oder die auf seiner Grundlage gefassten Beschlüsse vorsehen, dafür Sorge zu tragen, dass das betreffende Land die in dem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Juli 2008, C.A.S./Kommission, C-204/07 P, EU:C:2008:446, Rn. 92 und 95).

    Des Weiteren ist die Kommission gemäß Art. 36 Abs. 1 des Anhangs IV des genannten Abkommens durch eine Delegation in jedem AKP-Staat und bei jedem regionalen Zusammenschluss, der dies ausdrücklich wünscht, vertreten, was es ihr zumindest ermöglicht, über die rechtlichen Entwicklungen in diesen Staaten und insbesondere über den Stand der Durchführung des Cotonou-Abkommens verlässlich unterrichtet zu sein (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Juli 2008, C.A.S./Kommission, C-204/07 P, EU:C:2008:446, Rn. 96 bis 98).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-574/17

    Kommission/ Combaro - Rechtsmittel - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Wenn dieses Organ über einen solchen Antrag auf der Grundlage dieser Bestimmungen befindet, so muss es anstelle der Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats die Bedingungen der Einfuhr bestimmter Waren und die Anwendung der einschlägigen Zollvorschriften prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Kommission/Combaro, C-574/17 P, EU:C:2018:598, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was Art. 239 des Zollkodex anbelangt, so stellt dieser nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die zum Erlass von Einfuhrabgaben führt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich wenn ein besonderer Fall gegeben ist und keine offensichtliche Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht seitens des Abgabenpflichtigen vorliegt (Urteil vom 25. Juli 2018, Kommission/Combaro, C-574/17 P, EU:C:2018:598, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 21. März 2019, Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und Rhenus Veniro, C-266/17 und C-267/17, EU:C:2019:241, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-407/16

    Aqua Pro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Bei dieser Beurteilung verfügt die Kommission über ein weites Ermessen (vgl. entsprechend zur nachträglichen Prüfung durch die nationalen Zollbehörden Urteil vom 26. Oktober 2017, Aqua Pro, C-407/16, EU:C:2017:817" Rn. 61 und 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2007 - C-173/06

    Agrover - Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Die in dieser Bestimmung vorgesehenen Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2007, Agrover, C-173/06, EU:C:2007:612, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 47).
  • EuGH, 14.12.2017 - C-61/16

    EBMA/ Giant (China) - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EU) Nr. 502/2013 -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter dann, wenn die Kommission über ein weites Ermessen verfügt, insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz zu prüfen hat, sondern auch zu kontrollieren hat, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen sind, und ob sie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2017, Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-414/15 P, EU:C:2017:215, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2017, EBMA/Giant [China], C-61/16 P, EU:C:2017:968, Rn. 68 und 69).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-414/15

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter dann, wenn die Kommission über ein weites Ermessen verfügt, insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz zu prüfen hat, sondern auch zu kontrollieren hat, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen sind, und ob sie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2017, Stichting Woonlinie u. a./Kommission, C-414/15 P, EU:C:2017:215, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Dezember 2017, EBMA/Giant [China], C-61/16 P, EU:C:2017:968, Rn. 68 und 69).
  • EuGH, 28.03.2019 - C-637/17

    Cogeco Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 28. März 2019, Cogeco Communications, C-637/17, EU:C:2019:263, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus EuGH, 29.07.2019 - C-589/17
    Insoweit obliegt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs demjenigen, der sich auf die am Ende dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme beruft, der Beweis dafür, dass die Voraussetzungen für deren Anwendung erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, EU:C:2006:162, Rn. 45, und Beschluss vom 1. Juli 2010, DSV Road/Kommission, C-358/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:398, Rn. 58).
  • EuG, 09.12.2013 - T-38/09

    El Corte Inglés / Kommission

  • FG Düsseldorf, 22.03.2023 - 4 K 704/22

    Erheben eines Antidumpingzollsatzes für die Einfuhren von Peroxosulfate mit

    Besondere Umstände können jedoch vorliegen, wenn der Kommission ein Fehlverhalten zur Last fällt, weil sie der ihr obliegenden Verpflichtung zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften nicht nachgekommen ist (EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 Rs. C-204/07 P, Slg. 2008, I-6135 Randnr. 92, 131; vom 29. Juli 2019 Rs. C-589/17, ECLI:EU:C:2019:631 Randnr. 87; EuG, Urteil vom 19. Februar 1998 Rs. T-42/96, Slg. 1998, II-401 Randnr. 189).

    Die Kommission ist auch nicht zu einer systematischen Überprüfung sämtlicher Einfuhren ohne besonderen Anlass verpflichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 Rs. C-589/17, ECLI:EU:C:2019:631 Randnr. 68).

  • EuGH, 03.02.2021 - C-92/20

    Rottendorf Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    239 des Zollkodex stellt eine allgemeine Billigkeitsklausel dar, die zum Erlass von Einfuhrzöllen führt, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich wenn ein besonderer Fall gegeben ist und keine offensichtliche Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht seitens des Abgabenpflichtigen vorliegt (Urteil vom 29. Juli 2019, Prenatal, C-589/17, EU:C:2019:631, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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