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   EuGH, 04.05.2023 - C-60/22   

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https://dejure.org/2023,9224
EuGH, 04.05.2023 - C-60/22 (https://dejure.org/2023,9224)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2023 - C-60/22 (https://dejure.org/2023,9224)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - C-60/22 (https://dejure.org/2023,9224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 5 - Grundsätze für die Verarbeitung - Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Verarbeitung - Art. 6 - Rechtmäßigkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Art. 5; Grundsätze für die Verarbeitung; Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Verarbeitung; Art. 6; Rechtmäßigkeit der Verarbeitung; Von ...

  • Betriebs-Berater

    Kein Verstoß gegen Rechenschaftspflicht - Auswirkungen eines Verstoßes gegen Art. 26 und 30 DSGVO

  • doev.de PDF

    Bundesrepublik Deutschland - Datenverarbeitung in Gerichtsverfahren

  • milo.bamf.de

    EUV 2016/679
    Iran: Verstoß gegen Pflicht zum Abschluss einer Datenschutzvereinbarung und Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses führt nicht zur Unrechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 5 - Grundsätze für die Verarbeitung - Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Verarbeitung - Art. 6 - Rechtmäßigkeit der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: UZ/Bundesrepublik Deutschland

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fehlende Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO und fehlendes Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO führt nicht zur Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO führt zu einer rechtswidrigen Verarbeitung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis führt nicht automatisch zu einer unzulässigen Datenverarbeitung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen,

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Diese Liste der Fälle, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann, ist erschöpfend und abschließend, so dass eine Verarbeitung unter einen der in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der DS-GVO vorgesehenen Fälle subsumierbar sein muss, um als rechtmäßig angesehen werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 83).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss somit jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 Abs. 1 der DS-GVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung der Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 208, vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96, sowie vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 49 und 56).

    Da die Art. 7 bis 11 der DS-GVO, die genau wie die Art. 5 und 6 dieser Verordnung in deren Kapitel II stehen, das die Grundsätze betrifft, zum Ziel haben, den Umfang der dem Verarbeiter nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung obliegenden Pflichten näher zu bestimmen, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zudem nur rechtmäßig, wenn sie diese anderen Bestimmungen des genannten Kapitels einhält, die im Wesentlichen die Einwilligung, die Verarbeitung besonderer Kategorien sensibler personenbezogener Daten und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 2019, GC u. a. [Auslistung sensibler Daten], C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 72 bis 75, sowie vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 100, 102 und 106).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Wie aus Art. 267 Abs. 2 AEUV klar hervorgeht, ist es im Rahmen der engen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, die auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen beruht, Sache des nationalen Gerichts, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof richten soll (Urteil vom 17. Juli 2008, Coleman, C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen muss der Gerichtshof, wenn er, wie hier, mit einem Ersuchen um Auslegung des Unionsrechts befasst ist, das nicht offensichtlich ohne Bezug zu den Gegebenheiten oder zum Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits ist, und über die erforderlichen Angaben verfügt, um eine sachdienliche Antwort auf die ihm gestellten Fragen zur Auswirkung der DS-GVO auf den Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens zu geben, darauf antworten; er braucht den angenommenen Sachverhalt, auf den sich das vorlegende Gericht gestützt hat, nicht selbst zu prüfen; die Annahme wird vom vorlegenden Gerichts später nachzuprüfen sein, falls sich dies als erforderlich erweisen sollte (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, Coleman, C-303/06, EU:C:2008:415, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.09.2019 - C-136/17

    Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Da die Art. 7 bis 11 der DS-GVO, die genau wie die Art. 5 und 6 dieser Verordnung in deren Kapitel II stehen, das die Grundsätze betrifft, zum Ziel haben, den Umfang der dem Verarbeiter nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung obliegenden Pflichten näher zu bestimmen, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zudem nur rechtmäßig, wenn sie diese anderen Bestimmungen des genannten Kapitels einhält, die im Wesentlichen die Einwilligung, die Verarbeitung besonderer Kategorien sensibler personenbezogener Daten und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. September 2019, GC u. a. [Auslistung sensibler Daten], C-136/17, EU:C:2019:773, Rn. 72 bis 75, sowie vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 100, 102 und 106).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss somit jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 Abs. 1 der DS-GVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung der Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 208, vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96, sowie vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 49 und 56).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Es besteht insbesondere darin, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihres in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankerten Rechts auf Privatleben - bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 125 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2019 - C-708/18

    Asociatia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Insoweit ist festzustellen, dass aus dem Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der DS-GVO klar hervorgeht, dass die in Buchst. a dieses Unterabsatzes genannte Einwilligung der betroffenen Person nur einen der Gründe für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung darstellt; eine solche Einwilligung wird dagegen in den anderen Gründen für die Rechtmäßigkeit, die in den Buchst. b bis f dieses Unterabsatzes aufgeführt sind und sich im Wesentlichen darauf beziehen, dass die Verarbeitung für bestimmte Zwecke erforderlich ist, nicht verlangt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2019, Asociatia de Proprietari bloc M5A-ScaraA, C-708/18, EU:C:2019:1064, Rn. 41).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-77/21

    Digi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss somit jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 Abs. 1 der DS-GVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung der Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 208, vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96, sowie vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 49 und 56).
  • EuGH, 08.12.2022 - C-180/21

    Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Diese Liste der Fälle, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten als rechtmäßig angesehen werden kann, ist erschöpfend und abschließend, so dass eine Verarbeitung unter einen der in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der DS-GVO vorgesehenen Fälle subsumierbar sein muss, um als rechtmäßig angesehen werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 83).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss somit jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 Abs. 1 der DS-GVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung der Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 208, vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96, sowie vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 49 und 56).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-132/21

    In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 12. Januar 2023, Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság, C-132/21, EU:C:2023:2, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des

  • EuGH, 24.03.2022 - C-245/20

    Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung

    Davon ist auszugehen, wenn die Zivilgerichte (EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 32)  - zu denen nach unionsrechtlichem Verständnis auch die Gerichte für Arbeitssachen gehören (zu einem Kündigungsschutzprozess als zivilrechtliche Streitigkeit iSd. Brüssel Ia-VO vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 16)  - die ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse ausüben (EuGH 4. Mai 2023 - C-60/22 - [Bundesrepublik Deutschland] Rn. 73) .
  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann

    Aus dem Wortlaut von Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 DSGVO geht eindeutig hervor, dass die Beweislast dafür, dass personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit dieser Daten im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Buchst. f und Art. 32 DSGVO gewährleistet, dem für die betreffende Verarbeitung Verantwortlichen obliegt (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 52 und 53, und vom 4. Juli 2023, Meta Platforms u. a. [Allgemeine Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks], C-252/21, EU:C:2023:537, Rn. 95).
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Davon ist auszugehen, wenn die Zivilgerichte (EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 32)  - zu denen nach unionsrechtlichem Verständnis auch die Gerichte für Arbeitssachen gehören (zu einem Kündigungsschutzprozess als zivilrechtliche Streitigkeit iSd. Brüssel Ia-VO vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 16)  - die ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse ausüben (EuGH 4. Mai 2023 - C-60/22 - [Bundesrepublik Deutschland] Rn. 73) .
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Er muss damit also generell - und entgegen dem Ansatz der Beklagten auch im Zivilprozess - nach dem in Art. 5 Abs. 2 DSGVO verankerten Grundsatz der Rechenschaftspflicht nachweisen können, dass er die in Abs. 1 dieses Artikels festgelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten einhält (vgl. EuGH Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR 2023, 1131 Rn. 95, 152, 154; EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-60/22, BeckRS 2023, 8967 Rn. 53; EuGH Urt. v. 24.2.2022 - C-175/20, BeckRS 2022, 2616 Rn. 77, siehe auch Rn. 78; EuGH Urt. v. 24.2.2024 - C-175/20, EuZW 2022, 527 Rn. 77 f., 81; vgl. zu Art. 32, 24 DSGVO speziell auch GA Pitruzzella Schlussanträge v. 27.4.2023 - C-340/21, BeckRS 2023, 8707 Rn. 45-53; siehe auch BVerwG Urt. v. 1.3.2022 - 6 C 7 /20, BVerwGE 175, 76 Rn. 49 f.) .
  • EuGH, 21.12.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    Daher hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 Abs. 1 DSGVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung der Daten im Einklang stehen und die in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen muss (Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Überdies wurde bereits entschieden, dass, da die Art. 7 bis 11 DSGVO, die genau wie die Art. 5 und 6 dieser Verordnung in deren Kapitel II stehen, zum Ziel haben, den Umfang der dem Verantwortlichen nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung obliegenden Pflichten näher zu bestimmen, die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, zudem nur dann rechtmäßig ist, wenn sie diese anderen Bestimmungen des genannten Kapitels einhält, die im Wesentlichen die Einwilligung, die Verarbeitung besonderer Kategorien sensibler personenbezogener Daten und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten betreffen (Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.03.2024 - C-604/22

    IAB Europe

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der DSGVO insbesondere darin besteht, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihres in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankerten Rechts auf Privatleben - bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 64).
  • EuGH, 07.03.2024 - C-740/22

    Endemol Shine Finland

    Diese Auslegung des Begriffs "Verarbeitung" wird durch das Ziel der DSGVO bestätigt, die, wie sich aus ihrem Art. 1 sowie ihren Erwägungsgründen 1 und 10 ergibt, insbesondere bezweckt, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen - insbesondere ihres in Art. 8 Abs. 1 der Charta und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankerten Rechts auf Privatleben - bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 64).
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1608/23
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, der zu Art. 17, 18 DSGVO bereits entschieden hat, dass nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO die Datenverarbeitung mit der Folge von Ansprüchen auf Löschen oder Einschränkung der Verarbeitung unrechtmäßig macht (EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-60/22 -, - juris, Orientierungssatz; vgl. Lapp, jurisPR-ITR 15/2023 Anm. 4).
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH, der zu Art. 17, 18 DSGVO bereits entschieden hat, dass nicht jeder Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO die Datenverarbeitung mit der Folge von Ansprüchen auf Löschen oder Einschränkung der Verarbeitung unrechtmäßig macht (EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-60/22 -, - juris, Orientierungssatz; vgl. Lapp, jurisPR-ITR 15/2023 Anm. 4).
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

    Davon ist auszugehen, wenn die Zivilgerichte (EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 32)  - zu denen nach unionsrechtlichem Verständnis auch die Gerichte für Arbeitssachen gehören (zu einem Kündigungsschutzprozess als zivilrechtliche Streitigkeit iSd. Brüssel Ia-VO vgl. BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 16)  - die ihnen durch das nationale Recht übertragenen gerichtlichen Befugnisse ausüben (EuGH 4. Mai 2023 - C-60/22 - [Bundesrepublik Deutschland] Rn. 73) .
  • EuGH, 14.03.2024 - C-46/23

    Újpesti Polgármesteri Hivatal - Datenschutzbehörde darf auch ohne Antrag Löschung

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.10.2023 - 10 O 1510/22

    Datenschutzgrundverordnung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs,

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1398/23
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 299/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

  • LG Freiburg, 15.09.2023 - 8 O 21/23

    Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenscraping-Vorfall

  • LG Freiburg, 08.02.2024 - 8 O 212/23

    Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem API-Bug bei Twitter

  • BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23

    Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 298/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • OLG Dresden, 23.01.2024 - 4 U 1313/23
  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1481/23
  • LG Freiburg, 15.09.2023 - 8 O 184/22

    Bemessung des immateriellen Schadens im Zusammenhang mit einem sog.

  • EuGH, 11.01.2024 - C-755/22

    Nárokuj

  • EuGH, 05.10.2023 - C-659/22

    Ministerstvo zdravotnictví (Application mobile Covid-19)

  • LG Freiburg, 20.09.2023 - 8 O 50/23
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-390/22

    Obshtina Pomorie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • VG Wiesbaden, 19.04.2023 - 6 L 582/21

    Iran: Keine Verpflichtung zur Übersendung der Behördenakte als einzelne pdf-Datei

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