Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.2018 - C-601/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27848
EuGH, 12.09.2018 - C-601/17 (https://dejure.org/2018,27848)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - C-601/17 (https://dejure.org/2018,27848)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - C-601/17 (https://dejure.org/2018,27848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,27848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Harms

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 8 Abs. 1 - Erstattung des Preises eines Flugscheins bei Annullierung eines Fluges - Provision, die beim Kauf des Flugscheins von einem Vermittler zwischen dem Fluggast und dem ...

  • IWW

    Fluggastrechte

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 8 Abs. 1 - Erstattung des Preises eines Flugscheins bei Annullierung eines Fluges - Provision, die beim Kauf des Flugscheins von einem Vermittler zwischen dem Fluggast und dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 8 Abs. 1 - Erstattung des Preises eines Flugscheins bei Annullierung eines Fluges - Provision, die beim Kauf des Flugscheins von einem Vermittler zwischen dem Fluggast und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: Wann Provisionen eines Vermittlers bei Flugausfall erstattet werden müssen

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Harms

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 8 Abs. 1 - Erstattung des Preises eines Flugscheins bei Annullierung eines Fluges - Provision, die beim Kauf des Flugscheins von einem Vermittler zwischen dem Fluggast und dem ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Annullierung ist auch die Provision seitens der Fluggesellschaft zu erstatten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaften müssen bei Kenntnis auch Provisionen von Vermittlungsunternehmen zurückerstatten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Provisionen bei Annullierung eines Fluges

  • versr.de (Kurzinformation)

    Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen erstatten, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben, sofern die Gesellschaft davon Kenntnis hatte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona: Flug annuliert / Rückerstattung Ticketpreis / Fluggastrechte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft muss bei Annullierung nicht den vollen Preis zurückzahlen

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Airlines müssen bei Flugausfällen auch bekannte Vermittlungsgebühren erstatten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Airline muss nach Annullierung auch gezahlte Provisionen für Online-Vermittler erstatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggesellschaft muss bei Flugannullierung neben Flugpreis auch Provisionen erstatten - Erstattungsanspruch besteht nur bei Kenntnis der Fluggesellschaft über Provisionszahlungen an Vermittlungsunternehmen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Harms

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 8 Abs. 1 - Erstattung des Preises eines Flugscheins bei Annullierung eines Fluges - Provision, die beim Kauf des Flugscheins von einem Vermittler zwischen dem Fluggast und dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2019, 253
  • MMR 2018, 809
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus EuGH, 12.09.2018 - C-601/17
    Insoweit ist allgemein darauf hinzuweisen, dass mit der Verordnung Nr. 261/2004 nicht nur ein hohes Schutzniveau für die Fluggäste gewährleistet werden soll, sondern auch ein Ausgleich zwischen ihren Interessen und denen der Luftfahrtunternehmen (Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 67).
  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 12.09.2018 - C-601/17
    Diese Auslegung wird durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt, aus der hervorgeht, dass die in Art. 10 Abs. 2 Buchst. a bis c der Verordnung Nr. 261/2004 für den Fall, dass das Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse verlegt als die, für die der Flugschein erworben wurde, vorgesehene teilweise Erstattung des "Preises des Flugscheins" unter Einbeziehung allein der Bestandteile des Preises zu ermitteln ist, die in dem Sinne "unvermeidbar" sind, dass ihre Zahlung als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der vom Luftfahrtunternehmen angebotenen Leistungen erforderlich ist (Urteil vom 22. Juni 2016, Mennens, C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 36).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-163/18

    Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer

    Zu der Frage, ob die Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter einen Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, auch von dem Luftfahrtunternehmen die Erstattung ihrer Flugscheinkosten verlangen können, ist einleitend darauf hinzuweisen, dass zum einen nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 in Verbindung mit deren Art. 5 Abs. 1 Buchst. a das Luftfahrtunternehmen verpflichtet ist, bei Annullierung eines Fluges den betroffenen Fluggästen u. a. Unterstützungsleistungen in Form der Erstattung ihrer Flugscheinkosten anzubieten (vgl. Urteil vom 12. September 2018, Harms, C-601/17, EU:C:2018:702, Rn. 12).
  • BGH, 22.06.2021 - X ZR 15/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung

    Darüber hinaus hat er entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen im Falle einer Stornierung grundsätzlich auch dann den gesamten vom Fluggast gezahlten Preis zu erstatten hat, wenn die Buchung über einen zugelassenen Vermittler erfolgt ist und der Preis eine Provision für den Vermittler enthält, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17, RRa 2018, 270 Rn. 16-19 - Harms).

    Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises nach Annullierung entschieden, dass sich ein Luftfahrtunternehmen Handlungen eines Vermittlers zurechnen lassen muss, sofern diese nicht ohne sein Wissen erfolgt sind (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17, RRa 2018, 270 Rn. 16 ff. - Harms).

  • BGH, 22.06.2021 - X ZR 2/20

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage

    Darüber hinaus hat er entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen im Falle einer Stornierung grundsätzlich auch dann den gesamten vom Fluggast gezahlten Preis zu erstatten hat, wenn die Buchung über einen zugelassenen Vermittler erfolgt ist und der Preis eine Provision für den Vermittler enthält, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17, RRa 2018, 270 Rn. 16-19 - Harms).

    Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises nach Annullierung entschieden, dass sich ein Luftfahrtunternehmen Handlungen eines Vermittlers zurechnen lassen muss, sofern diese nicht ohne sein Wissen erfolgt sind (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17, RRa 2018, 270 Rn. 16 ff. - Harms).

  • AG Köln, 02.02.2021 - 120 C 64/20

    Außergewöhnlicher Umstand Corona-Pandemie Provision

    Wird ein Dritter als Vermittler bei der Buchung tätig und vereinnahmt eine Provision für die Vermittlertätigkeit, ist bei der Berechnung der Flugscheinkosten folgendes zu beachten: Der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, schließt die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens ein, es sei denn, die Provision wurde vom Vermittler ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt (EuGH, Urteil vom 12.09.2018, C-601/17; BeckOK Fluggastrechte-VO/Degott, 17. Ed. 1.1.2021, Fluggastrechte-VO Art. 8 Rn. 3a).

    Dafür könnte die Formulierung "es sei denn" in der Entscheidung des EuGH sprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.09.2018, C-601/17).

  • AG Hamburg, 18.10.2021 - 48 C 177/21

    Erstattung von Flugscheinkosten bei Annullierung; Provision des Vermittlers als

    Das Gericht geht im Anschluss an EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17, davon aus, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe einer Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens grundsätzlich einschließt.

    Der Europäische Gerichtshof hat insoweit ausgeführt, dass im Licht der Ziele der Verordnung, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste zu gewährleisten und zugleich einen Ausgleich zwischen ihren Interessen und denjenigen der Luftfahrtunternehmen zu schaffen, davon auszugehen sei, dass eine Provision, die ein Vermittlungsunternehmen beim Kauf eines Flugscheins von einem Fluggast erhält, zwar grundsätzlich als Bestandteil des dem Fluggast bei Annullierung des entsprechenden Fluges zu erstattenden Preises anzusehen sei, es für ihre Einbeziehung jedoch angesichts der davon betroffenen Interessen der Luftfahrtunternehmen gewisse Grenzen geben müsse (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17 -, juris Rn. 16).

    Sonach seien Preisbestandteile der von Vermittlern ausgegebenen Flugscheine dann nicht als erstattungsfähiger Teil desselben anzusehen, wenn diese ohne Genehmigung und somit ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt worden seien (EuGH, Urteil vom 12. September 2018 - C-601/17 -, juris Rn. 17).

  • OLG München, 20.07.2022 - 20 U 8835/21

    Anspruch des Fluggastes eines annullierten Fluges auf Rückerstattung des

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei Art. 8 Abs. 1 lit. a) Fluggastrechte-VO dahin auszulegen, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrages heranzuziehen ist, die Differenz zwischen den vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt (EuGH, Urteil vom 12.09.2018, S. C-601/17).

    8 Abs. 1 lit a Fluggastrechte-VO ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dahingehend auszulegen, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annulierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrages heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt (EuGH, Urteil vom 12.09.2018, Rs. C-601/17).

  • LG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - 24 S 3/22
    gezahlten Betrag verweist die Beklagte auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 12.9.2018 (Az.: C-601/17).

    Es muss dementsprechend vorliegend nicht entschieden werden, wer in Ansehung des Urteils des EuGH vom 12.9.2018 (C-601/17) die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis der Beklagten von der Erhebung der Vermittlungsprovision in Höhe der Differenz zwischen dem an ABC Travel gezahlten und von der Beklagten erhaltenen Betrag trägt.

  • AG Köln, 19.01.2021 - 120 C 75/20

    Flugannullierung: Berechnung zu erstattenden Flugscheinkosten

    Die Flugscheinkosten betragen hier 1.410,47 EUR, Wird ein Dritter als Vermittler bei der Buchung tätig und vereinnahmt eine Provision für die Vermittlertätigkeit, ist bei der Berechnung der Flugscheinkosten folgendes zu beachten: Der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, schließt die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens ein, es sei denn, die Provision wurde vom Vermittler ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt (EuGH, Urteil vom 12.09.2018, C-601/17; BeckOK Fluggastrechte-VO/Degott, 17. Ed. 1.1.2021, Fluggastrechte-VO Art. 8 Rn. 3a).

    In dem der Entscheidung des EuGH zugrunde liegenden Fall war der Anfall der Provision unstreitig (vgl. EuGH, Urteil vom 12.09.2018, C-601/17), so dass die Fälle nicht vergleichbar sind.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18

    HQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    53 Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 67), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 39), sowie vom 12. September 2018, Harms (C-601/17, EU:C:2018:702, Rn. 15).
  • AG Bremen, 20.04.2021 - 9 C 30/21

    Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs aus abgetretenem Recht wegen Annullierung

    Woher die Beklagte insofern ihr behauptetes Wissen bezogen haben soll, bleibt unklar (vgl. EuGH, EuZW 2019, 253).
  • AG Hamburg, 23.05.2023 - 21 C 88/21
  • LG Landshut, 03.12.2021 - 14 O 2303/21

    Anspruch des Fluggastes eines annullierten Fluges auf Rückerstattung des

  • AG Köln, 17.11.2021 - 117 C 128/21

    Erstattung von Vermittlungsgebühren bei Flugannullierung

  • AG Köln, 16.03.2022 - 155 C 37/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht