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   EuGH, 07.12.2023 - C-634/21   

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https://dejure.org/2023,34503
EuGH, 07.12.2023 - C-634/21 (https://dejure.org/2023,34503)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2023 - C-634/21 (https://dejure.org/2023,34503)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - C-634/21 (https://dejure.org/2023,34503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    SCHUFA Holding (Scoring)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 22 - Automatisierte Entscheidung im Einzelfall - Wirtschaftsauskunfteien - Automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts ...

  • Betriebs-Berater

    SCHUFA - Scoring als von DSGVO grundsätzlich verbotene "automatisierte Entscheidung im Einzelfall"

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auslegung des Begriffs "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" i. S. d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO ("SCHUFA Holding (Scoring)")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 22 - Automatisierte Entscheidung im Einzelfall - Wirtschaftsauskunfteien - Automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen (SCHUFA - Scoring)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Scoring ist eine "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" und damit Profiling im Sinne der DSGVO soweit Score maßgeblich für Kreditgewährung oder Vertragsschluss ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schufa-Score - und der Datenschutz

  • lto.de (Pressebericht, 07.12.2023)

    Zahlungsprognosen: Grenzen für das Schufa-Scoring gezogen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    DSGVO steht zwei Datenverarbeitungspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien entgegen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Schufa: DSGVO steht Scoring und längerer Speicherung von Informationen zur Restschuldbefreiung teilweise entgegen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mangels "Bonität" kein Darlehen erhalten - Schufa-Scoring auf dem Prüfstand: Algorithmen dürfen bei der Kreditvergabe nicht ausschlaggebend sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Datenschutzrechtliche Grenzen des Scorings von privaten Wirtschaftsauskunfteien ("SCHUFA Holding (Scoring)")

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Scoring und Langzeitspeicherung von Restschuldbefreiungsdaten verstoßen gegen DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist das Geschäftsmodell der SCHUFA Holding AG (Schufa) rechtswidrig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schufa-Score gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schufa-Eintrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Entscheidung zur SCHUFA: SCHUFA-Score darf nicht maßgeblich für Bonität sein - EuGH schränkt Nutzung des umstrittenen Schufa-Scores ein

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schufa-Scoring

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schufa: Stärkung des Faktors Mensch

Sonstiges (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 413
  • ZIP 2023, 2687
  • EuZW 2024, 75
  • NZA 2024, 45
  • MMR 2024, 153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.12.2023 - C-26/22

    SCHUFA Holding (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
    Was den Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines solchen Beschlusses im Rahmen eines nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO eingelegten Rechtsbehelfs betrifft, genügt die Feststellung, dass ein rechtsverbindlicher Beschluss einer Aufsichtsbehörde einer vollständigen inhaltlichen Überprüfung durch ein Gericht unterliegt (Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:XXX, Nr. 1 des Tenors].

    Was außerdem im Einzelnen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO betrifft, dürfen die Mitgliedstaaten nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DSGVO nicht von den Anforderungen abweichen, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) (C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:XXX), ergeben, insbesondere nicht dadurch, dass sie das Ergebnis der Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen abschließend vorschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 62).

  • EuGH, 12.01.2023 - C-702/20

    Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES, C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung einer Unionsvorschrift offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES, C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.10.2022 - C-77/21

    Digi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang stehen und in Anbetracht des in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a vorgesehenen Grundsatzes der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung eine der in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung erfüllen muss (Urteil vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Verantwortliche muss die Einhaltung dieser Grundsätze nach dem in Art. 5 Abs. 2 DSGVO niedergelegten Grundsatz der Rechenschaftspflicht nachweisen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2022, Digi, C-77/21, EU:C:2022:805, Rn. 24).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus EuGH, 07.12.2023 - C-634/21
    Was außerdem im Einzelnen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO betrifft, dürfen die Mitgliedstaaten nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DSGVO nicht von den Anforderungen abweichen, die sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung) (C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:XXX), ergeben, insbesondere nicht dadurch, dass sie das Ergebnis der Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen abschließend vorschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 62).
  • EuGH, 07.03.2024 - C-740/22

    Endemol Shine Finland

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jede Verarbeitung personenbezogener Daten mit den in Art. 5 DSGVO festgelegten Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang stehen muss und insbesondere in Anbetracht des in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a vorgesehenen Grundsatzes der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung eine der in Art. 6 dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu erfüllen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96, sowie vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding u. a. [Scoring], C-634/21, EU:C:2023:957, Rn. 67).
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