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   EuGH, 07.03.2017 - C-638/16, PPU   

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https://dejure.org/2017,5118
EuGH, 07.03.2017 - C-638/16, PPU (https://dejure.org/2017,5118)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - C-638/16, PPU (https://dejure.org/2017,5118)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - C-638/16, PPU (https://dejure.org/2017,5118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    X und X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 25 Abs. 1 Buchst. a - Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit - Erteilung eines Visums aus humanitären Gründen oder aufgrund internationaler Verpflichtungen - Begriff "internationale Verpflichtungen" ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 810/2009 Art. 25 Abs. 1 Buchst. a, GR-Charta Art. 4, GR-Charta Art. 18, EMRK Art. 3
    Visum, humanitäre Gründe, Visakodex, Flüchtlingsanerkennung, Unionsrecht, Syrien, Europäische Grundrechtecharta, Europäische Menschenrechtskonvention

  • doev.de PDF

    X und X - Humanitäres Visum für Asylbewerber

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DFON - Die Mitgliedstaaten sind nach dem Unionsrecht nicht verpflichtet, Personen, die sich in ihr Hoheitsgebiet begeben möchten, um dort Asyl zu beantragen, ein humanitäres Visum zu erteilen, sondern es steht ihnen weiterhin frei, dies auf der Grundlage ihres nationalen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    X und X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 25 Abs. 1 Buchst. a - Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit - Erteilung eines Visums aus humanitären Gründen oder aufgrund internationaler Verpflichtungen - Begriff "internationale Verpflichtungen" ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Asyl in der Botschaft

  • lto.de (Pressebericht, 07.03.2017)

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der Mitgliedstaaten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Humanitäres Visum für Asylsuchende

  • spiegel.de (Pressemeldung, 07.03.2017)

    EU-Staaten müssen keine "humanitären Visa" erteilen

  • welt.de (Pressemeldung, 07.03.2017)

    Flüchtlinge haben kein Recht auf "humanitäre Visa"

Besprechungen u.ä. (8)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Humanitäre Visa für Flüchtlinge: Nicht mit der EU

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Humanitäre Visa für Flüchtlinge: Wirklich keine Angelegenheit der EU?

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gestaltung und Verantwortung - Asyl-Entscheidungen des EuGH als Rückspiel an die Politik?

  • zeit.de (Pressekommentar, 09.03.2017)

    Was Europa überfordert

  • archive.is (Pressekommentar, 07.03.2017)

    Rechtlich korrekt, menschlich bitter

  • spiegel.de (Pressekommentar, 07.03.2017)

    Zynisches EU-Asylsystem

  • welt.de (Pressekommentar, 07.03.2017)

    Dieses Visa-Urteil offenbart den Darwinismus der Asylpolitik

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 07.03.2017)

    Menschenrechte allein können Fluchtprobleme nicht lösen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1293
  • NVwZ 2017, 611
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte und

    Auszug aus EuGH, 07.03.2017 - C-638/16
    Da die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation somit nicht vom Unionsrecht geregelt ist, sind die Vorschriften der Charta, insbesondere deren Art. 4 und 18, auf die sich die Fragen des vorlegenden Gerichts beziehen, nicht auf sie anwendbar (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19, und vom 27. März 2014, Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.03.2014 - C-265/13

    Torralbo Marcos - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus EuGH, 07.03.2017 - C-638/16
    Da die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation somit nicht vom Unionsrecht geregelt ist, sind die Vorschriften der Charta, insbesondere deren Art. 4 und 18, auf die sich die Fragen des vorlegenden Gerichts beziehen, nicht auf sie anwendbar (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19, und vom 27. März 2014, Torralbo Marcos, C-265/13, EU:C:2014:187, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-349/13

    Oil Trading Poland - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern -

    Auszug aus EuGH, 07.03.2017 - C-638/16
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2015, 0il Trading Poland, C-349/13, EU:C:2015:84, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union im

    Auszug aus EuGH, 07.03.2017 - C-638/16
    Unter diesen Umständen ist der Gerichtshof für die Beantwortung dieses Ersuchens zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Wojciechowski, C-408/14, EU:C:2015:591, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 18 A 1040/16

    Haftung von Flüchtlingsbürgen beschränkt

    vgl. zum Fall syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge christlich-orthodoxer Religionszugehörigkeit: EuGH, Urteil vom 7. März 2017 - C-638/16 PPU -, Rn. 43 ff.
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Gefahrenperpetuierende Auswirkungen kann eine fehlerhafte Verneinung einer politischen Verfolgung allerdings für Angehörige des Schutzsuchenden haben, die befristet von einem Nachzug ausgeschlossen sind; das kann aber wiederum rechtlich nicht in Ansatz gebracht werden, weil Schutzansprüche asyl- und flüchtlingsrechtlich seit jeher nur denjenigen zuerkannt wurden, die das zum Schutz aufgeforderte Land bereits erreicht haben (vgl. EuGH, Urt. v. 7.3.2017 - C-638/16 PPU -, NJW 2017, 1293 und NVwZ 2017, 611 ).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-646/16

    Jafari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Aus dieser Bestimmung folgt, dass der Begriff "Visum" im Sinne der Dublin-III-Verordnung nicht nur die Visa für den kurzfristigen Aufenthalt und den Flughafentransit erfasst, deren Verfahren und Erteilungsvoraussetzungen durch den Visakodex harmonisiert werden, sondern auch die Visa für den längerfristigen Aufenthalt, die nicht unter den Visakodex fallen und, da der Unionsgesetzgeber bislang keine allgemeinen Maßnahmen auf der Grundlage von Art. 79 Abs. 2 Buchst. a AEUV getroffen hat, anhand der nationalen Rechtsvorschriften erteilt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2017, X und X, C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 41 und 44).
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