Rechtsprechung
EuGH - C-64/22 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
SCHUFA Holding
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
SCHUFA Holding
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21
- EuGH - C-64/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-26/22
SCHUFA Holding u.a. (Libération de reliquat de dette) - Vorlage zur …
Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von zwei Rechtsstreitigkeiten, die erste zwischen UF (Rechtssache C-26/22) und dem Land Hessen (Deutschland), vertreten durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (im Folgenden: HBDI), die zweite zwischen AB (Rechtssache C-64/22) und ebenfalls dem HBDI, über Anträge von UF bzw. AB beim HBDI auf Löschung einer Eintragung betreffend eine Restschuldbefreiung bei der SCHUFA Holding AG (im Folgenden: SCHUFA).Der Vorlagebeschluss in der Rechtssache C-64/22 vom 31. Januar 2022 ist am 2. Februar 2022 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen.
- OLG Karlsruhe, 30.11.2022 - 7 U 75/22 Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die zwei Vorlagen des VG Wiesbaden an den EuGH (vgl. VG Wiesbaden Beschluss vom 23.12.2021, Az. 6 K 441/21.WI und Beschluss vom 31.01.2022, Az. 6 K 1052/21.WI), die dort unter den Aktenzeichen C- 26/22 und C-64/22 in einem verbundenen Verfahren geführt werden, war nicht angezeigt, weil die Vorlagefragen für die hier zu treffende Entscheidung nicht vorgreiflich sind (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 06.10.2022 - 6 U 6/22).
- OLG Hamburg, 06.10.2022 - 6 U 6/22
Kein Anspruch des Schuldners auf vorzeitige Löschung von Schufa-Daten
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich zu einer Vorlage von Fragen an den Europäischen Gerichtshof entschlossen (Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 31. August 2021, Az. 6 K 226/21, BeckRS 2021, 24583, C-552/21, zwischenzeitlich wurde die Vorlage wieder zurückgenommen, weil eine Klagerücknahme erfolgte; mit Beschlüssen vom 23. Dezember 2021, Az. 6 K 441/21.WI, und vom 31. Januar 2022, Az. 6 K 1052/21.WI, erfolgten zwei weitere Vorlagen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit fast identischen Fragen, die vom Europäischen Gerichtshof unter den Aktenzeichen C- 26/22 und C-64/22 in einem verbundenen Verfahren geführt werden.