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   EuGH, 17.09.2020 - C-648/18   

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EuGH, 17.09.2020 - C-648/18 (https://dejure.org/2020,26821)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.2020 - C-648/18 (https://dejure.org/2020,26821)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 2020 - C-648/18 (https://dejure.org/2020,26821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hidroelectrica

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Freier Warenverkehr - Art. 35 AEUV - Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Maßnahme, die die Stromerzeuger verpflichtet, die gesamte verfügbare elektrische Energie ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.02.2018 - C-518/16

    ZPT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine nationale Regelung in ihrer Auslegung durch die für ihre Anwendung zuständige Behörde eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 35 AEUV darstellt, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Maßnahmen als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne dieses Artikels qualifiziert hat, die tatsächlich die Ausfuhren, d. h., wenn die Waren den Markt des Ausfuhrmitgliedstaats verlassen, stärker betreffen als den Absatz der Waren auf dem inländischen Markt dieses Mitgliedstaats (Urteil vom 28. Februar 2018, ZPT, C-518/16, EU:C:2018:126, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass der AEU-Vertrag jede auch noch so unbedeutende Beschränkung einer der in ihm vorgesehenen Grundfreiheiten verbietet, es sei denn, ihre Wirkungen werden als zu ungewiss oder zu mittelbar angesehen, damit diese Beschränkung als Beschränkung im Sinne von Art. 35 AEUV angesehen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2018, ZPT, C-518/16, EU:C:2018:126" Rn. 44, und vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464" Rn. 37 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Eine nationale Maßnahme, die gegen Art. 35 AEUV verstößt, kann aus einem der in Art. 36 AEUV aufgeführten Gründe sowie durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern das von ihr verfolgte Ziel legitim ist und sie in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Ziel steht (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 45).

    Zu diesem Zweck ist nicht nur zu prüfen, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sind, sondern auch, ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (Urteil vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 51).

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass eine beschränkende Maßnahme nur dann als geeignet angesehen werden kann, die Verwirklichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 37).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen (Urteil vom 18. September 2019, VIPA, C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.07.1987 - 188/86

    Ministère public / Lefèvre

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Art. 267 AEUV über die Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht oder deren Auslegung durch die nationalen Rechtsanwender zu entscheiden, der Gerichtshof jedoch befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Auslegung mit dem geltend gemachten Unionsrecht zu entscheiden (vgl. Urteile vom 10. März 1983, Syndicat national des fabricants raffineurs d'huile de graissage u. a., 172/82, EU:C:1983:69, Rn. 8, und vom 2. Juli 1987, Lefèvre, 188/86, EU:C:1987:327, Rn. 6).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-204/12

    Die flämische Regelung für grüne Zertifikate ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Daraus folgt, dass Art. 35 AEUV im vorliegenden Fall anwendbar ist, wobei der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die elektrische Energie in den Anwendungsbereich der Regelungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 1994, Almelo, C-393/92, EU:C:1994:171, Rn. 28, und vom 11. September 2014, Essent Belgium, C-204/12 bis C-208/12, EU:C:2014:2192, Rn. 122).
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Schutz der Energieversorgungssicherheit zu den Gründen der öffentlichen Sicherheit im Sinne von Art. 36 AEUV gehören kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1984, Campus Oil u. a., 72/83, EU:C:1984:256, Rn. 34).
  • EuGH, 21.06.2016 - C-15/15

    Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung,

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass der AEU-Vertrag jede auch noch so unbedeutende Beschränkung einer der in ihm vorgesehenen Grundfreiheiten verbietet, es sei denn, ihre Wirkungen werden als zu ungewiss oder zu mittelbar angesehen, damit diese Beschränkung als Beschränkung im Sinne von Art. 35 AEUV angesehen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2018, ZPT, C-518/16, EU:C:2018:126" Rn. 44, und vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464" Rn. 37 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.03.1983 - 172/82

    Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Art. 267 AEUV über die Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht oder deren Auslegung durch die nationalen Rechtsanwender zu entscheiden, der Gerichtshof jedoch befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Auslegung mit dem geltend gemachten Unionsrecht zu entscheiden (vgl. Urteile vom 10. März 1983, Syndicat national des fabricants raffineurs d'huile de graissage u. a., 172/82, EU:C:1983:69, Rn. 8, und vom 2. Juli 1987, Lefèvre, 188/86, EU:C:1987:327, Rn. 6).
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    Auszug aus EuGH, 17.09.2020 - C-648/18
    Daraus folgt, dass Art. 35 AEUV im vorliegenden Fall anwendbar ist, wobei der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die elektrische Energie in den Anwendungsbereich der Regelungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 1994, Almelo, C-393/92, EU:C:1994:171, Rn. 28, und vom 11. September 2014, Essent Belgium, C-204/12 bis C-208/12, EU:C:2014:2192, Rn. 122).
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Hierunter fallen nationale Maßnahmen, die tatsächlich Ausfuhren - d.h. Waren, die den Markt des Ausfuhrmitgliedstaats verlassen - stärker betreffen als den Absatz der Waren auf dem inländischen Markt dieses Mitgliedstaats (vgl. EuGH, Urteile vom 17. September 2020 - C-648/18, juris Rn. 29 - ANRE/Hidroelectrica; vom 28. Februar 2018 - C-518/16, juris Rn. 43 mwN - ZPT; Becker in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo, EU-Kommentar, 4. Aufl., Art. 35 AEUV Rn. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

    423 Voir, par analogie, arrêts du 21 septembre 1999, BASF (C-44/98, EU:C:1999:440, point 16), et du 17 septembre 2020, Hidroelectrica (C-648/18, EU:C:2020:723, point 29 et jurisprudence citée) .

    617 Voir, par analogie, arrêts du 21 septembre 1999, BASF (C-44/98, EU:C:1999:440, point 16) et du 17 septembre 2020, Hidroelectrica (C-648/18, EU:C:2020:723, point 29 et jurisprudence citée) .

  • EuGH, 02.03.2023 - C-394/21

    Bursa Româna de Marfuri - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Die in Rn. 34 des vorliegenden Urteils zu den Bestimmungen der Verordnung 2019/943 getroffene Feststellung gilt auch in Bezug auf die Richtlinie 2009/72, die keine vollständige Harmonisierung des Elektrizitätsbinnenmarkts vornimmt, sondern nur eine Reihe von allgemeinen Grundsätzen festlegt, die die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Errichtung eines wettbewerbsbestimmten, sicheren und unter ökologischen Aspekten nachhaltigen Elektrizitätsmarkts zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2020, Hidroelectrica, C-648/18, EU:C:2020:723, Rn. 27).

    Zweitens ist, soweit es im Ausgangsverfahren um ein bestehendes Monopol für Dienstleistungen der Vermittlung von Angeboten für den Verkauf und den Kauf von Elektrizität auf dem Termin-Großhandelsmarkt geht, darauf hinzuweisen, dass jede nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen ist (Urteil vom 17. September 2020, Hidroelectrica, C-648/18, EU:C:2020:723, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.06.2023 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation)

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung jede nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand der Bestimmungen des Primärrechts zu beurteilen ist (Urteil vom 17. September 2020, Hidroelectrica, C-648/18, EU:C:2020:723, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-855/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Acquisitions

    3 Vgl. u. a. Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, (C-322/01, EU:C:2003:664, Rn. 64), vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 57), und vom 17. September 2020, Hidroelectrica (C-648/18, EU:C:2020:723, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-179/20

    Fondul Proprietatea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Vorschriften für

    40 Urteil vom 17. September 2020, Hidroelectrica (C-648/18, EU:C:2020:723, Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-395/22

    "Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie

    44 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1984, Campus Oil u. a. (72/83, EU:C:1984:256, Rn. 34 und 35), und vom 17. September 2020, Hidroelectrica (C-648/18, EU:C:2020:723, Rn. 37), sowie 25. Erwägungsgrund der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. 2009, L 211, S. 55).
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