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   EuGH, 23.05.2019 - C-658/17   

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https://dejure.org/2019,13437
EuGH, 23.05.2019 - C-658/17 (https://dejure.org/2019,13437)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.2019 - C-658/17 (https://dejure.org/2019,13437)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - C-658/17 (https://dejure.org/2019,13437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    WB

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g und i - Begriff "Entscheidung" in Erbsachen - Begriff "öffentliche Urkunde" in Erbsachen - Rechtliche Einstufung der Urkunde über die ...

  • Deutsches Notarinstitut

    Verordnung Nr. 650/2012 Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1
    Auslegung der EU-Erbrechtsverordnung; Einstufung des Notars als Gericht

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 23. Mai 2019. WB gegen Notariusz Przemyslawa Bac. Vorabentscheidungsersuchen des Sad Okregowy w Gorzowie Wi...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 650/2012 - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g und i - Begriff "Entscheidung" in Erbsachen - Begriff "öffentliche Urkunde" in Erbsachen - Rechtliche Einstufung der Urkunde über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, sind keine "Gerichte" im Sinne der Erbsachenverordnung, und ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polnische Notare - und der Erbschein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Notare in Polen sind keine "Gerichte" im Sinne der Erbsachenverordnung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2293
  • DNotZ 2019, 695
  • FamRZ 2019, 1184
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.06.2018 - C-20/17

    Oberle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 23.05.2019 - C-658/17
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 33).

    Dieses Kriterium gilt unabhängig davon, ob das Verfahren zur Ausstellung einer Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung streitig oder nicht streitig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Oberle, C-20/17, EU:C:2018:485, Rn. 44).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

    Auszug aus EuGH, 23.05.2019 - C-658/17
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die Ausübung gerichtlicher Funktionen voraussetzt, kraft eigener Befugnis über zwischen den Parteien etwa bestehende Streitpunkte entscheiden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 1994, Solo Kleinmotoren, C-414/92, EU:C:1994:221, Rn. 17 und 18).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-344/09

    Bengtsson - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "nationales Gericht" -

    Auszug aus EuGH, 23.05.2019 - C-658/17
    Damit davon ausgegangen werden kann, dass eine Behörde angesichts der besonderen Natur der von ihr ausgeübten Tätigkeit eine Rechtsprechungstätigkeit ausübt, muss sie die Befugnis haben, einen möglichen Rechtsstreit zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2011, Bengtsson, C-344/09, EU:C:2011:174, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Auszug aus EuGH, 23.05.2019 - C-658/17
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, wird nämlich in der Verordnung Nr. 650/2012 - anders als z. B. in der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. 2004, L 143, S. 15) oder der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1), die keine allgemeine Bestimmung zur Festlegung der Voraussetzungen enthalten, die erfüllt sein müssen, damit eine Behörde als Gericht eingestuft wird - in ihrem Art. 3 Abs. 2 festgelegt, dass der Begriff "Gericht" im Sinne dieser Verordnung nicht nur Gerichte, sondern auch alle sonstigen Behörden und alle sonstigen Angehörigen von Rechtsberufen mit Zuständigkeiten in Erbsachen einschließt, die gerichtliche Funktionen ausüben und die in dieser Bestimmung genannten Anforderungen erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2017, Zulfikarpasic, C-484/15, EU:C:2017:199, Rn. 35, und vom 9. März 2017, Pula Parking, C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 48).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-484/15

    Die in Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer "glaubwürdigen

    Auszug aus EuGH, 23.05.2019 - C-658/17
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, wird nämlich in der Verordnung Nr. 650/2012 - anders als z. B. in der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. 2004, L 143, S. 15) oder der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1), die keine allgemeine Bestimmung zur Festlegung der Voraussetzungen enthalten, die erfüllt sein müssen, damit eine Behörde als Gericht eingestuft wird - in ihrem Art. 3 Abs. 2 festgelegt, dass der Begriff "Gericht" im Sinne dieser Verordnung nicht nur Gerichte, sondern auch alle sonstigen Behörden und alle sonstigen Angehörigen von Rechtsberufen mit Zuständigkeiten in Erbsachen einschließt, die gerichtliche Funktionen ausüben und die in dieser Bestimmung genannten Anforderungen erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 2017, Zulfikarpasic, C-484/15, EU:C:2017:199, Rn. 35, und vom 9. März 2017, Pula Parking, C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 48).
  • EuGH, 30.05.2018 - C-517/16

    Czerwinski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

    Auszug aus EuGH, 23.05.2019 - C-658/17
    Auch wenn diese Mitteilung an die Kommission eine Vermutung begründet, dass die nach Art. 79 der Verordnung Nr. 650/2012 gemeldeten nationalen Behörden "Gerichte" im Sinne von Art. 3 Abs. 2 dieser Verordnung sind, kann sich aus dem Umstand, dass eine nationale Behörde darin nicht erwähnt wurde, nicht ohne Weiteres ergeben, dass diese Behörde nicht die in Art. 3 Abs. 2 dieser Verordnung genannten Anforderungen erfüllt (vgl. entsprechend Urteil vom 30. Mai 2018, Czerwi?"ski, C-517/16, EU:C:2018:350, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-639/18

    Sparkasse Südholstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-80/19

    E. E. () und loi applicable aux successions) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Im Übrigen ist es für die Einstufung der Notare als "Gericht" nicht entscheidend, dass von einem Mitgliedstaat nicht gemäß Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 650/2012 mitgeteilt worden ist, dass die Notare gerichtliche Funktionen ausüben (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 64).

    Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass in Art. 3 Abs. 2 der Verordnung Nr. 650/2012 klargestellt wird, dass der Begriff "Gericht" im Sinne dieser Verordnung nicht nur Gerichte, sondern auch alle sonstigen Behörden und alle sonstigen Angehörigen von Rechtsberufen mit Zuständigkeiten in Erbsachen einschließt, die gerichtliche Funktionen ausüben und die in dieser Bestimmung genannten Anforderungen erfüllen (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 40).

    Dieses Kriterium gilt unabhängig davon, ob das Verfahren zur Ausstellung eines Nachlasszeugnisses streitig oder nicht streitig ist (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 56).

  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 143/19

    Vorabentscheidungsersuchen zur Lebensmittelinformationsverordnung:

    Die Auslegung hat dabei unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2018 - C-20/17, NJW 2018, 2309 Rn. 33 - Oberle; Urteil vom 23. Mai 2019 - C-658/17, NJW 2019, 2293 Rn. 50 - WB).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-388/18

    B (Chiffre d'affaires du revendeur de véhicules d'occasion) - Vorlage zur

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-187/23

    Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    45 Vgl. Urteil vom 23. Mai 2019, WB (C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 55): "... Damit davon ausgegangen werden kann, dass eine Behörde angesichts der besonderen Natur der von ihr ausgeübten Tätigkeit eine Rechtsprechungstätigkeit ausübt, muss sie die Befugnis haben, einen möglichen Rechtsstreit zu entscheiden ...".

    48 Vgl. 20. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 650/2012 und Urteil vom 23. Mai 2019, WB (C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 53).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-646/20

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    31 Urteil vom 23. Mai 2019 (C-658/17, EU:C:2019:444).

    33 Urteil vom 23. Mai 2019 (C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 60).

  • BGH, 29.03.2023 - IV ZB 20/22

    Antragsbefugnis für die Erteilung einer Bescheinigung nach Art. 46 Abs. 3 Buchst.

    aa) Die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedsstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit ihr verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (EuGH, Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, ZEV 2019, 647 Rn. 50 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 24. Februar 2021 - IV ZR 33/20, ZEV 2021, 313 Rn. 18).
  • EuGH, 19.03.2020 - C-45/19

    Compañía de Tranvías de la Coruña

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-555/18

    K.H.K. (Saisie conservatoire des comptes bancaires) - Vorlage zur

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangen die einheitliche Anwendung des Unionsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Vorschrift, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (Urteil vom 23. Mai 2019, WB, C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-422/20

    RK (Déclinatoire de compétence) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    25 Urteil vom 23. Mai 2019, WB (C-658/17, EU:C:2019:444, Rn. 52).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-236/18

    GRDF

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-80/19

    E. E. () und loi applicable aux successions) - Vorabentscheidungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-617/20

    T.N. und N.N. (Déclaration concernant la renonciation à la succession)

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-277/20

    UM (Contrat translatif de propriété mortis causa) - Vorlage zur Vorabentscheidung

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