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   EuGH, 15.05.2019 - C-677/17   

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https://dejure.org/2019,12320
EuGH, 15.05.2019 - C-677/17 (https://dejure.org/2019,12320)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2019 - C-677/17 (https://dejure.org/2019,12320)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - C-677/17 (https://dejure.org/2019,12320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Çoban

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Zusatzprotokoll - Art. 59 - Beschluss Nr. 3/80 - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Aufhebung der Wohnortklauseln - Art. 6 - Leistung bei Invalidität - Entzug - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Assoziierungsabkommen EWGâ€"Türkei â€" Zusatzprotokoll â€" Art. 59 â€" Beschluss Nr. 3/80 â€" Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen â€" Aufhebung der Wohnortklauseln â€" Art. 6 â€" Leistung bei Invalidität â€" Entzug â€" Verordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 15. Mai 2019. M. Çoban gegen Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen (Uwv). V...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Zusatzprotokoll - Art. 59 - Beschluss Nr. 3/80 - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Aufhebung der Wohnortklauseln - Art. 6 - Leistung bei Invalidität - Entzug - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Çoban

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Zusatzprotokoll - Art. 59 - Beschluss Nr. 3/80 - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Art. 6 Abs. 1 - Aufhebung der Wohnortklauseln - Nach nationalem Recht gewährte Aufstockungsleistungen - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.05.2011 - C-485/07

    Akdas u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der

    Auszug aus EuGH, 15.05.2019 - C-677/17
    Mit Urteil vom 18. Juni 2015 wies dieses Gericht die Klage u. a. mit der Begründung ab, dass sich Herr Çoban nicht in einer Situation befinde, die mit jener der türkischen Staatsangehörigen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. Mai 2011, Akdas u. a. (C-485/07, EU:C:2011:346), ergangen sei, vergleichbar sei.

    Da ihn dieser Umstand in eine Situation versetzt habe, die mit jener der türkischen Staatsangehörigen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. Mai 2011, Akdas u. a. (C-485/07, EU:C:2011:346), ergangen sei, vergleichbar sei, müsse Herr Çoban grundsätzlich das Recht geltend machen können, die im Ausgangsverfahren fragliche Aufstockungsleistung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 auszuführen.

    Das vorlegende Gericht fragt sich daher angesichts der Rechtsprechung, die aus den Urteilen vom 26. Mai 2011, Akdas u. a. (C-485/07, EU:C:2011:346), und vom 14. Januar 2015, Demirci u. a. (C-171/13, EU:C:2015:8), hervorgegangen ist, ob die Situation von Herrn Çoban für die Anwendung von Art. 59 des Zusatzprotokolls mit der von Unionsbürgern vergleichbar ist, die eine Leistung wie die im Ausgangsverfahren fragliche nicht ausführen dürfen.

    Der Beschluss Nr. 3/80 enthält keine Ausnahme oder Beschränkung bezüglich der in seinem Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 festgelegten Aufhebung von Wohnortklauseln (Urteil vom 26. Mai 2011, Akdas u. a., C-485/07, EU:C:2011:346, Rn. 80).

    Insoweit hat der Gerichtshof in Rn. 95 des Urteils vom 26. Mai 2011, Akdas u. a. (C-485/07, EU:C:2011:346), entschieden, dass die Situation ehemaliger türkischer Arbeitnehmer, die in die Türkei zurückgekehrt sind, nachdem sie ihr Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit verloren haben, für die Anwendung von Art. 59 des Zusatzprotokolls nicht mit derjenigen der Unionsangehörigen verglichen werden kann, da diese aufgrund ihres Rechts auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten das Recht behalten, in dem Mitgliedstaat, der die betreffende Leistung gewährt, zu verbleiben, und somit zum einen sich dafür entscheiden können, das Hoheitsgebiet dieses Staates zu verlassen mit der Folge, diese Leistung zu verlieren, zum anderen aber das Recht haben, jederzeit in den betreffenden Mitgliedstaat zurückzukehren.

  • EuGH, 14.01.2015 - C-171/13

    Demirci u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.05.2019 - C-677/17
    Somit weise die Situation von Herrn Çoban auch Ähnlichkeiten zu jener der türkischen Staatsangehörigen in der Rechtssache auf, in der das Urteil vom 14. Januar 2015, Demirci u. a. (C-171/13, EU:C:2015:8), ergangen sei.

    Das vorlegende Gericht fragt sich daher angesichts der Rechtsprechung, die aus den Urteilen vom 26. Mai 2011, Akdas u. a. (C-485/07, EU:C:2011:346), und vom 14. Januar 2015, Demirci u. a. (C-171/13, EU:C:2015:8), hervorgegangen ist, ob die Situation von Herrn Çoban für die Anwendung von Art. 59 des Zusatzprotokolls mit der von Unionsbürgern vergleichbar ist, die eine Leistung wie die im Ausgangsverfahren fragliche nicht ausführen dürfen.

  • EuGH, 10.09.1996 - C-277/94

    Taflan-Met u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.05.2019 - C-677/17
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss Nr. 3/80 die Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten koordinieren soll, damit die jetzt oder früher in der Union beschäftigten türkischen Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene Leistungen in den herkömmlichen Zweigen der sozialen Sicherheit beziehen können (Urteil vom 10. September 1996, Taflan-Met u. a., C-277/94, EU:C:1996:315, Rn. 26).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-502/10

    Singh - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig

    Auszug aus EuGH, 15.05.2019 - C-677/17
    Wie sich aus dem zweiten Erwägungsgrund der genannten Richtlinie ergibt, zielt sie ferner darauf ab, die Rechtsstellung der Drittstaatsangehörigen derjenigen der Angehörigen der Mitgliedstaaten anzunähern, indem sie Ersteren die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten gewährt (Urteil vom 18. Oktober 2012, Singh, C-502/10, EU:C:2012:636, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-303/19

    Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les

    19 Vgl. z. B. Urteile vom 15. Mai 2019, Çoban (C-677/17, EU:C:2019:408, Rn. 58), und vom 3. Oktober 2019, X (Langfristig Aufenthaltsberechtigte - Ausreichende feste und regelmäßige Einkünfte) (C-302/18, EU:C:2019:830, Rn. 29).
  • EuGH, 19.09.2019 - C-257/18

    Güler

    Par lettre du 16 mai 2019, 1e greffe de la Cour a transmis à la juridiction de renvoi l'arrêt rendu le 15 mai 2019, Çoban (C-677/17, EU:C:2019:408), en l'invitant à bien vouloir lui indiquer si, à la lumière de cet arrêt, elle souhaitait maintenir ses demandes de décision préjudicielle dans les affaires jointes C-257/18 et C-258/18, Güler e.a.
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