Rechtsprechung
EuGH, 27.06.2017 - C-74/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff der staatlichen Beihilfe - Begriffe "Unternehmen" und "wirtschaftliche Tätigkeit" - Sonstige Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 1 und 3 AEUV - Begriffe "bestehende ...
- IWW
Art. 107 Abs. 1 AEUV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff der staatlichen Beihilfe - Begriffe 'Unternehmen' und 'wirtschaftliche Tätigkeit' - Sonstige Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 1 und 3 AEUV - Begriffe 'bestehende ...
- rechtsportal.de
AEUV Art. 107 Abs. 1
Steuerbefreiung für eine Kongregation der katholischen Kirche für Baumaßnahmen - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Begriff der staatlichen Beihilfe - Begriffe "Unternehmen" und "wirtschaftliche Tätigkeit" - Sonstige Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 1 und 3 AEUV - Begriffe ...
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien können verbotene staatliche Beihilfen darstellen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Steuerbefreiung für katholische Kirche in Spanien
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datev.de (Kurzinformation)
EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Spanien: Befreiung von der Kirchensteuer bei wirtschaftlicher Tätigkeit stellt unzulässige Beihilfe dar - Baumaßnahmen der katholischen Kirche an Schulgebäude verfolgen keinen strikt religiösen Zweck
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
EuGH zu unzulässiger Beihilfe für spanische Kirche: Zwingt das Europarecht zu Steuerreformen?
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 107 Abs 1
Spanien, Kirche, Steuerberfreiung, Bauwerke - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16
- EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Papierfundstellen
- EuZW 2017, 704
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (21)
- EuGH, 11.09.2007 - C-76/05
Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG) …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Das Wesensmerkmal des Entgelts besteht darin, dass es die wirtschaftliche Gegenleistung für die fragliche Leistung darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass Unterricht an Bildungseinrichtungen, die im Wesentlichen durch private Mittel, die nicht vom Dienstleistungserbringer selbst stammen, finanziert werden, eine Dienstleistung darstellt, da das von diesen Einrichtungen verfolgte Ziel darin besteht, eine Leistung gegen Entgelt anzubieten (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 40, …und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, EU:C:2007:495, Rn. 69).
Diese private Finanzierung muss nicht vorwiegend von den Schülern oder deren Eltern aufgebracht werden, da der wirtschaftliche Charakter einer Tätigkeit nicht davon abhängt, dass die Dienstleistung von denjenigen bezahlt wird, denen sie zugutekommt (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 41, …und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, EU:C:2007:495, Rn. 70).
Durch die Errichtung und Aufrechterhaltung eines solchen staatlichen Bildungssystems, das in der Regel aus dem Staatshaushalt und nicht von den Schülern oder ihren Eltern finanziert wird, will der Staat nämlich keine entgeltlichen Tätigkeiten erbringen, sondern erfüllt seine Aufgabe auf sozialem, kulturellem und bildungspolitischem Gebiet gegenüber seinen Bürgern (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 39, …und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, EU:C:2007:495, Rn. 68).
- EuGH, 21.12.2016 - C-76/15
Die Garantie, die Belgien den ARCO-Finanzgenossenschaften gewährt hat, verstößt …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 21. Dezember 2016, Vervloet u. a., C-76/15, EU:C:2016:975, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 21. Dezember 2016, Vervloet u. a., C-76/15, EU:C:2016:975, Rn. 57).
In Bezug auf die Voraussetzungen, dass sich ein wirtschaftlicher Vorteil auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten auswirken und zur Herbeiführung einer Wettbewerbsverzerrung geeignet sein muss, ist darauf hinzuweisen, dass es für die Qualifizierung einer nationalen Maßnahme als staatliche Beihilfe nicht des Nachweises einer tatsächlichen Auswirkung der fraglichen Beihilfe auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und einer tatsächlichen Wettbewerbsverzerrung bedarf, sondern nur der Prüfung, ob die Beihilfe geeignet ist, diesen Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil vom 21. Dezember 2016, Vervloet u. a., C-76/15, EU:C:2016:975, Rn. 102).
Wenn nämlich ein Mitgliedstaat Unternehmen eine Beihilfe gewährt, kann die inländische Tätigkeit dadurch beibehalten oder verstärkt werden, so dass sich dadurch die Chancen der in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, in den Markt dieses Mitgliedstaats einzudringen, verringern (Urteil vom 21. Dezember 2016, Vervloet u. a., C-76/15, EU:C:2016:975, Rn. 104).
- EuGH, 11.09.2007 - C-318/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass Unterricht an Bildungseinrichtungen, die im Wesentlichen durch private Mittel, die nicht vom Dienstleistungserbringer selbst stammen, finanziert werden, eine Dienstleistung darstellt, da das von diesen Einrichtungen verfolgte Ziel darin besteht, eine Leistung gegen Entgelt anzubieten (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 40, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, EU:C:2007:495, Rn. 69).Diese private Finanzierung muss nicht vorwiegend von den Schülern oder deren Eltern aufgebracht werden, da der wirtschaftliche Charakter einer Tätigkeit nicht davon abhängt, dass die Dienstleistung von denjenigen bezahlt wird, denen sie zugutekommt (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 41, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, EU:C:2007:495, Rn. 70).
Durch die Errichtung und Aufrechterhaltung eines solchen staatlichen Bildungssystems, das in der Regel aus dem Staatshaushalt und nicht von den Schülern oder ihren Eltern finanziert wird, will der Staat nämlich keine entgeltlichen Tätigkeiten erbringen, sondern erfüllt seine Aufgabe auf sozialem, kulturellem und bildungspolitischem Gebiet gegenüber seinen Bürgern (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 39, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, EU:C:2007:495, Rn. 68).
- EuGH, 09.10.2014 - C-522/13
Ministerio de Defensa und Navantia
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Unter Bezugnahme auch auf die Rn. 19 bis 23 des Urteils vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia (C-522/13, EU:C:2014:2262), wirft das vorlegende Gericht die Frage auf, ob die Befreiung der katholischen Kirche vom ICIO, die auch dann besteht, wenn die Kirche auf dem betreffenden Grundstück eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen könnte.Zu der Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuerbefreiung dem Begünstigten einen Vorteil gewährt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gelten (Urteil vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia, C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 21).
Nach ständiger Rechtsprechung erfasst der Begriff "staatliche Beihilfe" staatliche Maßnahmen, die eine Differenzierung zwischen Unternehmen vorsehen und damit a priori selektiv sind, allerdings dann nicht, wenn diese Differenzierung aus der Natur oder dem inneren Aufbau der Regelung folgt, zu der sie gehören, was vom betreffenden Mitgliedstaat darzulegen ist (Urteil vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia, C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 42).
- EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Um zu klären, ob es sich bei den fraglichen Tätigkeiten um solche eines "Unternehmens" im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union handelt, ist zu untersuchen, welcher Art diese Tätigkeiten sind, wobei die Qualifikation als "wirtschaftliche Tätigkeit" für jede einzelne der verschiedenen Tätigkeiten einer bestimmten Einheit zu prüfen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, EU:C:2002:617, Rn. 75, und vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 25).Dass Güter oder Dienstleistungen ohne Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden, steht der Einstufung der Einheit, die diese Tätigkeiten auf dem Markt ausübt, als Unternehmen nicht entgegen, wenn ihr Angebot mit dem anderer Wirtschaftsteilnehmer konkurriert, die einen Erwerbszweck verfolgen (Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 27).
- EuGH, 10.01.2006 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs umfasst der Begriff des Unternehmens im Kontext des Wettbewerbsrechts der Union jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8, Rn. 107).Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8, Rn. 108).
- EuGH, 21.11.2013 - C-284/12
Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 20).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss das nationale Gericht außerdem genau angeben, aus welchen Gründen ihm die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheinen (Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 21).
- EuGH, 26.10.2016 - C-590/14
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer bestehenden staatlichen Beihilfe ist …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Während bestehende Beihilfen gemäß Art. 108 Abs. 1 AEUV regelmäßig durchgeführt werden dürfen, solange die Kommission nicht ihre Vertragswidrigkeit festgestellt hat, sieht Art. 108 Abs. 3 AEUV vor, dass der Kommission Vorhaben zur Einführung neuer Beihilfen oder zur Umgestaltung bestehender Beihilfen rechtzeitig zu melden sind und dass sie nicht durchgeführt werden dürfen, bevor das Verfahren zu einer abschließenden Entscheidung geführt hat (Urteil vom 26. Oktober 2016, DEI und Kommission/Alouminion tis Ellados, C-590/14 P, EU:C:2016:797, Rn. 45). - EuGH, 26.10.2016 - C-211/15
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von France Télécom in der Rechtssache …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
In Bezug auf die Voraussetzung der Wettbewerbsverzerrung ist hervorzuheben, dass Beihilfen, die ein Unternehmen von den Kosten befreien sollen, die es normalerweise im Rahmen seiner laufenden Geschäftsführung oder seiner üblichen Tätigkeiten zu tragen gehabt hätte, grundsätzlich die Wettbewerbsbedingungen verfälschen (Urteil vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission, C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 66). - EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
Das nationale Gericht ist bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, …
Auszug aus EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Sollte das vorlegende Gericht Zweifel oder Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Beihilfe, in deren Genuss die Congregación für ihre etwaigen wirtschaftlichen Tätigkeiten gekommen sein mag, haben, steht es ihm frei, neben der Kooperation mit anderen Organen des betreffenden Mitgliedstaats zu diesem Zweck, im Einklang mit dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, die Hilfe der Kommission in Anspruch zu nehmen, wie sich insbesondere aus den Rn. 77 bis 96 der Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte (…ABl. 2009, C 85, S. 1) ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset, C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 30). - EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
P - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der …
- EuGH, 05.10.1988 - 196/87
Steymann / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 08.05.2013 - C-197/11
Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen …
- EuGH, 19.03.2013 - C-399/10
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses die Entscheidung …
- EuGH, 19.12.2013 - C-262/12
Der französische Mechanismus zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch die …
- EuGH, 24.10.2002 - C-82/01
Aéroports de Paris / Kommission
- EuGH, 15.10.2015 - C-306/14
Biovet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung …
- EuGH, 21.12.2016 - C-20/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, …
- EuGH, 21.12.2016 - C-524/14
Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 05.03.2015 - C-93/13
Kommission / Versalis und Eni - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …
- EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.03.2018 - C-274/16
Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und 25). - EuGH, 20.12.2017 - C-434/15
Asociación Profesional Elite Taxi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV …
Insoweit ist zu beachten, dass der Gerichtshof die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 25).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
37 Hierin unterscheidet sich das vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496), behandelte Problem von dem des Ausgangsverfahrens. - EuGH, 06.11.2018 - C-622/16
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der …
In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8, Rn. 107, sowie vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 39 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit besteht das Wesensmerkmal des Entgelts darin, dass es die wirtschaftliche Gegenleistung für die betreffende Leistung darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 37 und 38, sowie vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 45 und 47).
In Bezug auf Lehrtätigkeiten hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Unterricht an Bildungseinrichtungen, die im Wesentlichen durch private Mittel, die nicht vom Dienstleistungserbringer selbst stammen, finanziert werden, eine Dienstleistung darstellt, da das von diesen Einrichtungen verfolgte Ziel darin besteht, eine Leistung gegen Entgelt anzubieten (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 28.02.2024 - T-364/20
Dänemark / Kommission
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bei Lehrtätigkeiten die Finanzierung dieser Tätigkeiten aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Berücksichtigung der Organisationsmodalitäten einer Tätigkeit in einem Mitgliedstaat ein relevanter Gesichtspunkt für die Unterscheidung zwischen Tätigkeiten wirtschaftlicher Natur und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 39, und vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 50).Daher ist festzustellen, dass die vom Königreich Dänemark vorgenommene Auslegung von Rn. 13 der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe zurückzuweisen ist, da sie zum einen Tätigkeiten vermengt, die nicht als Tätigkeiten wirtschaftlicher Natur angesehen werden, weil sie in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erfolgen (…Urteile vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft, C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 30, …und vom 24. März 2022, GVN/Kommission, C-666/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:225, Rn. 70), und zum anderen Tätigkeiten, die nicht wirtschaftlicher Natur sind, weil sie nicht darin bestehen, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern anzubieten, die einen Erwerbszweck verfolgen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 27, und vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 46).
Dies ist u. a. bei öffentlichen Lehrtätigkeiten der Fall, die vollständig oder vorwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, EU:C:2007:492, Rn. 39, und vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 50), bei Systemen der sozialen Sicherheit, mit denen das Solidaritätsprinzip umgesetzt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 1993, Poucet und Pistre, C-159/91 und C-160/91, EU:C:1993:63, Rn. 7 bis 12, 15 und 18, …und vom 11. Juni 2020, Kommission und Slowakische Republik/Dôvera zdravotná poist'ovna, C-262/18 P und C-271/18 P, EU:C:2020:450, Rn. 30 bis 34) oder auch bei Einheiten, die das nationale System der sozialen Sicherheit verwalten und kostenlose medizinische Leistungen anbieten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 2006, FENIN/Kommission, C-205/03 P, EU:C:2006:453, Rn. 27, …und vom 4. März 2003, FENIN/Kommission, T-319/99, EU:T:2003:50, Rn. 39 und 49).
Damit wendet die Kommission nämlich ein Kriterium an, anhand dessen sie feststellen kann, ob diese Tätigkeit eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 27, und vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 46).
Was erstens das Vorbringen betrifft, die Feste Fehmarnbeltquerung werde nicht kommerziell genutzt, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen Dienstleistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, als wirtschaftliche Tätigkeiten qualifiziert werden können, wobei das Wesensmerkmal des Entgelts darin besteht, dass es die wirtschaftliche Gegenleistung für die fragliche Leistung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 47, …und vom 20. September 2019, Havenbedrijf Antwerpen und Maatschappij van de Brugse Zeehaven/Kommission, T-696/17, EU:T:2019:652, Rn. 75).
- EuGH, 28.03.2019 - C-637/17
Cogeco Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 AEUV - …
Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-164/21
BALTIJAS STARPTAUTISKĀ AKADĒMIJA - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
14 Urteile vom 19. Februar 2002, Wouters u. a. (…C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 46 und 47), und vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 41).16 Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 44).
Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 49).
20 Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 45 bis 48).
21 Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 48).
22 Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle …
20 Vgl. u. a. Urteile vom 8. September 2011, Paint Graphos u. a. (…C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2011:550, Rn. 78), vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia (…C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 51), sowie vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 78).23 Vgl. Urteile vom 30. April 2009, Kommission/Italien und Wam (…C-494/06 P, EU:C:2009:272, Rn. 54), vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 80), sowie vom 26. April 2018, ANGED (…C-233/16, EU:C:2018:280, Rn. 66).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16
Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4 …
- EuG, 21.09.2022 - T-95/21
Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère)
- EuGH, 26.04.2018 - C-233/16
Die regionalen Abgaben, die in Spanien für große Einzelhandelsunternehmen erhoben …
- EuGH, 27.02.2020 - C-773/18
Land Sachsen-Anhalt () und juges) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2018 - C-135/16
Georgsmarienhütte u.a. - Vorabentscheidungsfrage nach der Gültigkeit Beschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
Escribano Vindel
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- EuGH, 25.07.2018 - C-128/16
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über das "spanische …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-562/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische …
- EuGH, 15.05.2019 - C-706/17
Achema u.a.
- EuGH, 29.07.2019 - C-659/17
Azienda Napoletana Mobilità
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
Kommission/ Fútbol Club Barcelona - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 19.12.2019 - C-385/18
Arriva Italia u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17
Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-596/19
Kommission/ Ungarn - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- EuG, 27.10.2023 - T-714/22
Nutmark/ Kommission (Zone Franche de Madère)
- EuGH, 04.12.2018 - C-378/17
The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19
Eco TLC
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21
Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind durch Mutagenese gewonnene Organismen …
- EuGH, 06.03.2018 - C-579/16
Kommission / FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17
Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …
- EuGH, 11.06.2020 - C-262/18
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die unter der …
- EuGH, 02.02.2023 - C-372/21
Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19
Compagnie des pêches de Saint-Malo
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-66/18
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott muss Ungarn ausländische und inländische …
- EuGH, 07.11.2019 - C-349/18
Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen Zug ein, schließt er einen Vertrag …
- EuG, 20.09.2019 - T-696/17
Havenbedrijf Antwerpen und Maatschappij van de Brugse Zeehaven/ Kommission
- EuGH, 27.04.2023 - C-492/21
Casa Regina Apostolorum della Pia Società delle Figlie di San Paolo/ Kommission
- EuGH, 28.10.2021 - C-915/19
Eco Fox
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-659/17
Azienda Napoletana Mobilità
- EuGH, 19.09.2018 - C-438/16
Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die …
- VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287
Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein …
- EuGH, 20.09.2018 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-598/17
A-Fonds - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestehende und neue Beihilfen - Begriff …
- EuGH, 11.12.2023 - C-303/23
Powszechny Zaklad Ubezpieczen
- EuGH, 27.01.2022 - C-179/20
Fondul Proprietatea
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-174/19
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16
Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG
- EuGH, 02.03.2023 - C-666/21
?klagarmyndigheten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im …
- EuG, 30.04.2019 - T-747/17
UPF/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-426/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Nils Wahl beeinträchtigt das Erfordernis, wonach …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-638/19
Kommission/ European Food u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1537/16
Verfassungsmäßigkeit des SokaSig
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1536/16
Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-262/18
Kommission/ Dôvera zdravotná poistʼovňa - Rechtsmittel - Staatliche …
- EuGH, 12.02.2019 - C-492/18
TC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- EuGH, 08.06.2023 - C-545/21
ANAS
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 18 Sa 1425/17
Zulässigkeit der Erhebung von Beitragszahlungen zum Sozialkassenverfahren im …
- EuG, 20.12.2023 - T-166/21
Autorità di sistema portuale del Mar Ligure occidentale u.a./ Kommission
- EuG, 19.10.2022 - T-850/19
Griechenland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-706/17
Achema u.a. - Staatliche Beihilfen - Begriff "staatliche Mittel" - Selektivität - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-387/17
Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19
Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung …
- EuGH, 12.10.2017 - C-192/16
Fisher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
- EuG, 21.06.2023 - T-131/21
Região Autónoma da Madeira/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2017 - C-518/16
ZPT AD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-461/21
Cartrans Preda
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-434/19
Poste Italiane - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-58/18
Schyns - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …
- EuGH, 19.10.2023 - C-325/22
Ministar na zemedelieto, hranite i gorite
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-128/19
Azienda Sanitaria Provinciale di Catania - Staatliche Beihilfe - Begriffe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 02.05.2019 - C-259/18
Asendia Spain - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame …