Rechtsprechung
EuGH, 19.12.2019 - C-747/18 P |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,47190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Lux-Rehab Non-Profit/ Kommission
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Lux-Rehab Non-Profit/ Kommission
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Lux-Rehab Non-Profit/ Kommission
Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Staatliche Beihilfen - Von Ungarn zugunsten von Unternehmen, die Arbeitnehmer mit Behinderungen beschäftigen, durchgeführte Beihilfe - Nichtigkeitsklage - Angebliche Beschlüsse der Kommission, keine ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Lux-Rehab Non-Profit/ Kommission
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 28.09.2018 - T-710/17
- EuGH, 19.12.2019 - C-747/18 P
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-466/21
Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Ich bin davon überzeugt, dass Rn. 20 des Beschlusses vom 19. Dezember 2019, Lux-Rehab Non-Profit/Kommission (C-747/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1105), diesem Urteil nicht zuwiderläuft, da, wenn der Gerichtshof darin feststellt, dass "die Argumentation [im Urteil Österreich/Scheucher-Fleisch] nicht den Schluss zulässt, dass es in Ermangelung eines Klagegrundes einer Verletzung der Verfahrensrechte ... dem Unionsrichter obläge, einen Klagegrund, mit dem die Begründetheit der Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben, in Frage gestellt werden soll, zu einem Klagegrund umzudeuten, mit dem eine Verletzung dieser Verfahrensrechte geltend gemacht wird" (Hervorhebung nur hier), durchaus davon ausgegangen werden kann, dass er sich nicht lediglich auf Klagegründe bezieht, die aus der Nichtigkeitsklageschrift deutlich als eindeutig identifizierbar hervorgehen.