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   EuGH, 05.12.2023 - C-807/21   

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https://dejure.org/2023,34190
EuGH, 05.12.2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,34190)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,34190)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - C-807/21 (https://dejure.org/2023,34190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Deutsche Wohnen - Eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO darf nur dann verhängt werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Verantwortliche einen Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Wohnen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nr. 7 - Begriff "Verantwortlicher" - Art. 58 Abs. 2 - Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden - Art. 83 - Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Art. 4 Nr. 7; Begriff Verantwortlicher; Art. 58 Abs. 2; Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden; Art. 83; Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person; Voraussetzungen; ...

  • Betriebs-Berater

    Nur schuldhafter Verstoß gegen DSGVO kann zur Verhängung einer Geldbuße führen I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nr. 7 - Begriff "Verantwortlicher" - Art. 58 Abs. 2 - Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden - Art. 83 - Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Deutsche Wohnen/Staatsanwaltschaft Berlin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    DSGVO-Geldbuße setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus!

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Geldbuße gegen Unternehmen durch Datenschutzbehörde setzt schuldhaften Verstoß voraus - Höhe richtet sich nach dem Jahresumsatz des Konzerns

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unternehmensverantwortung: Millionen-DSGVO-Geldbuße nur bei schuldhaftem Verstoß

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Sanktionierung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Zur Sanktionierung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bußgelder für Unternehmen nach der DSGVO schon bei objektivem Pflichtenverstoß ohne Fahrlässigkeitsnachweis?

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bußgeld-Urteil gegen Deutsche Wohnen

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmensgeldbußen aufgrund von DSGVO-Verstößen - das EuGH-Urteil zu "Deutsche Wohnen" und viele (neue) Fragen (jurisPR-Compl 1/2024 Anm. 1)

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 343
  • NVwZ 2024, 325
  • EuZW 2024, 80
  • MIR 2023, Dok. 080
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist zudem klarzustellen, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung und nicht einmal eine Kenntnis seitens des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-94/15

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Handelt es sich bei dem Verantwortlichen um eine juristische Person, ist zudem klarzustellen, dass die Anwendung von Art. 83 DSGVO keine Handlung und nicht einmal eine Kenntnis seitens des Leitungsorgans dieser juristischen Person voraussetzt (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 97, und vom 16. Februar 2017, Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen/Kommission, C-94/15 P, EU:C:2017:124, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-591/16

    Lundbeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Insoweit ist zu der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und aufgrund dessen mit einer Geldbuße gemäß Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, noch klarzustellen, dass ein Verantwortlicher für ein Verhalten, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, sanktioniert werden kann, wenn er sich über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Vorschriften der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als Verantwortlicher angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 68).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Diese wirtschaftliche Einheit besteht in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel, die dauerhaft einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgt (Urteil vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Das Ziel dieser weiten Definition des Art. 4 Nr. 7 DSGVO - die ausdrücklich auch juristische Personen einschließt - besteht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO darin, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Insbesondere dürfen sie keine Handlung vornehmen, durch die die unionsrechtliche Natur einer Rechtsvorschrift und die sich daraus ergebenden Wirkungen den Einzelnen verborgen würden (Urteil vom 15. November 2012, Al-Aqsa/Rat und Niederlande/Al-Aqsa, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 86 und 87 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2013 - C-681/11

    Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Insoweit ist zu der Frage, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und aufgrund dessen mit einer Geldbuße gemäß Art. 83 DSGVO geahndet werden kann, noch klarzustellen, dass ein Verantwortlicher für ein Verhalten, das in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, sanktioniert werden kann, wenn er sich über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens nicht im Unklaren sein konnte, gleichviel, ob ihm dabei bewusst war, dass es gegen die Vorschriften der DSGVO verstößt (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2013, Schenker & Co. u. a., C-681/11, EU:C:2013:404, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. März 2021, Lundbeck/Kommission, C-591/16 P, EU:C:2021:243, Rn. 156, und vom 25. März 2021, Arrow Group und Arrow Generics/Kommission, C-601/16 P, EU:C:2021:244, Rn. 97).
  • EuGH, 26.01.2021 - C-422/19

    Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes

    Auszug aus EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
    Das Ziel dieser weiten Definition des Art. 4 Nr. 7 DSGVO - die ausdrücklich auch juristische Personen einschließt - besteht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO darin, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-601/16

    Arrow Group und Arrow Generics / Kommission

  • EuGH, 11.01.2024 - C-231/22

    Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel)

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die weite Definition des Ausdrucks "Verantwortlicher" ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenes sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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