Rechtsprechung
   EuGH - C-929/19   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,119166
EuGH - C-929/19 (https://dejure.org/9999,119166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,119166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 07.11.2022 - C-859/19

    FX u.a. (Effet des arrêts d'une Cour constitutionnelle III) - Vorlage zur

    In den verbundenen Rechtssachen C-859/19, C-926/19 und C-929/19.

    betreffend drei Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht von der Înalta Curte de Casatie si Justitie (Oberster Kassations- und Gerichtshof, Rumänien) mit Entscheidungen vom 19. November 2019 (C-859/19), vom 6. November 2019 (C-926/19) und vom 16. Dezember 2019 (C-929/19), beim Gerichtshof eingegangen am 26. November 2019 (C-859/19) und am 18. Dezember 2019 (C-926/19 und C-929/19), in den Strafverfahren gegen.

    PVV (C-929/19),.

    Parchetul de pe lânga Înalta Curte de Casatie si Justitie - Directia Nationala Anticoruptie (C-859/19, C-926/19 und C-929/19),.

    Agentia Nationala de Administrare Fiscala (C-926/19 und C-929/19),.

    SC Complexul Energetic Oltenia SA (C-929/19),.

    Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Strafverfahren gegen FX, CS und ND (Rechtssache C-859/19), BR, CS, DT, EU, FV und GW (Rechtssache C-926/19) sowie CD, CLD, GLO, SDC und PVV (Rechtssache C-929/19) wegen Straftaten u. a. der Bestechung und des Mehrwertsteuerbetrugs.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Mai 2022 sind die Rechtssachen C-859/19, C-926/19 und C-929/19 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

    Mit seiner ersten Frage in der Rechtssache C-859/19 sowie mit seiner ersten und seiner vierten Frage in den Rechtssachen C-926/19 und C-929/19, die zusammen zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 325 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 2 des SFI-Übereinkommens dahin auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, wonach Urteile im Bereich der Korruption und des Mehrwertsteuerbetrugs, die in erster Instanz nicht von in diesem Bereich spezialisierten Spruchkörpern bzw. in der Berufungsinstanz nicht von Spruchkörpern erlassen wurden, deren Mitglieder sämtlich durch Losentscheid bestimmt wurden, absolut nichtig sind, so dass die betreffenden Korruptions- und Mehrwertsteuerbetrugsfälle, gegebenenfalls infolge eines außerordentlichen Rechtsbehelfs gegen rechtskräftige Urteile, in erster und/oder zweiter Instanz erneut geprüft werden müssen.

    Nach alledem ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-859/19 sowie auf die erste und die vierte Frage in den Rechtssachen C-926/19 und C-929/19 zu antworten, dass Art. 325 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 2 des SFI-Übereinkommens sowie die Entscheidung 2006/928 dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung oder Praxis, wonach Urteile im Bereich der Korruption und des Mehrwertsteuerbetrugs, die in erster Instanz nicht von in diesem Bereich spezialisierten Spruchkörpern bzw. in der Berufungsinstanz nicht von Spruchkörpern erlassen wurden, deren Mitglieder sämtlich durch Losentscheid bestimmt wurden, absolut nichtig sind, so dass die betreffenden Korruptions- und Mehrwertsteuerbetrugsfälle, gegebenenfalls infolge eines außerordentlichen Rechtsbehelfs gegen rechtskräftige Urteile, in erster und/oder zweiter Instanz erneut geprüft werden müssen, entgegenstehen, wenn die Anwendung dieser nationalen Regelung oder Praxis geeignet ist, eine systemische Gefahr der Straflosigkeit von schweren Betrugsdelikten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union oder von Korruptionsdelikten im Allgemeinen zu begründen.

    Mit seiner zweiten und seiner dritten Frage in den Rechtssachen C-859/19, C-926/19 und C-929/19, die zusammen zu prüfen sind, möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 2 und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV, Art. 47 der Charta sowie die Entscheidung 2006/928 auf der einen und der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts in Verbindung mit diesen Bestimmungen und Art. 325 Abs. 1 AEUV auf der anderen Seite dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung oder Praxis entgegenstehen, wonach die ordentlichen Gerichte an die Entscheidungen des nationalen Verfassungsgerichts gebunden sind und - aus diesem Grund und da sie widrigenfalls ein Disziplinarvergehen begehen würden - die Rechtsprechung aus diesen Entscheidungen nicht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lassen dürfen, obwohl sie im Licht eines Urteils des Gerichtshofs der Auffassung sind, dass diese Rechtsprechung gegen die genannten Bestimmungen des Unionsrechts verstößt.

    Nach alledem ist auf die zweite und die dritte Frage in den Rechtssachen C-859/19, C-926/19 und C-929/19 zu antworten, dass.

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

    Ein duales System zur Organisation des Glücksspielmarkts kann sich jedoch als im Widerspruch zu Art. 56 AEUV stehend erweisen, wenn festgestellt wird, dass die zuständigen Behörden in Bezug auf andere Glücksspiele als die, die dem staatlichen Monopol unterliegen, eine Politik verfolgen, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Spielgelegenheiten zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen, was zur Folge hat, dass das der Errichtung dieses Monopols zugrunde liegende Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, mit ihm nicht mehr wirksam verfolgt werden kann (Rn. 23 f. m.w.N.; vgl. auch EuGH, Beschl. v. 18.5.2021, C-929/19, Rn. 30 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht