Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 01.10.2014 - 2 K 2084/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Abgrenzung zwischen Rückabwicklung von Anschaffungsgeschäften und Veräußerung im Sinne des § 23 EStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehen eines privaten Veräußerungsgewinns durch den Verkauf von Beteiligungen an einen Immobilienfond
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftliche Zurechnung von Treuhandkommanditanteilen Beteiligung an vermögensverwaltender Personengesellschaft als Anschaffung von Grundstücken Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages Angabe falscher Korrekturvorschrift als unerheblicher ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirtschaftliche Zurechnung von Treuhandkommanditanteilen - Beteiligung an vermögensverwaltender Personengesellschaft als Anschaffung von Grundstücken - Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages - Angabe falscher Korrekturvorschrift als unerheblicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vermögensverwaltende Personengesellschaft - und die Anteilsveräußerung als privates Veräußerungsgeschäft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privates Veräußerungsgeschäft - oder Rückabwicklung von Anschaffungsgeschäften?
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2014 - 2 K 2084/11
- BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14
Wird zitiert von ...
- BFH, 06.09.2016 - IX R 44/14
Geschlossener Immobilienfonds - Veräußerung oder Rückabwicklung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 1. Oktober 2014 2 K 2084/11 aufgehoben.Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 1. Oktober 2014 2 K 2084/11 als unbegründet ab.
Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2014 2 K 2084/11 aufzuheben und den geänderten Einkommensteuerbescheid 2006 vom ... Mai 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... Mai 2011 dahin abzuändern, dass die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften um 106.466 EUR niedriger angesetzt werden.