Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
DBA-Frankreich - Besteuerung einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche Rundfunkanstalt tätigen Rundfunkassistentin - Einkommensteuer 1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche Rundfunkanstalt tätigen Redaktionsassistentin, die nicht mit dem Werbesendungsbereich der Anstalt in Zusammenhang steht; Rundfunkanstalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts als ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98
- BFH, 07.04.2004 - I B 196/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 122
Wird zitiert von ... (3)
- FG Rheinland-Pfalz, 27.10.2011 - 6 K 2558/09
Keine Freistellungsbescheinigung für einen in einem evangelischen Kindergarten …
Sie arbeite - anders als in dem vom FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 02.10.2003 Az. 10 K 309/98 entschiedenen Fall - weder in der Verwaltung noch in einer bürokratischen Struktur.Zur Begründung ihrer Klage trägt die Klägerin vor, die Sachverhalte, die dem BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 57/07 und dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 02.10.2003 - 10 K 309/98 zugrunde lägen, seien mit ihrem Fall nicht vergleichbar.
Der BFH hat dies bei einer Rundfunkanstalt so gesehen und deshalb die redaktionelle Tätigkeit - im Gegensatz zur Werbung - der Verwaltung zugeordnet (Beschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, vorgehend FG Baden-Württemberg Urteil vom 02.10.2003 - 10 K 309/98).
- BFH, 07.04.2004 - I B 196/03
DBA-FRA - Tätigkeit für deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender
Sein Urteil vom 2. Oktober 2003 10 K 309/98 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 122 veröffentlicht. - FG Münster, 12.11.2004 - 11 K 2330/03
Französisch-deutscher Grenzgänger mit Einkünften von einem …
Eine Tätigkeit "in der Verwaltung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich liegt daher dann vor, wenn der Beschäftigte im Zusammenhang mit den der juristischen Person des öffentlichen Rechts übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben tätig wird (FG Baden-Würtemberg, Urteil vom 02.10.2003 - 10 K 309/98, EFG 2004, 122, bestätigt durch BFH…, Beschluss vom 07.04.2004 - I B 196/03, BFH/NV 2004, 1377;… vgl. auch Kramer in: Debutin/Wassermeyer, DBA Frankreich Art. 14 Rn. 1).