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FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. September 2003 - 1 K 275/02 (https://dejure.org/2003,12159)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1
Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten; Einkommensteuer 2000 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten - Einkommensteuer 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs; Voraussetzungen für das Vorliegen von Werbungskosten
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 1 K 275/02
- BFH, 15.03.2007 - VI R 61/04
- FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 100/07
- BFH, 24.02.2011 - VI R 12/10
Papierfundstellen
- EFG 2005, 29
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 100/07
Werbungskostenabzug bei Sprachreise nach Südafrika
Ausweislich der vorgelegten Unterlagen sei an fünf Tagen die Woche von 08:30 Uhr bis 15:50 Uhr unterrichtet worden (vgl. Bescheinigung der Sprachschule vom 30. August 2002 und das vom Kläger dokumentierte Kursprogramm mit Stundenplan, Bl. 11 und 40 d.A. 1 K 275/02).Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) berücksichtigte in seinem Urteil vom 9. September 2003 (1 K 275/02, EFG 2005, 29) Aufwendungen in Höhe von insgesamt 5.012,54 DM, nämlich für die Kursgebühren, für den Flugschein und für den Verpflegungsmehraufwand einkünftemindernd und wies im Übrigen die Klage ab.