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FG Baden-Württemberg, 21.05.2013 - 8 K 1806/10 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 EStG wegen der Zahlung sog. Frühruhestandsgelder - Berichtigung nach § 129 AO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen aufgrund der vom früheren Arbeitgeber des Klägers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten sog. Frühruhestandsgelder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 16.03.2017 - 11 K 1073/15
Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei irrtümlicher Behandlung einer …
Umgekehrt sprechen nach Auffassung des Gerichts der Umstand, dass die Einkommensteuerfestsetzungen in den Streitjahren ausweislich der Angaben in den Steuerbescheiden jeweils von unterschiedlichen Sachbearbeitern vorgenommen wurden (vgl. hierzu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2013 - 8 K 1806/10, juris) und dass im Jahr 2010 der Bearbeiter den Rentenbeginn vom 17.02.2000 (Bl. 15 ESt-Akte) auf den 16.02.2000 (Bl. 34, 47 ESt-Akte) korrigierte, gegen eine gedankenlose, gewohnheitsmäßige Behandlung des Dauersachverhalts durch das beklagte FA.