Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen; erweiternde Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden; Ablehnung des Antrags auf Änderung des Einkommensteuerbescheids 2001 nach § 165 Abs. 2 AO
- rechtsportal.de
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen; erweiternde Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden; Ablehnung des Antrags auf Änderung des Einkommensteuerbescheids 2001 nach § 165 Abs. 2 AO
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen - Erweiternde Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden - Ablehnung des Antrags auf Änderung des Einkommensteuerbescheids 2001 nach § 165 Abs. 2 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Trügerische Sicherheit des Vorläufigkeitsvermerks hinsichtlich Vorsorgeaufwendungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen; Vorläufige Festsetzung einer Steuer bei Ungewissheit über die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherem ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02
- BFH, 31.05.2006 - X R 9/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1019
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 31.05.2006 - X R 9/05
Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich …
Sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1019 abgedrucktes Urteil begründete das FG im Wesentlichen wie folgt: . - FG Köln, 18.01.2008 - 5 K 572/06
Bestimmung des Umfangs eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abgabenordnung …
Für den Streitfall ergebe sich daraus, dass der Vorläufigkeitsvermerk auslegungsfähig sei, da dessen Wortlaut im Hinblick auf die eingeschränkte Zitierung des § 10 Abs. 3 EStG nicht so eindeutig sei, dass eine erweiternde Auslegung hierdurch ausgeschlossen werde (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.02.2005 1 K 396/02, EFG 2005, 1019).Da mit dieser Verfassungsbeschwerde zumindest mittelbar auch die der Entscheidung des BFH zugrunde liegende Regelung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG wegen Verletzung des Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) angegriffen werde, sei deren Gegenstand die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht in Sinne des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.02.2005 I K 396/02 in EFG 2005, 1019).
Daran ändere auch nichts der Umstand, dass im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde selbst bei einem Erfolg weder eine Nichtigerklärung noch eine Unvereinbarkeitserklärung zwingend sei, sondern auch eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht komme (Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2005, 1019).
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07
Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs …
Kürzung des Vorwegabzugs unter Bezugnahme auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.02.2005 - 1 K 396/02 und das beim BFH anhängige Verfahren Az. X R 9/05; Einverständnis mit dem Ruhen des Einspruchsverfahrens.