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   FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11   

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https://dejure.org/2011,47689
FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11 (https://dejure.org/2011,47689)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2011 - 9 K 1168/11 (https://dejure.org/2011,47689)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2011 - 9 K 1168/11 (https://dejure.org/2011,47689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung des Zessionars für die in abgetretenen und vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingetriebenen sowie weitergeleiteten Forderungen enthaltene Umsatzsteuer nach § 13c UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Abtretungsempfängers für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer bei Bestehen eines Aussonderungsrechts und Absonderungsrechts gemäß §§ 49, 50 InsO an den abgetretenen Forderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerschulden bei Sicherungsabtretung und Einziehung der Forderungen durch einen sog. "schwachen" Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerschulden bei Sicherungsabtretung und Einziehung der Forderungen durch einen sog. "schwachen" Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11
    Unerheblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung (BFH - Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 22/10, BFH/NV 2011, 952).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 38/87

    Behandlung eines Kontos eines vorläufigen Vergleichsverwalters als Anderkonto

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11
    Entweder hatte er die Vertretungsmacht, da Verfügungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt InsO durch den Beschluss des Amtsgerichts X vom 13. März 2009 nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden konnten (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 19. Mai 1988 III ZR 38/87 ZIP 1988, 1136-1138) oder er hatte die Vertretungsmacht, da die Klägerin die Einziehung der Forderungen mit dem Vertrag vom 23. April 2009 nachträglich gemäß §§ 168, 184 BGB genehmigt hat.
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 11/12

    Haftung des Abtretungsempfängers für Umsatzsteuer bei Abtretung von Forderungen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2168 veröffentlicht.
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