Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des Zessionars für die in abgetretenen und vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingetriebenen sowie weitergeleiteten Forderungen enthaltene Umsatzsteuer nach § 13c UStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Abtretungsempfängers für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer bei Bestehen eines Aussonderungsrechts und Absonderungsrechts gemäß §§ 49, 50 InsO an den abgetretenen Forderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerschulden bei Sicherungsabtretung und Einziehung der Forderungen durch einen sog. "schwachen" Insolvenzverwalter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung des Sicherungsnehmers für Umsatzsteuerschulden bei Sicherungsabtretung und Einziehung der Forderungen durch einen sog. "schwachen" Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11
- BFH, 20.03.2013 - XI R 11/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 2168
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.12.2010 - V R 22/10
Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11
Unerheblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung (BFH - Urteil vom 09. Dezember 2010 V R 22/10, BFH/NV 2011, 952). - BGH, 19.05.1988 - III ZR 38/87
Behandlung eines Kontos eines vorläufigen Vergleichsverwalters als Anderkonto
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.08.2011 - 9 K 1168/11
Entweder hatte er die Vertretungsmacht, da Verfügungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt InsO durch den Beschluss des Amtsgerichts X vom 13. März 2009 nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden konnten (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 19. Mai 1988 III ZR 38/87 ZIP 1988, 1136-1138) oder er hatte die Vertretungsmacht, da die Klägerin die Einziehung der Forderungen mit dem Vertrag vom 23. April 2009 nachträglich gemäß §§ 168, 184 BGB genehmigt hat.
- BFH, 20.03.2013 - XI R 11/12
Haftung des Abtretungsempfängers für Umsatzsteuer bei Abtretung von Forderungen …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 2168 veröffentlicht.