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   FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03   

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FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03 (https://dejure.org/2007,19169)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2007 - 9 K 40/03 (https://dejure.org/2007,19169)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2007 - 9 K 40/03 (https://dejure.org/2007,19169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Änderung der Anrechnungsverfügung nach § 130 AO hinsichtlich einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer bei Nichterfassung der entsprechenden Einkünfte nach Rechtsbehelf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids bei Streit über die Anrechnung einbehaltener Lohnsteuer auf die Einkommensteuer zwischen den Beteiligten eines Steuerschuldverhältnisses; Voraussetzungen der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; ...

  • Judicialis

    AO § 130 Abs. 2; ; AO § 218 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Jahresfrist des § 130 Abs. 3 AO für die Zurücknahme einer Anrechnungsverfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Jahresfrist des § 130 Abs. 3 AO für die Zurücknahme einer Anrechnungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 9/83

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Ausgaben zur Förderung der als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Das Wissen des Betriebs - bzw. Außenprüfers ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Veranlagungsstelle grundsätzlich nicht zuzurechnen (BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 9/83, BFH/NV 1988, 151).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist die Kenntnis derjenigen Person oder Stelle innerhalb der Finanzbehörde, die für die Bearbeitung des Steuerfalles organisationsmäßig berufen war bzw. die den zu ändernden Verwaltungsakt erlassen hat (BFH-Urteile vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221 und vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477).
  • BFH, 13.04.1989 - IV R 20/88

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist die Kenntnis derjenigen Person oder Stelle innerhalb der Finanzbehörde, die für die Bearbeitung des Steuerfalles organisationsmäßig berufen war bzw. die den zu ändernden Verwaltungsakt erlassen hat (BFH-Urteile vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221 und vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477).
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 69/99

    Lohnsteuer-Anrechnung nur bei Erfassung der Einkünfte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Besteht zwischen den Beteiligten eines Steuerschuldverhältnisses Streit über die Anrechnung einbehaltener Lohnsteuer auf die Einkommensteuer, so hat das Finanzamt hierüber durch einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 69/99, BStBl II 2001, 353).
  • BFH, 06.08.1996 - VII B 110/96

    Schätzung zu versteuerender Beträge in der Einkommensteuererklärung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Steuerabzüge, die auf Einkunftsteile entfallen, die bei der Veranlagung nicht erfasst worden sind, sind danach von der Anrechnung ausgeschlossen (BFH-Beschluss vom 6. August 1996 VII B 110/96, BFH/NV 1997, 106).
  • BFH, 10.01.1995 - VII R 41/94

    Anrechnung der vom Arbeitslohn einbehaltenen Lohnsteuer auf die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG stellt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 10. Januar 1995 VII R 41/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 779) eine inhaltliche Verknüpfung zwischen Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren her, indem die im Wege des Steuerabzugs erhobene Einkommensteuer nur angerechnet wird, "soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt".
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Dagegen konnte der für die Veranlagung der Kl zuständige Beamte erst mit der Kenntnisnahme des Schreibens vom 29. Oktober 2001 von der Rechtswidrigkeit der Erfassung dieses Arbeitslohnes bei der Einkommensteuerfestsetzung 1993 und somit von der Rechtswidrigkeit der Anrechnung der darauf entfallenen Lohnsteuer Kenntnis nehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 17. Oktober 1989 1 C 36/87, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 724, 725).
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Dann muss das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Bestand eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes hinter dem Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Steuergerechtigkeit zurück stehen (BFH-Urteil vom 18. April 1991 IV R 127/89, BStBl II 1991, 675, 677).
  • BFH, 03.05.1991 - V R 36/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.03.2007 - 9 K 40/03
    Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist die Kenntnis derjenigen Person oder Stelle innerhalb der Finanzbehörde, die für die Bearbeitung des Steuerfalles organisationsmäßig berufen war bzw. die den zu ändernden Verwaltungsakt erlassen hat (BFH-Urteile vom 3. Mai 1991 V R 36/90, BFH/NV 1992, 221 und vom 13. April 1989 IV R 20/88, BFH/NV 1990, 477).
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