Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - 10 K 1483/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Übergang der Wertaufholungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002 bei Verschmelzung von Tochtergesellschaften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergehen einer Wertaufholungsverpflichtung auf die nach § 13 Abs. 1 UmwStG 2002 angeschafften Anteile
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Wertaufholungsverpflichtung bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen nach vorangegangener Verschmelzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - 10 K 1483/09
- BFH, 11.07.2012 - I R 47/11
Papierfundstellen
- EFG 2012, 222
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Baden-Württemberg, 02.04.2008 - 7 K 74/04
Behandlung ursprünglich einbringungsgeborener Anteile bei nachfolgender …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - 10 K 1483/09
Auch das vom beklagten Finanzamt angeführte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. April 2008 7 K 74/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1339 sei im Streitfall nicht einschlägig.Ergänzend zur Einspruchsentscheidung wird vorgetragen, dass das Urteil des Finanzgerichts Baden- Württemberg vom 2. April 2008 7 K 74/04, a.a.O. sehr wohl auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, obwohl es zu einem Sachverhalt mit einbringungsgeborenen Anteilen ergangen sei.
- BFH, 24.04.2007 - I R 16/06
Anwendung des Wertaufholungsgebots auf unter Buchwertfortführung getauschte …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - 10 K 1483/09
Das vom beklagten Finanzamt angeführte Urteils des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2007 I R 16/06, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2007, 707 sei nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar, da es sich hier um keinen steuerneutralen Anteilstausch unter Anwendung der Grundsätze des Tauschgutachtens, sondern um eine Verschmelzung zu Buchwerten nach §§ 11 ff UmwStG 1995 handele. - BFH, 19.08.2008 - IX R 71/07
Bei Verschmelzung ausgegebene neue Anteile sind i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 02.05.2011 - 10 K 1483/09
§ 13 Abs. 1 UmwStG 1995 verfolgt zunächst den Zweck, dem Anteilseigner eine steuerneutrale Verschmelzung zu ermöglichen, andererseits aber die Besteuerung der in den Anteilen an der übertragenden Körperschaft liegenden stillen Reserven sicherzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 71/07, BStBl II 2009, 13 m.w.N.).
- BFH, 11.07.2012 - I R 47/11
Kein Übergang des Wertaufholungsgebots bei Verschmelzung
Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg gab der dagegen erhobenen Klage mit Urteil vom 2. Mai 2011 10 K 1483/09 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 222) statt.