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   FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02   

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FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02 (https://dejure.org/2005,8975)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.2005 - 7 K 318/02 (https://dejure.org/2005,8975)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 2005 - 7 K 318/02 (https://dejure.org/2005,8975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit des Widerrufs der Einspruchsrücknahme; Ungekürzte Gewährung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen; Eingangsstempel einer Behörde als öffentliche Urkunde

  • Judicialis

    AO 1977 § 362 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Einspruchsrücknahme; ordnungsgemäßer Eingangsstempel einer Behörde als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO; Voraussetzungen für die Kürzung des Vorwegabzugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Einspruchsrücknahme - ordnungsgemäßer Eingangsstempel einer Behörde als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO - Voraussetzungen für die Kürzung des Vorwegabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Denn die Altregelung erfasste nicht Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit schlechthin (vgl. BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, BStBl II 2004, 709 m.w.N.).

    bb) Auch das in der Entscheidung des BFH (BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, a.a.O.) herangezogene Gleichbehandlungsgebot spricht für diese Auslegung.

  • BFH, 08.07.2003 - VIII B 3/03

    Fristwahrung - Einwurf eines Schriftstücks in den Nachtbriefkasten des BFH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Der formell ordnungsgemäße Eingangsstempel einer Behörde kann zwar grundsätzlich öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO sein und damit den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes gemäß § 418 Abs. 1 ZPO erbringen, so dass der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs erfordert, insbesondere bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen nicht genügen, sondern zur Überzeugung des Gerichts jegliche Möglichkeit ihrer Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 342/98, BFH/NV 1999, 1460; vom 8. Juli 2003 VIII B 3/03, BFH/NV 2003, 1441).
  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Der Senat ist, anders als das Finanzgericht Berlin (Urteil vom 8. Februar 2005 7 K 7342/03, juris, Nr: STRE200570458), aber ähnlich wie etwa das Finanzgericht Köln (Urteil vom 27. April 2005 7 K 1265/03, EFG 2005, 1188) der Auffassung, dass die Kürzungsvoraussetzungen jeweils im Veranlagungszeitraum der Kürzung vorliegen müssen und es insbesondere nicht genügt, wenn diese nur in den vorangegangenen Jahren vorgelegen haben.
  • FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03

    Kürzung der Vorwegabzugs bei einem Beamten im Ruhestand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Der Senat ist, anders als das Finanzgericht Berlin (Urteil vom 8. Februar 2005 7 K 7342/03, juris, Nr: STRE200570458), aber ähnlich wie etwa das Finanzgericht Köln (Urteil vom 27. April 2005 7 K 1265/03, EFG 2005, 1188) der Auffassung, dass die Kürzungsvoraussetzungen jeweils im Veranlagungszeitraum der Kürzung vorliegen müssen und es insbesondere nicht genügt, wenn diese nur in den vorangegangenen Jahren vorgelegen haben.
  • FG München, 16.03.1999 - 12 K 616/94

    Anspruch auf Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides; Gesonderte und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Ein Widerruf ist allerdings dann möglich, wenn dieser vor der Rücknahmeerklärung, spätestens gleichzeitig mit ihr beim Finanzamt eingeht (vgl. von Wedel, in: Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 362 AO, Rdz. 12; Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 362 Rdz. 62; Urteil des FG München vom 16. März 1999, 12 K 616/94, ESG 1999, 654).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Denn eine solche unstreitig feststehende Übung bei der Anbringung der Eingangsstempel ist nicht anders zu beurteilen, als wenn sicher feststünde, dass der Nachtbriefkasten aus technischen Gründen nicht richtig funktioniert oder man bei der Abstempelung Fehler gemacht habe (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872).
  • BFH, 27.01.2003 - VI B 125/99

    NZB - Beschwerdebegründung per Computer-Fax

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Der Kläger hat seine Einspruchsrücknahme mit dem bereits am 22. August 2002 beim FA eingegangenen Computerfax (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 VI B 125/99, BFH/NV 2003, 646) daher wirksam widerrufen.
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG kann nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, BGBl. I 1998, 3430).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 342/98

    Beweiskraft eines Eingangsstempels

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Der formell ordnungsgemäße Eingangsstempel einer Behörde kann zwar grundsätzlich öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 ZPO sein und damit den vollen Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schriftstückes gemäß § 418 Abs. 1 ZPO erbringen, so dass der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs erfordert, insbesondere bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen nicht genügen, sondern zur Überzeugung des Gerichts jegliche Möglichkeit ihrer Richtigkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 342/98, BFH/NV 1999, 1460; vom 8. Juli 2003 VIII B 3/03, BFH/NV 2003, 1441).
  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.08.2005 - 7 K 318/02
    Die Klage war daher nicht wegen Unanfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Das FG hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 125 abgedruckten Urteil stattgegeben und --ohne die Einspruchsentscheidung des FA ausdrücklich aufzuheben-- die Einkommensteuer für das Streitjahr antragsgemäß herabgesetzt.
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    c) Die zur Streitfrage bislang ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen sind uneinheitlich (vgl. einerseits neben der Vorinstanz auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2005 7 K 318/02, EFG 2006, 125, Az. des BFH: X R 38/05; andererseits FG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2005 7 K 7342/03, EFG 2005, 1107, Az. des BFH: X R 7/05, sowie FG Köln, Urteil vom 27. Juni 2005 10 K 6314/04, EFG 2005, 1762).

    d) Entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2006, 125, 126 f.) steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    c) Die zur Streitfrage bislang ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen sind uneinheitlich (vgl. einerseits neben der Vorinstanz auch FG Köln --10. Senat--, Urteil vom 27. Juni 2005 10 K 6314/04, EFG 2005, 1762; andererseits FG Köln --7. Senat--, Urteil vom 27. April 2005 7 K 1265/03, EFG 2005, 1188, Az. des BFH: X R 19/05, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2005 7 K 318/02, EFG 2006, 125, Az. des BFH: X R 38/05).

    d) Entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2006, 125, 126 f.) steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

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