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   FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12   

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FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12 (https://dejure.org/2013,20410)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.2013 - 10 K 542/12 (https://dejure.org/2013,20410)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - 10 K 542/12 (https://dejure.org/2013,20410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung - Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Belastungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 Abs 1 EStG 2002, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 33 Abs 4 EStG vom 01.11.2011, § 64 Abs 1 Nr 2f EStDV vom 01.11.2011, § 84 Abs 3f EStDV vom 01.11.2011
    Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung - Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion sind keine außergewöhnliche Belastungen, wenn vor der Operation kein amtsärztliches Attest erstellt wurde.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion sind keine außergewöhnliche Belastungen, wenn vor der Operation kein amtsärztliches Attest erstellt wurde.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine steuerliche Anerkennung der Kosten für eine Fettabsaugung ohne amtsärztliches Gutachten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung der Kosten für Liposuktion als außergewöhnliche Belastung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Fettabsaugung keine agB

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Liposuktion - Steuerabzug nur mit Attest

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kosten für Fettabsaugung können steuerlich absetzbar sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Steuervergünstigung fürs Fettabsaugen nur mit amtsärztlichem Attest

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Der Grundtatbestand des § 33 EStG
    Nachweis der Zwangsläufigkeit der außergewöhnlichen Belastung
    Lipödem/Liposuktion
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 01.02.2001 - III R 22/00

    Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung werden typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit des Grundes und der Höhe nach bedarf (BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543, und vom 3. Dezember 1998 III R 5/98, BFHE 187, 503, BStBl II 1999, 227, m.w.N.).

    Eine derart typisierende Behandlung der Krankheitskosten ist zur Vermeidung eines unzumutbaren Eindringens in die Privatsphäre geboten (BFH-Urteil in BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543).

    Da die medizinische Erforderlichkeit von Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können, schwer zu beurteilen ist, verlangt der BFH seit der Entscheidung vom 14. Februar 1980 VI R 218/77 (BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295) grundsätzlich ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die Krankheit und die medizinische Notwendigkeit der den Aufwendungen zugrunde liegenden Behandlung zweifelsfrei ergibt (- BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543).

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Durch Urteil vom 19. April 2012 VI R 74/10 entschied der 6. Senat des BFH, dass die in § 84 Abs. 3 f EStDV in der Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 angeordnete rückwirkende Geltung des § 64 EStDV in der Fassung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden sei.

    Denn dem Gesetzgeber ist es unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht verwehrt, eine Rechtslage rückwirkend festzuschreiben, die vor einer Rechtsprechungsänderung einer gefestigten Rechtsprechung und einheitlichen Rechtspraxis entsprach (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 21. Juli 2010 1 BvL 11/06 u.a., BVerfGE 126, 369;BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 74/10 BStBl II 2012, 577).

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 18/09

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 11. 2010 VI R 17/09 - Verzicht auf mündliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Da beim BFH Revisionsverfahren mit den Az.: VI R 17/09, VI R 18/09 und VI R 11/09 anhängig waren, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten durch Beschluss vom 23. Juni 2010 zum Ruhen gebracht.

    Die Entscheidung der Revision VI R 18/09 vom 11.11.2010 erging dementsprechend.

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Da beim BFH Revisionsverfahren mit den Az.: VI R 17/09, VI R 18/09 und VI R 11/09 anhängig waren, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten durch Beschluss vom 23. Juni 2010 zum Ruhen gebracht.

    Nachdem die Revision VI R 17/09 durch Urteil vom 11.11.2010 zugunsten der dortigen Kläger entschieden worden war und der BFH auf die vorherige Einholung eines amtsärztlichen Attestes verzichtet hatte, wurde das Verfahren wieder aufgerufen.

  • BFH, 10.10.1996 - III R 118/95

    Logopädische Therapie als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Hinsichtlich des Erfordernisses einer vorherigen amtsärztlichen Begutachtung ist dem Steuerpflichtigen die Inanspruchnahme fachlicher Beratung grundsätzlich zuzumuten (BFH-Urteile in BFHE 183, 561, BStBl II 1997, 732, und vom 10. Oktober 1996 III R 118/95, BFH/NV 1997, 337).
  • BFH, 24.11.2006 - III B 57/06

    Kosten für Schönheitsoperation keine agB

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Im Streitfall war der besondere Charakter der Behandlungen für die Kläger auch erkennbar, weil ihre Krankenkasse die Aufwendungen hierfür nicht übernommen hatte (zum Vorstehenden für eine Liposuktion: BFH-Beschluss vom 24.11.2006 III B 57/06 BFH/NV 2007, 438).
  • BFH, 20.11.2003 - III B 44/03

    Magnetfeldtherapie keine allgemein anerkannte Heilmethode

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten hat der BFH nur ausnahmsweise dann als Nachweis ausreichen lassen, wenn das Erfordernis einer vorherigen amtlichen Begutachtung für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden war und vom Steuerpflichtigen deshalb nicht erwartet werden konnte, dass er dieses Erfordernis kennt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03, BFHE 209, 365, BStBl II 2005, 602, und BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335).
  • BFH, 14.08.1997 - III R 67/96

    Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Hinsichtlich des Erfordernisses einer vorherigen amtsärztlichen Begutachtung ist dem Steuerpflichtigen die Inanspruchnahme fachlicher Beratung grundsätzlich zuzumuten (BFH-Urteile in BFHE 183, 561, BStBl II 1997, 732, und vom 10. Oktober 1996 III R 118/95, BFH/NV 1997, 337).
  • BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77

    Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Da die medizinische Erforderlichkeit von Maßnahmen, die ihrer Art nach nicht eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können, schwer zu beurteilen ist, verlangt der BFH seit der Entscheidung vom 14. Februar 1980 VI R 218/77 (BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295) grundsätzlich ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die Krankheit und die medizinische Notwendigkeit der den Aufwendungen zugrunde liegenden Behandlung zweifelsfrei ergibt (- BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543).
  • BFH, 21.04.2005 - III R 45/03

    Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.02.2013 - 10 K 542/12
    Ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Gutachten hat der BFH nur ausnahmsweise dann als Nachweis ausreichen lassen, wenn das Erfordernis einer vorherigen amtlichen Begutachtung für bestimmte Aufwendungen erstmals höchstrichterlich aufgestellt worden war und vom Steuerpflichtigen deshalb nicht erwartet werden konnte, dass er dieses Erfordernis kennt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 45/03, BFHE 209, 365, BStBl II 2005, 602, und BFH-Beschluss vom 20. November 2003 III B 44/03, BFH/NV 2004, 335).
  • BFH, 02.09.2010 - VI R 11/09

    Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche

  • BFH, 13.02.1987 - III R 208/81

    Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker -

  • BFH, 29.05.2007 - III B 37/06

    Abmagerungskur ist nur mit Attest eine außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

  • BFH, 20.03.1987 - III R 150/86

    Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind nicht nach § 33 EStG abziehbar

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • LSG Hessen, 07.07.2011 - L 8 KR 101/10

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

  • SG Mainz, 23.04.2012 - S 14 KR 143/11

    Krankenkassen müssen Liposuktion (Fettabsaugung) zur Behandlung von Lipödemen

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

  • BFH - VI R 13/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Februar 2013  10 K 542/12 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2007 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 28. Januar 2009 dahingehend abzuändern, dass die Einkommensteuer unter Anerkennung von 12.000 EUR für die durchgeführte Liposuktion als Krankheitskosten festgesetzt wird.
  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 7 K 1940/17

    Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter

    Wegen des übrigen Vorbringens der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die gewechselten Schriftsätze, den Inhalt der von dem Beklagten vorgelegten Akten (ein Heft Einkommensteuerakten und ein Heft Rechtsbehelfsakten), die FG-Akte mit dem Aktenzeichen 10 K 542/12 sowie die BFH-Akte mit dem Aktenzeichen VI R 51/13 Bezug genommen.
  • FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 2297/17

    Einkommensteuer: Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs

    Unter diesem Gesichtspunkt würden jegliche Beweise, die durch das Gericht erhoben würden, etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachten, untaugliche Beweismittel darstellen (gl. A. FG Köln, Urteil vom 21.03.2018 3 K 544/17, EFG 2018, 1904; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2013 10 K 542/12, juris).
  • FG Münster, 17.01.2022 - 9 K 1471/20

    Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für Klinikbesuche und

    § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV regelt abschließend die Nachweiserfordernisse für die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall (FG Köln, Urt. vom 30.01.2019 - 7 K 2297/17, EFG 2019, 1451; FG Köln, Urt. vom 21.03.2018 -3 K 544/17, EFG 2018, 1904; FG Baden-Württemberg, Urt. vom 4.2.2013 - 10 K 542/12, juris), so dass grundsätzlich nur der Urkundsbeweis in Frage kommt.
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