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   FG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - 12 K 19/04   

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FG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - 12 K 19/04 (https://dejure.org/2007,9909)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 12 K 19/04 (https://dejure.org/2007,9909)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 12 K 19/04 (https://dejure.org/2007,9909)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wegzugsbesteuerung von Grenzgängern nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz

  • IWW
  • Judicialis

    DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 4; ; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1 S. 4; ; GG Art. 11; ; EG Art. 43

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegzugsbesteuerung im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses nach DBA-Schweiz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wegzugsbesteuerung im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses nach DBA-Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wegzugsbesteuerung von Grenzgängern nach den Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz); Vereinbarkeit des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz mit Art. 11 GG und Art. 43 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG); ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2003 - 12 K 172/01

    Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - 12 K 19/04
    Die Akten aus dem Verfahren 12 K 172/01 wurden beigezogen.
  • BFH, 15.05.2002 - I R 40/01

    Progressionsvorbehalt in Wegzugsfällen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - 12 K 19/04
    Kann sich der Steuerpflichtige auf ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) berufen, so setzt die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts nicht voraus, dass das DBA sie positiv erlaubt; sie ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn ein einschlägiges DBA sie verbietet (BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 I R 40/01, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2002, 660).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - 12 K 19/04
    Nichts anders ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. März 2004 C- 9/02, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2004, 551. Danach ist es "einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Vorbeugung gegen die Steuerflucht eine Regelung einzuführen, wonach latente - also noch nicht realisierte - Wertsteigerungen von Gesellschaftsrechten besteuert werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt".
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 4 K 4095/10

    Anwendung des inländischen Progressionsvorbehalts auf schweizerische Einkünfte,

    Dies zu bestimmen sei ausschließlich Sache des Ansässigkeitsstaates (Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04, EFG 2008, 592; Hamminger, in Debatin/Wassermeyer, DBA-Schweiz, Art. 4 Rn. 163).

    Im Nachgang zum Erörterungstermin ließen die Kl weiter vortragen, im Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04 zugrundeliege, habe im vorliegenden Falle die Klin in der Zeit ab dem Wegzug in die Schweiz keine inländischen Einkünfte i.S.d. § 49 EStG bezogen, so dass bei ihr keine beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG begründet worden sei.

    Er bezieht sich zur Erwiderung auf die Gründe seiner Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, das die Rechtsauffassung des Bekl bestätigende Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007, Az. 12 K 19/04, sei aufgrund des Beschlusses des BFH vom 27. Mai 2008 I R 11/08 in Rechtskraft erwachsen.

    Dies zu bestimmen ist ausschließlich Sache des Ansässigkeitsstaates (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04, EFG 2008, 592; Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, a.a.O., Art. 4 Rn. 143.2).

  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 3034/07

    Keine Anwendung der Abwanderungsregelung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei

    Auch nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04 (EFG 2008, 592 ) sei die Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz restriktiv auszulegen.

    Das Gericht hatte zunächst das Ruhen des Verfahrens hinsichtlich des BFH-Verfahrens I R 11/08 angeregt (Vorinstanz: FG Baden Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04, EFG 2008, 592 ).

    Entgegen der wohl mehrheitlich vertretenen, bisher aber wenig ausführlich begründeten Auffassung (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04, EFG 2008, 592 -Unzulässigkeit der diesbezüglichen Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, BFH-Beschluss vom 27. Mai 2008 I R 11/08, BFHE 220, 345 , BStBl II 2008, 766 - vgl. ferner auch das sog. Grenzgängerhandbuch der Finanzverwaltung, Fach A, Teil 4, Nummer 1, S. 12 oben -Stand: März 2009, siehe Gerichtsakte Blatt 91 -, wohl ebenso, wenn auch eher beiläufig und für die Entscheidungen nicht tragend BFH-Urteil vom 19. November 2003 I R 64/02, BFH/NV 2004, 765 und FG München, Urteil vom 24. Oktober 2008 8 K 3902/07, EFG 2009, 228 , das betreffende Revisionsurteil des BFH vom 2. September 2009 I R 111/08 ist inzwischen in DStR 2009, 2235 veröffentlicht) erfordert die Anwendung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz nicht die Absicht, eine Arbeit erstmalig a u f z u n e h m e n (so auch Walter, Die überdachende Besteuerung des Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz bei Wohnsitzwechsel von Deutschland in die Schweiz, IWB Nr. 12 vom 27. Juni 2007, S. 661 ff., Fach 5 Schweiz Gr. 2, S. 633 ff.; kritisch zum Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 2008, 592 auch Lühn, Wegzugsbesteuerung bei nur schrittweise erfolgendem Wegzug in die Schweiz, PIStB 2008, 233 ff.).

    e) Kein zwingendes Argument lässt sich daraus ableiten, dass Ausnahmeregelungen regelmäßig restriktiv auszulegen seien und dies auch für Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBASchweiz gelten müsse, um Sinn und Zweck des Grundsatzes gerecht zu werden (so aber FG Baden-Württemberg in EFG 2008, 592 mit der Erwägung, dass nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz Einkünfte aus deutschen Quellen aufgrund der bestehenden Verwurzelung für einen Übergangszeitraum grundsätzlich nach wie vor der deutschen Besteuerung unterliegen sollten, dass diese Verwurzelung aber ende, wenn die Existenzgrundlage in Form des Arbeitseinkommens durch einen Umzug in die Schweiz quasi in die Schweiz transferiert werde, die persönliche Verwurzelung in Deutschland damit aufhöre zu bestehen und die intendierte Arbeitsaufnahme kausal für den Wegzug sei).

  • BFH, 19.10.2010 - I R 109/09

    Keine "überdachende" deutsche Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die

    In seinem Urteil vom 4. Dezember 2007  12 K 19/04 (EFG 2008, 592) hat das FG Baden-Württemberg zwar Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA-Schweiz 1971/1992 für nicht anwendbar erachtet, wenn bereits Arbeitsverhältnisse in der Schweiz bestehen und dort lediglich ein weiteres Arbeitsverhältnis begründet wird; der dort beurteilte Sachverhalt war aber insoweit besonders gelagert, als der Arbeitnehmer sowohl vor als auch nach seinem Wegzug sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz tätig war.
  • BFH, 27.05.2008 - I R 11/08

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid - Wiedereinsetzung bei

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat die Klage gegen diesen Bescheid durch (in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 592 abgedruckten) Gerichtsbescheid vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04 abgewiesen und die Revision gegen seine Entscheidung zugelassen.
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