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   FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13   

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FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13 (https://dejure.org/2013,51997)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 14 K 2811/13 (https://dejure.org/2013,51997)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 14 K 2811/13 (https://dejure.org/2013,51997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung, die in der einheitlichen Erteilung von Spielberechtigungen auf Sportanlagen im Inland und Ausland besteht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufestsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen einer GmbH & Co. KG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung zur Nutzung mehrerer Golfplätze im In- und Ausland - Nutzungsmöglichkeit eines Golfplatzes mit allen Anlagen als einheitliche Leistung - Aufteilung des einheitlichen Entgelts im Schätzwege nach der Anzahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-37/08

    RCI Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerliche Anknüpfung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Der Ort seiner sonstigen Leistungen richte sich unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. September 2006 C-166/05 (USt-Rundschau (UR) 2006, 632) und vom 3. September 2009 C-37/08 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) -BFH/NV- 2009, 1762) nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz in der für den Streitzeitraum gültigen Fassung (UStG).

    Der EuGH fordert einerseits einen "hinreichend engen Zusammenhang" zwischen der Leistung und dem Grundstück (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762; vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10, BStBl. II 2012, 248).

    Infolgedessen ist zu berücksichtigen, dass mit der Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG das Bestimmungsland-/Verbraucherortprinzip verwirklicht (Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, 2012, § 3a (bis 2009) UStG, Rn. 41) und Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen können, verhindert werden sollen (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762).

    Die Erhebung der USt soll nach den Überlegungen, die den in Art. 45 MwStSyst-RL enthaltenen Bestimmungen über den Ort der Dienstleistung zugrunde liegen, nach Möglichkeit an dem Ort erfolgen, an dem die Gegenstände verbraucht oder die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762).

    Er verpflichtet sich jedoch, bei einem Antrag eines seiner Spielberechtigten die verlangte Leistung in Zukunft zu erbringen (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762).

    Der Umstand, dass ein Jahresbeitrag ein Pauschalbetrag ist und nicht jeder Nutzung zugeordnet werden kann, ändert nichts daran, dass zwischen dem Kl als Dienstleistungserbringer und den Spielberechtigten gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-166/05

    Heger - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerlicher Anknüpfungspunkt -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Der Ort seiner sonstigen Leistungen richte sich unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. September 2006 C-166/05 (USt-Rundschau (UR) 2006, 632) und vom 3. September 2009 C-37/08 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) -BFH/NV- 2009, 1762) nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz in der für den Streitzeitraum gültigen Fassung (UStG).

    So gehe es z.B. beim EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-166/05 (BFH/NV 2009, 1762) um den Ort der Dienstleistung bei Tausch von Teilnutzungsentgelten an Ferienwohnungen und damit um die typische Gebrauchsüberlassung eines bebauten Grundstücks i.S.d. § 4 Nr. 12 UStG.

    Diese Bestimmung ist keine eng auszulegende Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz (EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-166/05, UR 2006, 632).

    Andererseits stellt er auf einen "ausreichend direkten Zusammenhang mit einem Grundstück" ab (EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-166/05, UR 2006, 632; EuGH-Urteil vom 27. Juni 2013 C-155/12, MwStR 2013, 405).

    Ein fest abgegrenztes Gelände kann als Grundstück qualifiziert werden (EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-166/05, Slg. 2006, I-07749).

    Damit entspricht der Ort, an dem sich die entsprechenden Grundstücke befinden, dem Ort des Endverbrauchs der Leistung (vgl. EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-166/05, UR 2006, 632).

  • EuGH, 27.06.2013 - C-155/12

    RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Der Bekl verstehe wohl die Entscheidungsgründe des EuGH vom 27. Juni 2013 C-155/12 (Mehrwertsteuerrecht (MwStR) 2013, 405) dahingehend, dass die Grundstücksbezogenheit der Leistung nur dann gegeben sei, wenn dem Leistungsempfänger das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer und könne jede andere Person von diesem Recht ausschließen.

    Andererseits stellt er auf einen "ausreichend direkten Zusammenhang mit einem Grundstück" ab (EuGH-Urteil vom 7. September 2006 C-166/05, UR 2006, 632; EuGH-Urteil vom 27. Juni 2013 C-155/12, MwStR 2013, 405).

    Eine Dienstleistung muss mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstück im Zusammenhang stehen und Gegenstand der Dienstleistung das Grundstück selbst sein (EuGH-Urteil vom 27. Juni 2013 C-155/12, MwStR 2013, 405).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein ausdrücklich bestimmtes Grundstück insoweit als wesentlicher Bestandteil einer Dienstleistung anzusehen ist, als es einen zentralen und unverzichtbaren Bestandteil dieser Dienstleistung darstellt (EuGH-Urteil vom 27. Juni 2013 C-155/12, MwStR 2013, 405).

  • BFH, 08.09.2011 - V R 42/10

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Eine andere Beurteilung ergebe sich ferner nicht unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 8. September 2011 V R 42/10 (BFH/NV 2012, 346).

    Der EuGH fordert einerseits einen "hinreichend engen Zusammenhang" zwischen der Leistung und dem Grundstück (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762; vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10, BStBl. II 2012, 248).

    Dem steht nicht das BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10 (BStBl. II 2012, 248) entgegen.

  • EuGH, 06.12.2007 - C-451/06

    Walderdorff - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil B Buchst. b -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Dies sei indes Voraussetzung für die Anwendung des EuGH-Urteils vom 6. Dezember 2007 C-451/06 (Sammlung der Entscheidungen des EuGH (Slg.) I, 10637).

    Ferner sind die in der MwStSyst-RL genannten Begriffe eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts und erfordern daher eine gemeinschaftsrechtliche Definition (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Slg. 2007, I-10637).

    Denn es geht im Streitfall nicht um eine Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, d.h. nicht um eine Überlassung von Grundstücksflächen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Dezember 2007 C-451/06, Slg. 2007, I-10637, der die Frage der ausschließlichen Nutzung bezüglich der Begriffe "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" geprüft und die Frage, ob das Recht ein Grundstück betrifft, offen gelassen hat; ebenso EuGH-Urteil vom 15. November 2012 C-532/11, UR 2013, 30).

  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Außerdem entspricht die räumliche Zuordnung der Praktikabilität einer Kollisionsnorm (vgl. zur räumlichen Zuordnung EuGH-Urteil vom 29. März 2007 C-111/05, UR 2007, 420).
  • FG Hamburg, 27.04.2006 - 2 V 275/05

    Grundstücksbezogene Leistungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Die Einordnung einer Leistung erfolgt im Zeitpunkt der Leistungserbringung (FG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2006 2 V 275/05, Juris).
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Vereinbaren die Beteiligten, wie im Streitfall, einen Pauschalbetrag bzw. einen Gesamtpreis, ist dies ohne Belang für die Frage der Steuerbarkeit des Umsatzes (vgl. BFH-Beschluss vom 26. April 2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664 zu Dinner-Shows).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Wie das Entgelt aufzuteilen, d.h. dem steuerbaren und dem nichtsteuerbaren Umsatz zuzuordnen, ist, ergibt sich weder aus dem Gesetz noch lässt sich eine Aufteilungsmethode in den RL finden (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-270/09, Slg. 2010, I-13179, der infolge dieser Schwierigkeiten bei einem Optionen-Programm eine Umsatzbesteuerung im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung des Rechts auf Gewährung von Unterkunft annahm).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-41/09

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
    Die in S. 2 der Vorschrift genannten Begriffe sind autonome unionsrechtliche Begriffe, die unter Beachtung der allgemeinen Systematik, dem Zweck der Regelung, dem Aufbau und der Ziele der RL auszulegen sind (EuGH-Urteil vom 3. März 2011 C-41/09, BFH/NV 2011, 735).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-532/11

    Leichenich - Richtlinie 77/388/EWG - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Art. 13 Teil

  • BFH, 21.01.2013 - VII B 44/12

    Energiesteuerbefreiung der gewerblichen Schifffahrt

  • EuGH, 12.09.2013 - C-388/11

    Eine Gesellschaft, deren Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat ansässig ist,

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 56/94

    Leistungsort bei Errichtung eines Messestandes

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

  • EuGH, 27.09.2012 - C-392/11

    Field Fisher Waterhouse - Mehrwertsteuer - Befreiung der Vermietung von

  • FG München, 23.10.2012 - 2 K 3457/09

    Vermietung einer Stadthalle als umsatzsteuerbefreite Grundstücksüberlassung

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 5/14

    Zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In-

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 4. Dezember 2013 14 K 2811/13 aufgehoben.   .
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