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FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Kindergeld wegenÄnderung der Lebensverhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung von Kindergeld wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückforderung von Kindergeld wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 67/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1153
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
Das Arbeitsamt hatte insoweit keinen Entscheidungsspielraum (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1998 - VI B 215/98, Bundessteuerblatt - BStBl II 1999, 231).In der zitierten Entscheidung VI B 215/98 hat denn auch der BFH § 70 Abs. 2 EStG bei einer im September 1995 eingetretenen Änderung der Verhältnisse unbedenklich für anwendbar erachtet.
- BFH, 24.05.2000 - VI B 251/99
PKH; hinreichende Erfolgsaussicht
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 FGO mit Rücksicht auf die Entscheidung des BFH vom 24. Mai 2000 - VI B 251/99, BFH/NV 2000, 1204 , in der er ernstliche Zweifel hinsichtlich der Anwendung des § 70 Abs. 2 EStG für vor dem 1.1.1996 eingetretene Änderungen der Verhältnisse und hinsichtlich der sinngemäßen Anwendung des § 173 Abs. 1 AO äußert, zuzulassen. - BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99
Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
Soweit der BFH mit Urteil vom 12. Mai 2000 - VI R 100/99 (DStRE 2000, 1031) den Standpunkt vertritt, dass nach § 78 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung von Art. 1 des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995, BGBl. I 1995, 1250 das zuvor als Sozialleistung festgesetzte Kindergeld in der gewährten Höhe als nach den Vorschriften des EStG festgesetzte Steuervergütung gilt, und deshalb die maßgeblichen Änderungen gemäß § 70 Abs. 2 EStG nach dem 01. Januar 1996 eingetreten sein müssen, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 67/01
Anwendbarkeit von § 70 Abs. 2 EStG neben § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1153 veröffentlicht.