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   FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01   

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https://dejure.org/2001,15773
FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01 (https://dejure.org/2001,15773)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2001 - 14 K 62/01 (https://dejure.org/2001,15773)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2001 - 14 K 62/01 (https://dejure.org/2001,15773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Kindergeld wegenÄnderung der Lebensverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Kindergeld wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Kindergeld wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1153
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
    Das Arbeitsamt hatte insoweit keinen Entscheidungsspielraum (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Dezember 1998 - VI B 215/98, Bundessteuerblatt - BStBl II 1999, 231).

    In der zitierten Entscheidung VI B 215/98 hat denn auch der BFH § 70 Abs. 2 EStG bei einer im September 1995 eingetretenen Änderung der Verhältnisse unbedenklich für anwendbar erachtet.

  • BFH, 24.05.2000 - VI B 251/99

    PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 FGO mit Rücksicht auf die Entscheidung des BFH vom 24. Mai 2000 - VI B 251/99, BFH/NV 2000, 1204 , in der er ernstliche Zweifel hinsichtlich der Anwendung des § 70 Abs. 2 EStG für vor dem 1.1.1996 eingetretene Änderungen der Verhältnisse und hinsichtlich der sinngemäßen Anwendung des § 173 Abs. 1 AO äußert, zuzulassen.
  • BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99

    Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 14 K 62/01
    Soweit der BFH mit Urteil vom 12. Mai 2000 - VI R 100/99 (DStRE 2000, 1031) den Standpunkt vertritt, dass nach § 78 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung von Art. 1 des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995, BGBl. I 1995, 1250 das zuvor als Sozialleistung festgesetzte Kindergeld in der gewährten Höhe als nach den Vorschriften des EStG festgesetzte Steuervergütung gilt, und deshalb die maßgeblichen Änderungen gemäß § 70 Abs. 2 EStG nach dem 01. Januar 1996 eingetreten sein müssen, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 67/01

    Anwendbarkeit von § 70 Abs. 2 EStG neben § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1153 veröffentlicht.
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