Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49560
FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18 (https://dejure.org/2019,49560)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.11.2019 - 7 K 940/18 (https://dejure.org/2019,49560)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. November 2019 - 7 K 940/18 (https://dejure.org/2019,49560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,49560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 121 Abs 1 AO, § 121 Abs 2 Nr 2 AO, § 122 Abs 1 S 3 AO, § 126 Abs 3 AO, § 356 Abs 1 AO
    Bekanntgabe des Steuerbescheids an Steuerpflichtigen oder an Steuerberater - Auswahlermessen der Finanzbehörde - Keine Umdeutung von materiellen Bescheiderläuterungen in eine unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung

  • justiz-bw.de PDF

Kurzfassungen/Presse (4)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Auswahlermessen der Finanzbehörde bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerpflichtigen oder an Bevollmächtigten ohne Empfangsvollmacht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auswahlermessen der Finanzbehörde bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auswahlermessen der Finanzbehörde bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerpflichtigen oder an Bevollmächtigten ohne Empfangsvollmacht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids an den Steuerpflichtigen bei vom Berater erstellter Steuererklärung und beim Finanzamt nicht angekommener Empfangsvollmacht - Auswahlermessen nach § 122 Abs. 1 Satz 3 AO - keine "unrichtige" Rechtsbehelfsbelehrung oder Nichtigkeit ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Die Vorschrift bezweckt bei Verfahrensfehlern der Finanzbehörde den besonderen Schutz des davon Betroffenen durch die erleichterte Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 31.07.2001 1 BvR 1061/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 2001, 1392 zu dem § 126 Abs. 3 AO 1977 entsprechenden § 45 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes -VwVfG-; BFH-Urteil vom 11.02.2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062).

    Mit der demgegenüber schwächeren Ausgestaltung der Begründungspflicht durch § 121 Abs. 1 AO wollte der Gesetzgeber den praktischen Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen (Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 7/4292 S. 27; vgl. auch die BFH-Urteile vom 02.10.1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220, und vom 11.02.2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062).

    Dabei ist das Maß der erforderlichen Begründung jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Verständnisfähigkeit des Inhaltsadressaten oder Betroffenen zu bestimmen (BFH-Urteile vom 30.07.1980 I R 148/79, BFHE 131, 270, BStBl II 1981, 3, und vom 11.02.2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062; BFH-Beschluss vom 28.06.2001 VII B 51/01, BFH/NV 2001, 1376).

    Eine rechtlich unzutreffende Begründung kann nicht einer fehlenden Begründung im Sinne des § 126 Abs. 3 AO gleichgestellt werden (BFH-Urteil vom 11.02.2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062 m.w.N).

  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe eines Verwaltungsakts an den Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen aufgrund einer das Ermessen des Bekl verengenden besonderen Sachlage ("Ermessensreduktion auf Null") besteht nur dann, wenn für den Steuerpflichtigen als denjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist, ein Bevollmächtigter eindeutig und unmissverständlich gerade (auch) als Bekanntgabeadressat bestellt worden ist und sich dies unmittelbar aus der diesbezüglichen Erklärung des Steuerpflichtigen bzw. seines Bevollmächtigten ergibt; anderenfalls ist die Finanzbehörde grundsätzlich in der Auswahl des Bekanntgabeadressaten frei (BFH-Urteil vom 05.10.2000 VII R 96/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 193, 41, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 86).

    Auch eine allgemein erteilte Verfahrensvollmacht, die nicht eindeutig und ausdrücklich zur Entgegennahme von Verwaltungsakten ermächtigt, kann folglich stillschweigend oder konkludent eine Empfangsvollmacht enthalten und deshalb Grundlage dafür sein, dass die Finanzbehörde einen Verwaltungsakt an den Bevollmächtigten wirksam bekannt geben kann (BFH-Urteil vom 05.10.2000 VII R 96/99, BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86).

    Aus § 122 Abs. 1 AO kann aber nicht hergeleitet werden, dass die Finanzbehörde die Grenzen des ihr durch Satz 3 dieser Vorschrift eröffneten Auswahlermessens überschreitet, wenn sie einen Verwaltungsakt dem Steuerpflichtigen selbst bekannt gibt, obwohl sie gemäß Satz 3 die Möglichkeit hätte, dessen Bevollmächtigten als Bekanntgabeadressaten auszuwählen; dass sie also mit anderen Worten einen Verwaltungsakt stets dem Bevollmächtigten bekannt geben muss, wenn sie ihm diesen aufgrund einer - wenn auch nur im Wege der Auslegung diesbezüglicher Erklärungen des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters zu ermittelnden - Bestellung eines Vertreters bekannt geben kann (BFH-Urteil vom 05.10.2000 VII R 96/99, BFHE 193, 41, BStBl II 2001, 86).

  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Unrichtig im Sinne von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Belehrung erst dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 29.07.1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; vom 20.11.2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236; BFH-Beschluss vom 09. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448 jeweils m.w.N.).

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064; vom 20.11.2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 19- jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris).

  • BFH, 06.07.2016 - XI B 36/16

    Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt und verständlich über allgemeine Merkmale des Fristbeginns sowie Fristdauer informiert, ist ordnungsgemäß (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 15.03.2007 III R 51/06, BFH/NV 2007, 1484; vom 15.07.2014 X R 42/12, BFH/NV 2015; BFH-Beschlüsse vom 02.02.2010 III B 20/09, BFH/NV 2010, 830; vom 12.10.2012 III B 66/12, BFH/NV 2013, 177, und vom 06.07.2016 XI B 36/16, BFHE 254, 99, BStBl II 2016, 863 m.w.N.).

    Es besteht jedoch keine Veranlassung, bei Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht Pflichtangaben nach § 356 Abs. 1 AO sind, höhere Anforderungen an die Detailliertheit der Rechtsbehelfsbelehrung zu stellen als bei solchen Angaben, die notwendiges Element der Rechtsbehelfsbelehrung sind (statt vieler BFH-Beschluss vom 06.07.2016 XI B 36/16, BFHE 254, 99, BStBl II 2016, 863 m.w.N.).

  • BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064; vom 20.11.2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 19- jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris).

    Es ist zwar richtig, dass die Finanzbehörde nicht die Rechtsschutzmöglichkeiten des Steuerpflichtigen dadurch aushöhlen darf, dass bei einer Zusammenschau von Bescheiderläuterungen und der Rechtsbehelfsbelehrung für diesen unklar wird, wo, innerhalb welcher Frist und in welcher Form er gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen kann (s. insoweit die BFH-Beschlüsse vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris und vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064; vom 20.11.2013 X R 2/12, BFHE 243, 158, BStBl II 2014, 236, Rz 19- jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris).

    Es ist zwar richtig, dass die Finanzbehörde nicht die Rechtsschutzmöglichkeiten des Steuerpflichtigen dadurch aushöhlen darf, dass bei einer Zusammenschau von Bescheiderläuterungen und der Rechtsbehelfsbelehrung für diesen unklar wird, wo, innerhalb welcher Frist und in welcher Form er gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen kann (s. insoweit die BFH-Beschlüsse vom 21.12.2005 XI B 46/05 -juris und vom 21.06.2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

  • BFH, 30.04.2014 - X B 244/13

    Folgen einer unterbliebenen Anhörung durch das FA bei Abweichungen von der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Da das Finanzamt beim Erlass des geänderten Erbschaftsteuerbescheides vom 10.06.2015 nicht von den Angaben in der Erbschaftsteuererklärung abgewichen ist - etwaige Einkommensteuernachzahlungen beim zuständigen Finanzamt X waren in der Erbschaftsteuererklärung von der Kanzlei G nicht thematisiert worden - liegt auch keine unterlassene erforderliche Anhörung durch den Beklagten nach § 91 AO vor, die eine Versäumung der Einspruchsfrist nach § 126 Abs. 3 AO rechtfertigen könnte (s. BFH-Beschluss vom 30.04.2014 X B 244/13, BFH/NV 2014, 1350).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Der erforderliche besonders schwere Fehler liegt nur vor, wenn er die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen und offenkundigen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BFH-Urteil vom 16.09.2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151).
  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    Mit der demgegenüber schwächeren Ausgestaltung der Begründungspflicht durch § 121 Abs. 1 AO wollte der Gesetzgeber den praktischen Bedürfnissen der Finanzverwaltung Rechnung tragen (Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 7/4292 S. 27; vgl. auch die BFH-Urteile vom 02.10.1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220, und vom 11.02.2004 II R 5/02, BFH/NV 2004, 1062).
  • BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06

    Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18
    IV) Der erkennende Senat vermag überdies dem Antrag des Prozessvertreters, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, nicht zu entsprechen, weil die im Hinblick auf ein Vorverfahren angefallenen Gebühren und Auslagen nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Erstattungsberechtigte die Kosten des gerichtlichen Verfahrens nicht zu tragen hat (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 IV E 1/06, BFH/NV 2006, 1874).
  • BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

  • BFH, 28.06.2001 - VII B 51/01

    Fristsetzung - Abgabe der Steuererklärungen - Festsetzung von Zwangsgeldern -

  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

  • BFH, 26.11.1991 - VII K 5/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft für Blüten

  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

  • BFH, 15.03.2007 - III R 51/06

    Kindergeld: keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 24/87

    Bekanntgabe - Unwirksamkeit - Heilung

  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

  • BFH, 24.04.1985 - I S 1/85

    Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

  • BFH, 23.11.1999 - VII R 38/99

    Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung; Bekanntgabe

  • BFH, 04.08.1999 - X B 209/98

    PKH; Zustellungsvollmacht für das Einspruchsverfahren

  • BFH, 12.03.1998 - IX B 112/97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BFH, 02.02.2010 - III B 20/09

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • BFH, 12.10.2012 - III B 66/12

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch

  • BFH, 19.10.1994 - II R 131/91

    Auslegung einer Empfangsvollmacht hinsichtlich einer Empfangsberechtigung für

  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

  • BFH, 28.02.1990 - I R 82/87

    Fehlerhafte Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids

  • BFH, 22.07.1987 - I R 180/84
  • OVG Sachsen, 26.02.2024 - 2 A 135/21

    Asyl; Georgien; Gruppenverfolgung; LGBT*-Personen

    Auf den Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5. November 2019 - 7 K 940/18.A - zugelassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht