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   FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17   

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https://dejure.org/2018,51773
FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17 (https://dejure.org/2018,51773)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2018 - 13 K 289/17 (https://dejure.org/2018,51773)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - 13 K 289/17 (https://dejure.org/2018,51773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 Alt 2 EStG 2009, § 22 Nr 2 EStG 2009, EStG VZ 2014
    Steuerbarkeit eines Veräußerungsgewinns - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 2 EStG - Unschädlichkeit einer kurzzeitigen Zwischenvermietung bis zur Veräußerung am Ende einer langjährigen Eigennutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3
    Einkommensteuerliche Ansetzung von sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Privates Veräußerungsgeschäft: Gewinn aus der Veräußerung einer bis ins Jahr der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzten und nur die letzten Monate bis zur Veräußerung vermieteten Eigentumswohnung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, 2. Alt. EStG nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung - Steuerpflicht?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein privates Veräußerungsgeschäft bei kurzfristiger Vermietung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer verkauft lange selbst genutzte Wohnung - Der Verkaufserlös ist auch dann "steuerfrei", wenn der Eigentümer die Wohnung kurz vermietet hatte

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Wohnungsverkauf: Gewinn nicht steuerpflichtig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinn bei nur kurzzeitig vermieteter Wohnung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer eigengenutzten Wohnung: Kurzzeitvermietung ist unschädlich

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Immobilien: Besteuerungsausnahmen beim privaten Veräußerungsgeschäft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 09.04.2019)

    Wohnungs-Verkauf: Kurzzeitige Vermietung ist steuerunschädlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kurzzeitige Vermietung vor Verkauf einer langjährig eigengenutzten Eigentumswohnung führt nicht zu Steuerpflichtigkeit des Veräußerungsgewinns - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren für Steuerfreiheit ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschließlich oder nicht ausschließlich - hindert die Vermietung einer zuvor selbst genutzten Wohnung ihren steuerfreien Verkauf?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17
    Es genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen (BFH, Urteil vom 27. Juni 2017 IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192).

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine langjährige Vermietung vor einer kurzzeitigen Eigennutzung unschädlich (vgl. Trossen, NWB 2017, 3256: "eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen [ausreichend]"), eine kurzzeitige Zwischenvermietung bis zur Veräußerung am Ende einer langjährigen Eigennutzung jedoch steuerschädlich sein sollte.

    Wenn eine langjährige Vermietung vor Beginn des Dreijahreszeitraums unschädlich ist (so in BFH, Urteil vom 27. Juni 2017 - IX R 37/16 -, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192), so muss dies aus vorgenannten Gründen erst recht in Fällen einer kurzzeitigen Vermietung von wenigen Monaten am Ende des Dreijahreszeitraums gelten.

  • BFH, 24.07.2008 - VII B 41/08

    Feststellungslast für den rechtzeitigen Eingang des Einspruchs bei der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17
    Die Feststellungslast für die (fristgerechte) tatsächliche Erhebung des Einspruchs bei der Behörde trägt der Kläger (BFH, Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BStBl II 1977, 321-325, BFHE 121, 142-151; BFH, Beschluss vom 24. Juli 2008 VII B 41/08, juris).
  • BFH, 08.12.1976 - I R 240/74

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17
    Die Feststellungslast für die (fristgerechte) tatsächliche Erhebung des Einspruchs bei der Behörde trägt der Kläger (BFH, Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BStBl II 1977, 321-325, BFHE 121, 142-151; BFH, Beschluss vom 24. Juli 2008 VII B 41/08, juris).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 10/19

    Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.12.2018 - 13 K 289/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 07.12.2018 - 13 K 289/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG München, 11.03.2021 - 11 K 2405/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus

    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2018 (Az. 13 K 289/17, juris) sei es steuerlich unschädlich, wenn vor der Veräußerung des Objekts eine kurzfristige entgeltliche Nutzungsüberlassung an einen Dritten erfolge, um einen Wohnungsleerstand zu vermeiden.

    Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2018 (Az. 13 K 289/17, juris) sei ebenfalls nicht einschlägig.

    Dieser Zweck (Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern) würde jedoch bei Annahme der Steuerschädlichkeit bei einer kurzfristigen Veräußerung wegen eines Arbeitsplatzwechsels bzw. bei kurzfristiger Zwischenvermietung vor einer Veräußerung, um einen Leerstand zu vermeiden, konterkariert (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2018, 13 K 289/17, juris, Rz 25).

    Die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG liegen - anders als in dem Streitfall des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2018 (Az. 13 K 289/17, juris) - nicht vor.

    Es genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen (vgl. BFHUrteil vom 27. Juni 2017 IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 16; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2018, 13 K 289/17, juris, Rz 22; jeweils m.w.N.).

    bb) Nach diesen Grundsätzen war die Veräußerung, die dem Streitfall des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 7. Dezember 2018, 13 K 289/17, juris) zugrunde lag, nicht steuerbar.

  • BFH, 18.11.2019 - IX B 72/19

    Keine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2.

    b) Im Streitfall sind, worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht in seiner Beschwerdeerwiderung hingewiesen hat, das angefochtene Urteil des FG sowie die vermeintliche Divergenzentscheidung des FG Baden-Württemberg vom 07.12.2018 - 13 K 289/17 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 710), welche der erkennende Senat durch Urteil vom 03.09.2019 - IX R 10/19 (juris), in vollem Umfang bestätigt hat, schon nicht zu vergleichbaren Sachverhalten ergangen.
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