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   FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07   

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https://dejure.org/2010,21526
FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07 (https://dejure.org/2010,21526)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2010 - 6 K 1157/07 (https://dejure.org/2010,21526)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2010 - 6 K 1157/07 (https://dejure.org/2010,21526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vergünstigtem Erwerb eigener Anteile durch Gesellschafterin nach zuvorigem Erwerb der GmbH vom ausscheidenden Gesellschafter zum gleichen Preis - Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG erst ab 2002

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen eines Körperschaftsteuerbescheides; Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter dem Marktpreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGA aufgrund Veräußerung eigener Anteile der GmbH an Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VGA aufgrund Veräußerung eigener Anteile der GmbH an Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.10.2009 - I R 116/08

    Einlagenrückgewähr i. S. des § 27 KStG keine steuerbefreiten Kapitaleinkünfte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    c) § 8b Abs. 2 KStG 1999 n.F ist im Streitjahr 2001 noch nicht anwendbar, vgl. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KStG 1999 n.F./§ 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG 2002 (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 116/08, DB 2010, 256).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Nur wenn es an jeglichem finalen Zuwendungswillen in Richtung eines Vermögenstransfers zu Lasten der Gesellschaft und zu Gunsten des Gesellschafters fehlt und feststeht, dass die Vorteilsverschiebung nicht aus gesellschaftlichen Gründen erfolgt ist, kann eine vGA mangels konkreter Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis ausscheiden (BFH-Urteil vom 29. April 2008 I R 67/06, BFH/NV 2008, 1621 unter Hinweis auf Gosch, KStG, § 8 Rz 276, 285).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 22/02

    Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Letztere Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Nichtgesellschafter der Gesellschaft den Vermögensvorteil bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht eingeräumt hätte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BStBl II 2006, 457, m.w.N).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Die Grundsätze des Vorteilsausgleichs können nur dann zum Zuge kommen, wenn die gegenseitig gewährten Vermögensvorteile jeweils auf schuldrechtlicher Grundlage erbracht werden (BFH-Urteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BStBl II 1977, 704; vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BStBl II 1990, 649).
  • BFH, 03.03.2009 - I B 51/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Veräußerung eigener Anteile einer GmbH an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Die Veräußerung eigener Anteile einer GmbH an die Gesellschafter kann als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sein (BFH-Beschluss vom 3. März 2009 I B 51/08, BFH/NV 2009, 1280).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Senat die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 16. März 1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Davon ist auszugehen, wenn der Erwerber aufgrund eines Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb der Anteile gerichtete Stellung erhalten hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und er auch die mit den Anteilen verbundenen wesentlichen Rechte (Gewinnbezugsrecht, Stimmrecht) und das Risiko einer Wertminderung bzw. die Chance einer Wertsteigerung erworben hat (BFH-Urteil vom 10. März 1988 IV R 226/85, BStBl II 1988, 832).
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 207/85

    Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil (§§1068,1030 Abs. 1

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    aa) Neben der objektiven Vermögensminderung setzt die vGA grundsätzlich keine subjektiven Handlungserfordernisse, mithin keine bestimmte Ausschüttungsabsicht und keine Einigung zwischen Gesellschafter und Gesellschaft über die "verdeckte" Zuwendung voraus (BFH-Urteil vom 28. Januar 1992 VIII R 207/85, BStBl II 1992, 605).
  • BFH, 03.12.1969 - I R 107/69

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Absicht der Kapitalgesellschaft - Verdeckte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Die handelnde Person muss weder den Tatbestand der vGA kennen noch das Geschehene rechtlich zutreffend würdigen (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1969 I R 107/69, BStBl II 1970, 229).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07
    Die Annahme einer vGA setzt zusätzlich voraus, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung hat, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH-Urteil vom 7. August 2002 I R 2/02, BStBl II 2004, 131).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 99/80

    Verdeckte Gewinnausschüttung einer Organgesellschaft an Minderheitsgesellschafter

  • BFH, 08.06.1977 - I R 95/75

    Zur Frage des Vorteilsausgleichs bei verdeckten Gewinnausschüttungen

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