Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betrieb gewerblicher Art
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung eines hoheitlichen Tätigwerdens von einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) bei der Bewirtschaftung von Parkplätzen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 4 Abs 1 KStG 2002, § 1 Abs 1 Nr 6 KStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 KStG 2002
Parkraumbewirtschaftung durch eine Stadt - Abgrenzung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und Betrieb gewerblicher Art - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung eines hoheitlichen Tätigwerdens von einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) bei der Bewirtschaftung von Parkplätzen
- rechtsportal.de
Abgrenzung eines hoheitlichen Tätigwerdens von einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) bei der Bewirtschaftung von Parkplätzen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verbindliche Auskunft - Körperschaftsteuer - steuerliche Einordnung der Vermietung öffentlicher Parkplätze durch eine Gebietskörperschaft - Betrieb gewerblicher Art
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ist eine Stadt gewerblich tätig und steuerpflichtig, wenn sie Parkplätze gegen Entgelt zur Verfügung stellt?
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- fg-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)
Ist eine Stadt gewerblich tätig und steuerpflichtig, wenn sie Parkplätze gegen Entgelt zur Verfügung stellt?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Stadt ist bei Bereitstellung von kostenpflichtigen Parkplätzen nicht gewerblich tätig - FG Baden-Württemberg verneint unbeschränkte Körpersteuerpflicht der Stadt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 01.12.2011 - V R 1/11
Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Der BFH sieht in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 2011 zumindest Parkflächen innerhalb der Straße ausdrücklich als eine hoheitliche Tätigkeit an (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2011 V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534).Die Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 1. Dezember 2011 (V R 1/11, BFHE 236, 235, BFH/NV 2012, 534) zu den größeren Wettbewerbsverzerrungen i.S.d. Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL hat lediglich umsatzsteuerliche Konsequenzen.
- BFH, 27.02.2003 - V R 78/01
Parkplatzüberlassung durch Gemeinde
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Der Sachverhalt entspreche im Wesentlichen dem Sachverhalt des Urteils des BFH vom 27. Februar 2003 (V R 78/01, BFHE 201, 554, BStBl II 2004, 431) in dem die Parkraumbewirtschaftung im Rahmen der StVO als eine nichtunternehmerische bzw. hoheitliche Tätigkeit angesehen werde. - BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07
Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Der Regelungsgehalt der Steuerbescheide reicht damit über die bloße Steuerfestsetzung hinaus und beinhaltet somit eine Beschwer für die Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72;… Gräber/Levedag, FGO, 8. Aufl., § 40 Rn. 100).
- BFH, 13.12.1989 - X R 208/87
Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Das FA konnte auch vor der Ergänzung des § 89 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl I 2006, 2098) nach den Grundsätzen von Treu und Glauben an die außerhalb einer Betriebsprüfung erteilte Zusicherung, einen ihr unterbreiteten Sachverhalt einer bestimmten steuerrechtlichen Beurteilung zu unterwerfen, gebunden sein (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274). - BFH, 07.11.2007 - I R 52/06
Öffentliche Toilettenanlage als Betriebsvermögen eines Wochenmarkts
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind, staatlichen Zwecken dienen und zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2007 I R 52/06, BFHE 219, 563, BStBl II 2009, 248 m.w.N.). - BFH, 29.10.1962 - IV 146/59
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Weitere Voraussetzung ist, dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat (vgl. BFH-Urteil vom 29.Oktober 1962 IV 146/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1963, 229). - BFH, 03.04.2012 - I R 22/11
Beratung des Dualen Systems durch Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.04.2016 - 10 K 1439/14
Dann bewegt sich auch die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bereichen der unternehmerischen Berufs- und Gewerbeausübung, in denen private Unternehmen durch den Wettbewerb mit (grundsätzlich nicht steuerpflichtigen) Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrerseits nicht benachteiligt werden dürfen (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2012 I R 22/11, BFH/NV 2012, 1334 m.w.N.).