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   FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99   

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FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99 (https://dejure.org/2003,12609)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.2003 - 4 K 27/99 (https://dejure.org/2003,12609)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 4 K 27/99 (https://dejure.org/2003,12609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben eines betrügerischen Schneeballsystems; Stillschweigende Nutzungsüberlassung von Kapital gegen Entgelt; Rechte aus Differenzgeschäften; Barausgleich in Höhe der Kursveränderung; Fehlen eines die Steuerbarkeit begründenden Veräußerungsvorgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Steuerpflicht bei Schein-Erträgen aus von Anlagebetrüger nur fingierten, vermeintlich steuerfreien Differenzgeschäften; Einkommensteuer 1988 und 1989

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerpflicht bei Schein-Erträgen aus von Anlagebetrüger nur fingierten, vermeintlich steuerfreien Differenzgeschäften - Einkommensteuer 1988 und 1989

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 13/96

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Der BFH sei dort u.a. deshalb zur Annahme einer stillen Gesellschaft gekommen, weil die ...-Anleger über die "Verwaltungsverträge" der ... für deren GeschäftsbetriebGeldbeträge als Einlage auf unbestimmte Zeit überlassen hätten, wie sich beispielsweise aus dem BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VIII R 13/96 (BStBl II 1997, 767) ergebe.
  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Den ...-Gesellschaften war es nämlich nicht nur um die Herausstellung der (angeblich) bestehenden hohen Renditechancen gegangen, sondern gleichfalls um die damals tatsächlich bestehende Steuerfreiheit von Renditen aus Differenzgeschäften; vgl. beispielsweise die BFH-Urteile vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BStBl II 1982, 618), vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 (BStBl II 1984, 132) und vom 25. August 1987 IX R 65/86 (BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Danach sei der Kl davon ausgegangen, sich durch die Anlagen in Treasury-Bonds-Optionen an risikoreichen Terminkontrakten zu beteiligen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wie sich u.a. aus dem Urteil vom 19. Februar 1997 XI R 1/96 (BStBl II 1997, 399 - 403-) ergebe, in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken seien und damit aus dem Bereich der steuerlich relevanten Tatbestände überhaupt ausschieden.
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Den ...-Gesellschaften war es nämlich nicht nur um die Herausstellung der (angeblich) bestehenden hohen Renditechancen gegangen, sondern gleichfalls um die damals tatsächlich bestehende Steuerfreiheit von Renditen aus Differenzgeschäften; vgl. beispielsweise die BFH-Urteile vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BStBl II 1982, 618), vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 (BStBl II 1984, 132) und vom 25. August 1987 IX R 65/86 (BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00

    Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Da der Vertragspartner der Anleger (... bzw. dessen ... Gesellschaften) in Wirklichkeit etwas völlig anders tat, als er seinen Kunden vormachte, kommt es bei den gutgläubigen Anlegern für die steuerliche Beurteilung hinsichtlich des relevanten, der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalts auf deren Sicht an (vgl. z.B. Schmidt/Heinicke, EStG , 22. Auflage, § 20 Tz. 15; siehe auch das zu den ...- Fällen ergangene BFH-Urteil vom 10. Juli 2001 VIII R 35/00 -BFH/NV 2001, 1339- unter II. 4.: "Dabei ist es für die steuerliche Erfassung der ausgezahlten oder in sonstiger Weise zugeflossenen Gewinnanteile beim gutgläubigen Empfänger als Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Belang, ob ..."; des weiteren: "Auswirkungen auf die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der gutgläubigen Empfänger der Gewinnausschüttungen ..."; sowie die Anmerkung zu dem genannten BFH-Urteil VIII 35/00 in DStR 2001, 1521: "Für den Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters gilt hinsichtlich des Erfordernisses der Gutgläubigkeit ... nichts anderes; ...").
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 172/83

    Vor nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 BörsG termingeschäftsfähigen Personen bezogene

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Den ...-Gesellschaften war es nämlich nicht nur um die Herausstellung der (angeblich) bestehenden hohen Renditechancen gegangen, sondern gleichfalls um die damals tatsächlich bestehende Steuerfreiheit von Renditen aus Differenzgeschäften; vgl. beispielsweise die BFH-Urteile vom 8. Dezember 1981 VIII R 125/79 (BStBl II 1982, 618), vom 6. Dezember 1983 VIII R 172/83 (BStBl II 1984, 132) und vom 25. August 1987 IX R 65/86 (BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 5/02

    Zur steuerlichen Behandlung auf Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.07.2003 - 4 K 27/99
    Die Revision war mit Rücksicht auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 5/02 bereits anhängige Parallelverfahren zuzulassen.
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 81/03

    Zur steuerlichen Behandlung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem;

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1695 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 2 K 1550/03

    Keine Besteuerung von Scheingewinnen

    Gleiches gilt für die Rechtsprechung des Urteils des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 8. Juli 2003, 4 K 27/99 (EFG 2003, 1695, Haufe Index 995642), in dem eine vergleichbare Einschränkung gemacht wird, indem auf die Gutgläubigkeit der Anleger hinsichtlich der fehlenden Steuerbarkeit ihrer Anlagen abgestellt wird.
  • BFH, 20.12.2005 - X B 10/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    aa) Soweit die Kläger beanstanden, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 8. Juli 2003 4 K 27/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1695) ab, haben sie keinen abstrakten und tragenden Rechtssatz aus der angegriffenen Vorentscheidung herausarbeiten können, welcher von den von ihnen dargelegten Rechtssätzen aus dem (vorgeblichen) Divergenzurteil abweichen soll.
  • FG Saarland, 27.11.2003 - 2 V 311/03

    Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einskommenssteuer 1999 und 2000

    Der Umstand, dass die Rechtsbeziehungen der Antragsteller mit der Anlagefirma tatsächlich abweichend von den vertraglichen Vereinbarungen gehandhabt worden sind, kann nach Ansicht des Senats nicht zu Lasten der Antragsteller gehen (s. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2003 4 K 27/99, StEd 2003, 637).
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