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   FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09   

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FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09 (https://dejure.org/2012,25238)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 K 3291/09 (https://dejure.org/2012,25238)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 K 3291/09 (https://dejure.org/2012,25238)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von Genussrechten des Umlaufvermögens bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages nach § 19 GewStDV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des Betrags der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sogenannter Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag durch die von dem Steuerpflichtigen im Jahr 2001 (Streitjahr) gehaltenen Genussrechte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinzurechnung von Genussrechten als Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung von Genussrechten als Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2047
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    bb) Nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (vgl. Urteil vom 21. Mai 1952 2 BvH 2/52, BVerfGE 1, 229, 312, und Beschluss vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126, 131) und des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, 525 f., BStBl II 1992, 167) ist für die Auslegung von Steuergesetzen der objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang der Vorschrift ergibt.

    Die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften können im Rahmen der Auslegung nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 11, 126, 130; BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 1961 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, 268); denn Gesetzesmaterialien können keine verbindlichen Auslegungsregeln enthalten, soweit die Absicht des Gesetzgebers im Wortlaut und Sinnzusammenhang des Gesetzes keinen "objektivierten" Niederschlag gefunden hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 2010 V B 17/09, BFH/NV 2011, 565, m.w.N.).

  • BFH, 03.09.1999 - I B 169/98

    Rechtsschutzinteresse für Beschwerde gegen AdV-Beschluss

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    In jedem Fall unbehelflich sind Aussagen solcher Personen, die der normsetzenden Körperschaft nicht angehörten (BFH-Beschluss vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42).

    Zwar waren die Autoren Altehoefer und Krebs möglicherweise als Vertreter des Bundesfinanzministeriums mit Vorarbeiten zum Steuerreformgesetz 1990 befasst, sie gehörten aber jedenfalls nicht der normsetzenden Körperschaft an (vgl. zur Berücksichtigung von Äußerungen nicht am eigentlichen Gesetzgebungsverfahren beteiligter Personen im Rahmen der historischen Auslegung BFH-Beschluss vom 3. September 1999 I B 169/98, BFH/NV 2000, 42).

  • BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86

    Begriff "Beteiligung" ist in § 19 GewStDV anders auszulegen als im Handelsrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    aaa) Der Sinn und Zweck der Vorschrift, Banken lediglich in dem von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV gesteckten Rahmen der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu unterwerfen und dadurch Kredite nicht durch eine weitere Gewerbesteuerbelastung zu verteuern (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, a.a.O.; Urteil des Hessischen FG vom 13. März 2003 8 K 4877/99, a.a.O.) steht einer wortlautgetreuen Auslegung der Vorschrift nicht entgegen.

    Denn der oben dargelegte Zweck der Vorschrift erfordert es nur, Anlagen zu begünstigen, die sich auf das Kreditgeschäft beziehen, nicht aber auch sonstige Anlagen, wie sie jedem anderem Unternehmen offenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, a.a.O. unter 3. zur Anlage in Aktien).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachliche Zusammenhänge so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 48, 246).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 59/06

    Progressionsvorbehalt bei Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    Der Praktikabilität einer Steuerregelung kommt im Interesse des Verifikationsprinzips eine besondere Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 59/06, BFH/NV 2009, 739; Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 4 AO Rz 229).Da es für Wertpapiere, aber auch für unverbriefte Genussrechte, keine typische Besitzdauer gibt, die sich aus der Art des Wirtschaftsguts oder der Verwendung im normalen betrieblichen Umsatzprozess ableiten ließe, wäre immer auf die Dokumentation einer ursprünglich getroffenen Zuordnungsentscheidung bezüglich jedes einzelnen abzustellen bzw. bei Fehlen bewusster Zuordnungsentscheidungen eine Schätzung vorzunehmen.
  • BFH, 25.11.2002 - GrS 2/01

    Festsetzungsfrist bei nicht zugegangenem Steuerbescheid

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    Begriffe, die in verschiedenen Vorschriften desselben Gesetzes verwendet werden, sind deshalb z.B. grundsätzlich einheitlich auszulegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. November 2002 GrS 2/01, BFHE 201, 1, BStBl II 2003, 548, unter C.2.).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    Führt die wortgetreue Auslegung des Gesetzes ausnahmsweise zu einem sinnwidrigen Ergebnis, besteht also eine Divergenz zwischen dem Gesetzeswortlaut und dem Gesetzeszweck, sind die Gerichte zu einer (gesetzeswortlaut-) abändernden Rechtsfortbildung berufen (z.B. BFH-Urteil vom 18. April 2012 X R 7/10, www.bundesfinanzhof.de, m.w.N.).
  • FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99

    Leasingvermögen von Kreditinstituten als Dauerschulden - Dauerschuld;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    aaa) Der Sinn und Zweck der Vorschrift, Banken lediglich in dem von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV gesteckten Rahmen der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu unterwerfen und dadurch Kredite nicht durch eine weitere Gewerbesteuerbelastung zu verteuern (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, a.a.O.; Urteil des Hessischen FG vom 13. März 2003 8 K 4877/99, a.a.O.) steht einer wortlautgetreuen Auslegung der Vorschrift nicht entgegen.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    Gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz, ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften, können den Sinn und Zweck der Norm, ihre wahre Bedeutung freilegen (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 35, 263).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09
    Die Motive und Vorstellungen der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften können im Rahmen der Auslegung nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie im Gesetz selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 11, 126, 130; BVerfG-Urteil vom 19. Dezember 1961 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, 268); denn Gesetzesmaterialien können keine verbindlichen Auslegungsregeln enthalten, soweit die Absicht des Gesetzgebers im Wortlaut und Sinnzusammenhang des Gesetzes keinen "objektivierten" Niederschlag gefunden hat (BFH-Urteil vom 21. Dezember 2010 V B 17/09, BFH/NV 2011, 565, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

  • BFH, 14.01.2009 - I R 52/08

    Grundsatzentscheidungen zu Schachtelbeteiligungen nach § 8b des

  • BFH, 04.12.2006 - GrS 1/05

    Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens

  • BFH, 26.04.2006 - I R 49/04

    Beteiligungserwerb gegen Zuzahlung

  • BFH, 14.05.1991 - VIII R 31/88

    Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens bei der Ermittlung der Höhe des

  • BFH, 07.05.1987 - IV R 150/84

    Abzug nach § 6c EStG bei Veräußerung von aufstehendem Holz und dazugehörigem

  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

  • BFH, 27.03.2013 - I R 61/12

    Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von

    Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 2012  3 K 3291/09, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2047).
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