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   FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14   

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FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14 (https://dejure.org/2015,29046)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2015 - 6 K 201/14 (https://dejure.org/2015,29046)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2015 - 6 K 201/14 (https://dejure.org/2015,29046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 38 Abs. 5 KStG und die partiell körperschaftsteuerpflichtige Unterstützungskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 38 Abs 5 KStG 2002, § 38 Abs 6 KStG 2002, § 5 Abs 2 Nr 3 KStG 2002, § 34 Abs 16 KStG 2002 vom 20.12.2007, § 249 Abs 1 HGB
    Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 38 Abs. 5 KStG gegenüber einer partiell körperschaftsteuerpflichtigen Unterstützungskasse - Anwendung von Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen Aussetzung des Verfahrens

  • rechtsportal.de

    KStG § 38 Abs. 5 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags gegenüber einer körperschaftsteuerbefreiten Unterstützungskasse - Berücksichtigung von Pensionsrückstellungen - Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2219
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 19.08.1998 - I R 92/95

    Bildung von Pensionsrückstellungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Auch der BFH gehe von Rechtsansprüchen der Arbeitnehmer gegen die Unterstützungskasse aus (Urteil vom 19. August 1998 I R 92/95, BStBl II 1999, 387).

    Damit sollte aber nur besagt werden, dass der vom Großen Senat des BFH aufgestellte Grundsatz, wonach ein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht steuerlich zum Passivierungsverbot führt (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) im Anwendungsbereich des § 6a EStG nicht gilt (BFH-Urteil vom 19. August 1998 I R 92/95, BFHE 187, 12, BStBl II 1999, 387).

  • BFH, 22.12.2010 - I R 110/09

    Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 110/09, BStBl II 2014, 119 keine Rückstellung für die noch ausstehenden Leistungen der Unterstützungskasse gebildet.

    Dieser Sichtweise stehe das BFH-Urteil vom 22. Dezember 2010 I R 110/09, BStBl II 2014, 119, nicht entgegen.

  • BFH, 09.11.1988 - I R 191/84

    Steuerliche Anerkennung - Stille Unterbeteiligung - Personengesellschaft - Anteil

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Der Grundsatz, dass das Verfahren über einen Folgebescheid auszusetzen ist, solange unklar ist, ob die Anfechtung des Grundlagenbescheids Erfolg haben wird, gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9.November 1988 I R 191/84, BFHE 155, 454, BStBl II 1989, 343).

    Ein Verfahren in Sachen Folgebescheid kann unterbleiben, wenn eine Entscheidung in einem Grundlagenverfahren nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. November 1988 I R 191/84, BFHE 155, 454, BStBl II 1989, 343).

  • FG Thüringen, 09.04.2014 - 3 K 478/12

    Berechnung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 KStG ohne

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Insoweit wird auf die Ausführungen des Thüringer FG im Urteil vom 09. April 2014 3 K 478/12, EFG 2014, 1430 verwiesen.
  • FG München, 05.05.2014 - 7 K 2/12

    Pauschale Hinzurechnungsbesteuerung nach § 38 Abs. 4 KStG bei gemeinnütziger GmbH

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Urteile des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein vom 31. Januar 2013 1 K 123/10, EFG 2013, 548, sowie des FG München vom 5. Mai 2014 7 K 2/12, EFG 2014, 504, wonach von der Fiktion einer Vollausschüttung auszugehen ist, auch wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung keine Gewinnausschüttungen vornehmen darf.
  • FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 123/10

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Urteile des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein vom 31. Januar 2013 1 K 123/10, EFG 2013, 548, sowie des FG München vom 5. Mai 2014 7 K 2/12, EFG 2014, 504, wonach von der Fiktion einer Vollausschüttung auszugehen ist, auch wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung keine Gewinnausschüttungen vornehmen darf.
  • BFH, 26.04.2012 - IV R 43/09

    Schuldbeitritt - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    aa) Zur Rückdeckung der Ansprüche aus den Versorgungszusagen durch eine kongruente Rückdeckungsversicherung hat der BFH entschieden, dass die Pensionsverpflichtungen einerseits und der Rückdeckungsanspruch andererseits unabhängig voneinander zu bilanzierende Wirtschaftsgüter darstellen, die nicht saldiert werden dürfen (BFH-Urteil vom 26. April 2012 IV R 43/09, BFHE 237, 215).
  • BFH, 12.10.2011 - I R 107/10

    Ermittlung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    a) In die Bemessungsgrundlage für den Körperschaftsteuererhöhungsbetrag ist nur das ausschüttbare Eigenkapital zum 31. Dezember 2006, nicht aber das Nennkapital einzubeziehen (BFH-Urteil vom 12. Oktober 2011 I R 107/10, BFHE 235, 398 BStBl II 2012, 610).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 32/07

    Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Grund für dessen Einführung war das Bestreben, die Bildung stiller Reserven einzuschränken und die Unternehmen nach ihrer konkreten Leistungsfähigkeit zu besteuern (BFH-Urteil vom 05. Mai 2011 IV R 32/07, BFHE 233, 524, BStBl II 2012, 98).
  • BFH, 27.01.2010 - I R 35/09

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen und Rückstellungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 6 K 201/14
    Denn im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist das Abzinsungsgebot zugleich mit einer Objektivierung der Gewinnermittlung und einer "realitätsnahen Bewertung" begründet worden (BFH-Urteil vom 27. Januar 2010 I R 35/09, BFHE 228, 250, BStBl II 2010, 478 mit Hinweis auf den Bericht des Finanzausschusses -7. Ausschuss-, BTDrucks 14/443, S. 17).
  • BFH, 29.11.1972 - I R 207/67

    Bilanzierungsvorschrift - Bewertungsvorschrift - Spezialvorschrift - Ausschluß

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BFH, 21.09.2005 - X R 29/03

    Grundsätzliche Berechtigung eines Betreibers einer Bauschuttrecyclinganlage, für

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

  • Drs-Bund, 13.01.1999 - BT-Drs 14/265
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 266/10

    Frage der Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aufgrund

  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

  • BFH, 13.01.2005 - V R 35/03

    Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht

  • BFH, 02.09.1987 - I R 162/84

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen Folgebescheid mit Einwendungen gegen

  • BFH, 20.02.1991 - II B 160/89

    Nichtaussetzung des Klageverfahrens gegen Folgebescheid bei Unklarheit, ob

  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

  • BFH, 05.11.1992 - I R 61/89

    Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen

  • BFH, 19.05.2004 - III R 29/03

    Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

  • VG Bremen, 06.03.2018 - 6 K 2049/16

    Besoldung und Versorgung - Anwärterbezüge; Kürzungsverpflichtung;

    Die Gewährung von Anwärterbezügen unter der Auflage, dass der Kläger seine Ausbildung nicht vorzeitig aus einem von ihm zu vertretenden Grund beendet und ein Verstoß gegen diese Auflage die Rückforderung eines Teiles der gezahlten Anwärterbezüge zur Folge habe, ist eine auf § 59 Abs. 5 BBesG gestützte, rechtlich zulässige Zweckbestimmung, die neben den Rechtsgrund der Leistung tritt und, wenn sie verfehlt wird, zur Rückforderung der Leistung führt (VG Bremen, Urt. v. 21.09.2015 - 6 K 201/14 - VG Trier, Urt. v. 25.09.2012 - 1 K 799/12.TR -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Die Möglichkeit des Dienstherrn, auf diesen in der BBesGVwV genannten, lange unverändert gebliebenen Betrag zurückzugreifen, ist auch in der jüngeren Rechtsprechung anerkannt (vgl. VG Saarland, Urt. v. 15.04.2016 - 2 K 997/14 -, juris Rn. 34, 41; BayVGH, Beschl. v. 12.12.2014 - 3 ZB 13.668 -, juris Rn. 8; VG Bremen, Urt. v. 21.09.2015 - 6 K 201/14 -).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet es zwar, von dem Beamtenanwärter nicht die vollen Anwärterbezüge zurückzufordern und ihn dadurch für einen erheblichen Zeitraum nachträglich mit leeren Händen dastehen zu lassen (VG Bremen, Urt. v. 21.09.2015 - 6 K 201/14 -).

    Denn die Anwärterbezüge unterfallen ohnehin nicht dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs. 5 GG (BVerfG, Beschl. v. 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92 -, juris Rn. 5), sondern haben ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht, da der Anwärter ein zeitlich beschränktes Dienstverhältnis zum Zwecke der Ausbildung begründet und während der Zeit der Ausbildung für seinen Dienstherrn nur eine beschränkte Dienstleistung erbringt (VG Bremen, Urt. v. 21.09.2015 - 6 K 201/14 -).

  • BFH, 27.09.2017 - I R 65/15

    Rückstellung für Unterstützungsleistungen bei einer steuerbefreiten

    Auf die Revision der Klägerin werden das Zwischenurteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. August 2015  6 K 201/14 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. Dezember 2013 sowie der Bescheid des Beklagten über die Festsetzung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags nach § 38 Abs. 5 und 6 des Körperschaftsteuergesetzes aufgehoben.

    Mit Zwischenurteil vom 10. August 2015  6 K 201/14 (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 2219) hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg den Ansatz eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags "dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt" und entschieden, dass bei der Berechnung des Begrenzungsbetrags nach § 38 Abs. 5 Satz 2 KStG 2002 n.F. das "Eigenkapital laut Steuerbilanz um das Nennkapital in Höhe von 25.580 EUR, das steuerliche Einlagekonto in Höhe von ... EUR sowie eine abgezinste Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, deren Bezifferung dem Endurteil vorbehalten bleibt, zu vermindern" ist.

  • VG Saarlouis, 10.07.2015 - 6 K 1094/13

    Beihilfe zu den Aufwendungen für die Bestimmung sogenannter Tumormarker.

    Die Klage erhielt das Aktenzeichen 6 K 201/14.

    Mit Beschluss vom 08.07.2014 hat die Kammer die Verfahren 6 K 1094/13, 6 K 2148/13 und 6 K 201/14 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen 6 K 1094/13 verbunden.

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