Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einkünfte aus Kapitalvermögen im Falle des entgeltlichen Überlassens von Kapitalvermögen an eine Bank in der Schweiz zur Nutzung und bei Erwerb von Anteilen an Fonds; Pflicht einer Steuerbehörde zum Erlass eines Änderungsbescheids bei Kenntniserlangung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Kapitaleinkünften bei nicht nachgewiesenem Treuhandverhältnis Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts Benennungsverlangen Schätzung der Zinserträge einer Kapitalanlage in der Schweiz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zurechnung von Kapitaleinkünften bei nicht nachgewiesenem Treuhandverhältnis - Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts - Benennungsverlangen - Schätzung der Zinserträge einer Kapitalanlage in der Schweiz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
- BFH, 23.02.2011 - VIII B 126/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83
Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
Abreden, die nicht Teil dieser Kontoeröffnungsvereinbarungen sind, vielmehr ausschließlich in die Sphäre des Bankkunden fallen, sind zivilrechtlich wie auch steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 539). - BFH, 07.03.1989 - VIII R 355/82
Anforderung an Zurechnung von bei Steuerfahndung gefundenen Wertpapieren
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
Ein Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Kl also nur dann zu, wenn feststeht, dass es sich nicht um private eigene Geschäfte gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1989 VIII R 355/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1989, 753). - BFH, 22.08.1990 - I R 69/89
Stiller Gesellschafter ist Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. des § 44 Abs. 1 …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
Der Kl hat insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen, da er im eigenen Namen und für eigene Rechnung Kapitalvermögen an die X Bank Schweiz gegen Entgelt zur Nutzung überlassen sowie Anteile an den Fonds Z und P erworben hatte (vgl. Urteil des BFH vom 22. August 1990 I R 69/89, Entscheidungen des BFH -BFHE- 162, 263).