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   FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29634
FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08 (https://dejure.org/2010,29634)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2010 - 5 K 1141/08 (https://dejure.org/2010,29634)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 5 K 1141/08 (https://dejure.org/2010,29634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen im Falle des entgeltlichen Überlassens von Kapitalvermögen an eine Bank in der Schweiz zur Nutzung und bei Erwerb von Anteilen an Fonds; Pflicht einer Steuerbehörde zum Erlass eines Änderungsbescheids bei Kenntniserlangung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Kapitaleinkünften bei nicht nachgewiesenem Treuhandverhältnis Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts Benennungsverlangen Schätzung der Zinserträge einer Kapitalanlage in der Schweiz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Kapitaleinkünften bei nicht nachgewiesenem Treuhandverhältnis - Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts - Benennungsverlangen - Schätzung der Zinserträge einer Kapitalanlage in der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.04.1990 - VIII R 170/83

    Eigene Einkünfte aus geschenktem Sparguthaben bezieht minderjähriges Kind, in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
    Abreden, die nicht Teil dieser Kontoeröffnungsvereinbarungen sind, vielmehr ausschließlich in die Sphäre des Bankkunden fallen, sind zivilrechtlich wie auch steuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 1990 VIII R 170/83, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 539).
  • BFH, 07.03.1989 - VIII R 355/82

    Anforderung an Zurechnung von bei Steuerfahndung gefundenen Wertpapieren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Kl also nur dann zu, wenn feststeht, dass es sich nicht um private eigene Geschäfte gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1989 VIII R 355/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1989, 753).
  • BFH, 22.08.1990 - I R 69/89

    Stiller Gesellschafter ist Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. des § 44 Abs. 1

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - 5 K 1141/08
    Der Kl hat insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen, da er im eigenen Namen und für eigene Rechnung Kapitalvermögen an die X Bank Schweiz gegen Entgelt zur Nutzung überlassen sowie Anteile an den Fonds Z und P erworben hatte (vgl. Urteil des BFH vom 22. August 1990 I R 69/89, Entscheidungen des BFH -BFHE- 162, 263).
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