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   FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12   

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https://dejure.org/2013,65316
FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,65316)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.11.2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,65316)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. November 2013 - 6 K 1483/12 (https://dejure.org/2013,65316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerliche Zurechnung von Einkünften einer niederländischen Kapitalgesellschaft zu einer deutschen Betriebsstätte

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 Nr 2 Buchst a DBuchst bb DBA NLD, § 12 Abs 2 Nr 2 AO, § 13 HGB
    Unterhalten einer Zweigniederlassung und damit einer inländischen Betriebsstätte durch niederländischen Reiseveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.10.2010 - I R 61/09

    Aktivitätsvorbehalt bei einem Versicherungsunternehmen i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Sie hatte aber aufgrund des sog. Kooperationsvertrages, der aus der Sicht des erkennenden Senats ein Betriebsführungsvertrag darstellt, die Zweigniederlassung nicht selbst betrieben, sondern mit dem Betrieb der Zweigniederlassung die Ö GmbH beauftragt und ihr auch einen entsprechenden Rahmen vorgegeben z. B. hinsichtlich der auszuübenden Tätigkeit nach Art, Umfang und Qualität, und der gegenüber der Klägerin bestehenden Berichts- und Abrechnungspflichten, wobei u. a. auch Gegenstand der Vereinbarung war, dass die Verträge zwischen den Kunden und ihr unmittelbar zustande kommen (vgl. BFH Urteil vom 13. Oktober 2010 I R 61/09, BStBl II 2011, 249).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 52/10

    Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Insofern ist der im Streitfall gegebene Sachverhalt dem im Urteil des BFH vom 23. Februar 2011 I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354, uneingeschränkt vergleichbar.
  • BFH, 24.08.2011 - I R 46/10

    Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Damit war aus der Sicht des erkennenden Senats unter Heranziehung der im Urteil des BFH vom 24. August 2011 I R 46/10, BFH/NV 2011, 2165, dargelegten Grundsätze die Klägerin in der Lage, mittels der vertraglichen Überantwortung von Aufgaben und dadurch mittels eines entsprechenden sachlichen und personellen "Apparats" (nämlich des der Ö GmbH), ihrer unternehmerischen Tätigkeit "operativ" nachzugehen, gleichzeitig aber auch die Kontrolle hinreichend auszuüben.
  • BFH, 30.01.1981 - III R 116/79

    Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Entsprechend hat der BFH entschieden, dass dann, wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft im Inland eine Zweigniederlassung i.S. von § 13 des Handelsgesetzbuches --HGB-- errichtet und wenn die Niederlassung im Handelsregister eingetragen ist, eine --allerdings widerlegbare-- Vermutung dafür, dass das ausländische Unternehmen im Inland eine Betriebstätte i.S. von § 16 StAnpG unterhält, besteht (BFH vom 30. Januar 1981 III R 116/79, BStBl II 1981, 560).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00

    Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Ungeachtet dessen handelt es sich aber nach einhelliger Auffassung in der Literatur und zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm vom 14.11.2000 15 W 318/00, Rpfleger 2001, 190) bei einer Zweigniederlassung lediglich um einen organisatorisch von dem Unternehmen abhängigen Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
  • BayObLG, 01.06.1995 - 3Z BR 123/95

    Anmeldung einer Zweigniederlassung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerlegt werden, die Eintragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen." Diese Rechtsauffassung entspricht der der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe vom 19. Juni 1997 11 Wx 37/97, Rpfleger 1997, 482; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 1. Juni 1995 3Z BR 123/95, DB 1995, 1456).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1997 - 11 Wx 37/97

    Eintragung einer angemeldeten Firma in das Handelsregister

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerlegt werden, die Eintragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen." Diese Rechtsauffassung entspricht der der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe vom 19. Juni 1997 11 Wx 37/97, Rpfleger 1997, 482; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 1. Juni 1995 3Z BR 123/95, DB 1995, 1456).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 46/88

    Verhältnis von Zweigniederlassung gem. 13 HBB zum Teilbetrieb gem. § 9 KVStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    In der handelsrechtlichen Literatur finden sich aber eine Reihe von Merkmalen, die eine Zweigniederlassung kennzeichnen (vgl. auch BFH vom 16. Dezember 1992 I R 46/88, BStBl II 1993, 677): Danach erfordert eine Zweigniederlassung u.a. eine gewisse Selbstständigkeit, eine gewisse Dauer, eine äußere Einrichtung ähnlich einer Hauptniederlassung, u.a. ein Geschäftslokal und ein Bankkonto, gesonderte Buchführung sowie einen Leiter mit Befugnis zu selbstständigem Handeln in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten.
  • BFH, 09.11.1999 - II R 107/97

    Ausländische Versicherungsgesellschaft; inländisches BV

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12
    Diese vorgenannte Entscheidung ist zu § 12 AO ausdrücklich durch das Urteil des BFH vom 9. November 1999 II R 107/97, BFH/NV 2000, 688, bestätigt worden.
  • BFH, 08.06.2015 - I B 3/14

    Zweigniederlassung - Betriebsstätte - Betriebsführungsvertrag

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. November 2013  6 K 1483/12 wird als unzulässig verworfen.

    Die Revision ist vom FG nicht zugelassen worden (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 2013  6 K 1483/12).

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