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   FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16   

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https://dejure.org/2018,31365
FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16 (https://dejure.org/2018,31365)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.01.2018 - 13 K 1723/16 (https://dejure.org/2018,31365)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 13 K 1723/16 (https://dejure.org/2018,31365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 7 Abs 4 S 2 EStG 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Voraussetzungen für Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer eines Einzelhandelsmarktgebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zugrundelegen einer kürzeren Nutzungsdauer bei der Vornahme der Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei einem Gebäude anstelle der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer (hier: Verbrauchermarkt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Nutzungsdauer eines in Massivbauweise von gehobener Qualität errichteten Verbrauchermarkts - keine Anwendung der in Anlage 22 zum BewG aufgeführten typisierten Gesamtnutzungsdauern für Zwecke der Bemessung der Gebäude-AfA

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1790
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
    Die Klägerin trage nach dem BFH-Urteil in BStBl. II 1972, 176 auch nicht die Feststellungslast für eine kürzere Nutzungsdauer.

    a) Nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG sind bei Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1924 fertig gestellt worden sind und -wie im Streitfall- nicht zu den sog. Wirtschaftsgebäuden nach Nr. 1 der Regelung gehören- als AfA jährlich 2 % abzuziehen (sog. gesetzliche Typisierung der AfA; s. BFH-Urteil vom 28. September 1971 VIII R 73/68, BStBl II 1972, 176).

    Die für die Gebäude-AfA maßgebliche Nutzungsdauer beginnt nach jedem Eigentumswechsel (wieder) neu mit der Folge, dass eine gesamte Nutzungsdauer von deutlich mehr als 100 Jahren erreicht werden kann und die in Anlage 22 zu §§ 185 Abs. 3 Satz 3, 190 Abs. 4 Satz 2 BewG festgeschriebene "wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer" damit erheblich übertroffen werden kann (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. September 1971 VIII R 73/68, BStBl II 1972, 176, wonach es im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes, sondern auf die Nutzungsdauer " in der Hand des jeweiligen Steuerpflichtigen" ankommt).

  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
    § 7 EStG hat den Zweck, den Wertverzehr eines Wirtschaftsguts durch eine periodengerechte Aufwandsverteilung zu berücksichtigen (s. Brandis in Blümich, EStG, KStG, GewStG, Kommentar, § 7 EStG Rz. 32, m. zahlr. Nachw.; s. ferner Urteil des FG Köln vom 30. Juni 2016 11 K 3657/14, juris).

    Die Entscheidung steht in Einklang mit den Maßstäben der Rechtsprechung des BFH und -soweit ersichtlich- mit der einschlägigen Rechtsprechung der Finanzgerichte (s. Urteil des FG Köln vom 30. Juni 2016 11 K 3657/14, juris, betr. Beurteilung der Bedeutung der für Bewertungszwecke geregelten Restnutzungsdauer im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
    Die zu schätzende Nutzungsdauer wird bestimmt durch den technischen Verschleiß, die wirtschaftliche Entwertung sowie rechtliche Gegebenheiten, welche die Nutzungsdauer eines Gegenstands begrenzen können (s. im Einzelnen BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, m.w.N.).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls (s. BFH in BFH/NV 2009, 899).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
    Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 wurde die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer nach dem Beschluss des BVerfG vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 (BStBl II 2007, 195) in enger Anlehnung an die Vorschriften der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des BauGB reformiert.
  • BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12

    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
    aa) Der Ansatz einer von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweichenden, kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Verkürzung als für ihn günstige Tatsache konkret darlegt und greifbare Anhaltspunkte benennt, die im Einzelfall für eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, m.w.N.; s. ferner z.B. Pfirrmann in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 7 EStG Rn. 89).
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