Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 13a Abs 3 S 2 ErbStG 1997 vom 24.12.2008, § 13b Abs 3 S 1 ErbStG 1997, § 11 ErbStG 1997, § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997
Keine Berücksichtigung einer mehr als drei Jahre nach dem Erbfall erfolgten freien Teilerbauseinandersetzung bei der Zurechnung von Nachlassgegenständen und der Freibeträge des § 13a ErbStG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen einer Teilerbauseinandersetzung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Keine Berücksichtigung einer mehr als drei Jahre nach dem Erbfall erfolgten freien Teilerbauseinandersetzung bei der Zurechnung von Nachlassgegenständen und der Freibeträge des § 13a ErbStG
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18
- BFH, 25.08.2020 - II R 12/20
- BFH - II R 12/207 K 3343/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3078/18
Jahressteuergesetz (JStG) 1997
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18
Am 11. Mai 2012 schlossen DF und EL einen Teilerbauseinandersetzungsvertrag, auf den Bezug genommen wird (Bl. 2 bis 4 der Schenkungsteuerakten Az. 7 K 3078/18).Die vom Beklagten in der Teilerbauseinandersetzung gefundene gemischte Schenkung ist Gegenstand des Rechtsstreits Az, 7 K 3078/18.
Die Schenkungsteuerakte betreffend der Teilerbauseinandersetzung (Az. 7 K 3078/18) wurde zum Verfahren beigezogen.
- BFH, 23.06.2015 - II R 39/13
Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18
Mit Urteil vom 23. Juni 2015 - II R 39/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu den Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG a. F. entschieden, dass sich das begünstigte Vermögen eines Miterben, der im Rahmen der Teilung des Nachlasses das Alleineigentum an einem Familienheim im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG oder an einem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück i.S. des § 13c Abs. 3 ErbStG erhält, unabhängig davon erhöht, ob die Vereinbarung über die Erbauseinandersetzung zeitnah, d.h. innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt (BFHE 250, 207, BStBl II 2016, 225).Will man wie die Klägerin die Rechtsprechung aus dem BFH-Urteil vom 23. Juni 2015 - II R 39/13 auf die Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG übertragen, so darf dabei der Sinn und Zweck des § 13a Abs. 3 ErbStG a. F. nicht außer Betracht bleiben.
- BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06
Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18
Im Vorverfahren angefallene Gebühren und Auslagen sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Erstattungsberechtigte die Kosten des gerichtlichen Verfahrens nicht zu tragen hat (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 IV E 1/06, BFH/NV 2006, 1874). - BFH, 11.12.2014 - II R 30/14
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18
§ 13c ErbStG a. F. gewährt eine Steuerbefreiung für Grundstücke, die im Todeszeitpunkt vermietet sind (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - II R 30/14 -, BFHE 248, 210, BStBl II 2015, 344).
- FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20
Steuerliche Begünstigung einer Erbauseinandersetzung
Soweit man ergänzend darauf abstellen möchte, welcher Miterbe die Unternehmensfortführung tatsächlich gewährleistet (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.2.2020 - 7 K 3343/18, EFG 2020, 1146, rkr., unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung), spricht auch dies für das hier gefundene Ergebnis. - FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3078/18
Gemischte Schenkung bei einer Teilerbauseinandersetzung
Die Erbschaftsteuersteuerakten (Az. 7 K 3343/18) wurden zum Verfahren beigezogen.