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   FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04   

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https://dejure.org/2009,5225
FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04 (https://dejure.org/2009,5225)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.2009 - 12 K 273/04 (https://dejure.org/2009,5225)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 2009 - 12 K 273/04 (https://dejure.org/2009,5225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei Kenntnis der Absicht des Abnehmers die Erwerbsumsatzsteuer zu hinterziehen

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Beteiligung an systematischem Umsatzsteuerbetrug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Beteiligung an systematischem Umsatzsteuerbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Wie relevant ist die Aufzeichnung des tatsächlichen Abnehmers?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 673
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2006 - 12 V 85/04

    Voraussetzungen und Nachweisanforderungen der Steuerbefreiung für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    verurteilte die Gesellschafter der Klägerin am 30. September 2004 wegen gemeinschaftlicher Umsatzsteuerhinterziehung jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (, Bl. 40 ff. des Anlagenbands zum Verfahren 12 V 85/04).

    Auf den umfangreichen schriftsätzlichen Vortrag der Klägerin sowohl im hier vorliegenden Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren auf gerichtliche Vollziehungsaussetzung (12 V 85/04) wird ergänzend vollumfänglich Bezug genommen.

    Die hierauf beantragte gerichtliche Vollziehungsaussetzung (Az.: 12 V 85/04) wurde mit Beschluss vom 13. Februar 2006 (Bl. 150 ff. der Gerichtsakte 12 V 85/04) abgelehnt.

    Die Beteiligten haben zudem ihr jeweiliges Vorbringen im gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren 12 V 85/04 vollumfänglich zum Inhalt des hier zu entscheidenden Hauptsacheverfahrens gemacht.

    Der erkennende Senat hat zu dem vorliegenden Verfahren auch die Akten des unter dem Aktenzeichen 12 V 85/04 geführten gerichtlichen Aussetzungsverfahrens mit Anlagenband sowie die Akten des zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Verfahrens 12 V 39/03 wegen Aussetzung der Vollziehung der Arrestanordnung vom 14. August 2003 beigezogen.

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    c) Einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist die Befreiung von der Mehrwertsteuer nämlich auch dann zu versagen, wenn die Lieferung zwar ausgeführt wurde und diese selbst nicht unmittelbar Gegenstand einer Mehrwertsteuerhinterziehung war, aber aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der steuerpflichtige Verkäufer wusste, dass er sich mit der Lieferung an einem Warenumsatz des Empfängers beteiligt, der darauf angelegt ist, durch systematischen Steuerbetrug Mehrwertsteuer zu hinterziehen (hierzu ausführlich BGH-Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 StR 41/09, EuGH-Vorlage, juris, m. w. Nachw.).

    (vgl. hierzu Art. 28 c Teil A Buchstabe a der Sechsten Richtlinie und insbesondere BGH-Beschluss vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, DStR 2009, 1688-1693, EuGH-Vorlage C-285/09).

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 9 K 408/04

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlenden oder

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    Die Klägerin bezog sich hierbei auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und nahm weiter Bezug auf ein vom 9. Senat des erkennenden Gerichts unter dem Aktenzeichen 9 K 408/04 am 9. Juni 2008 ergangenes Urteil, aufgrund dessen "fest" stehe, "dass die Organe der Strafrechtspflege grundsätzlich unter Verkennung der maßgeblichen steuerrechtlichen Dimensionen gegen die (vermeintlich) Verantwortlichen - im Ergebnis (ebenso) niemals wiedergutzumachende - Freiheitsstrafen verhängt haben".

    Ein solches kollusives Zusammenwirken lag auch offenbar weder der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 27. November 2008 (6 K 1463/08, "juris") noch der des 9. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil vom 9. Juni 2008, 9 K 408/04, "juris") zugrunde.

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    Danach setzt die innergemeinschaftliche Lieferung neben den Voraussetzungen in Bezug auf die Eigenschaft der Steuerpflichtigen voraus, dass die Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übergegangen ist und der gelieferte Gegenstand vom Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat physisch verbracht worden ist (BFH-Urteil vom 8. November 2007, V R 26/05, BStBl II 2009, 49, unter II. 1. b, m. w. Nachw.).

    Hingegen ist nicht erforderlich, dass der innergemeinschaftliche Erwerb tatsächlich besteuert worden ist (BFH-Urteil vom 8. November 2007, V R 26/05, BStBl II 2009, 49, unter II. 1. b, m. w. Nachw.).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    b) Die Klägerin weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Nachweispflichten des Unternehmers keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung sind (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 297 ff.).

    Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 297 ff.).

  • BFH, 30.01.2007 - VII B 4/06

    Steuerversandverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    Das FG darf sich die tatsächlichen Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtlichen Beurteilungen des Strafgerichts jedenfalls dann zu eigen machen, wenn und soweit es - wie im Streitfall der Senat - zu der Überzeugung gelangt, dass diese zutreffend sind und im finanzgerichtlichen Verfahren keine substantiierten Einwendungen gegen diese Feststellungen erhoben werden (BFH-Beschluss vom 30. Januar 2007, VII B 4/06, BFH/NV 2007, 1374, unter 2. a. E., m. w. Nachw.).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    Der Unternehmer muss sich ferner - entsprechend dem Grundgedanken der §§ 166, 278 BGB - die Kenntnis seiner Gesellschafter zurechnen lassen (Senats-Urteil vom 1. Oktober 2007, 12 K 160/04, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst 2008, 449, m. Anm. Füllsack, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 78/07; vgl. ferner BFH-Urteil vom 29. Juli 2003, VII R 3/01, BFH/NV 2003, 1521, unter II. 3.; BGH-Urteil vom 27. März 2001, VI ZR 12/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 2535, unter II 2 a bb, je m. w. Nachw.).
  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    - zu klären ist auch, ob der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung entgegensteht, dass der inländische Unternehmer wie im Streitfall bewusst und gewollt an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers mitwirkt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFH/NV 2009, 1567).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 1 V 4305/08

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz unzutreffender

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    Der mit der Vorgehensweise einher gehende Effekt von zusätzlichen Fahrzeugverkäufen vermag dagegen dieses kollusive Zusammenwirken nicht mit der Folge der Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung zu überlagern, da dieser Effekt gerade und ausschließlich durch das steuerunehrliche Verhalten der Beteiligten und damit durch den Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften ermöglicht werden konnte (ausdrücklich offen gelassen in FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 11. März 2009, 1 V 4305/08, "juris").
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
    Der Unternehmer muss sich ferner - entsprechend dem Grundgedanken der §§ 166, 278 BGB - die Kenntnis seiner Gesellschafter zurechnen lassen (Senats-Urteil vom 1. Oktober 2007, 12 K 160/04, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst 2008, 449, m. Anm. Füllsack, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 78/07; vgl. ferner BFH-Urteil vom 29. Juli 2003, VII R 3/01, BFH/NV 2003, 1521, unter II. 3.; BGH-Urteil vom 27. März 2001, VI ZR 12/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 2535, unter II 2 a bb, je m. w. Nachw.).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

  • BFH, 11.11.2005 - II B 101/04

    NZB: Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 08.12.2008 - VII B 179/08

    Verwertung des Inhalts eines Strafurteils im finanzgerichtlichen Verfahren -

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

  • BFH, 26.03.2009 - V B 179/07

    Vorliegen eines Revisionszulassungsgrunds - Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

  • BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07

    Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung -

  • BFH, 23.01.1985 - I R 30/81

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

  • BFH, 21.05.1999 - VII B 37/99

    Geständnis im Strafverfahren; Indizwirkung für das FG-Verfahren

  • BFH, 24.04.2006 - VII B 78/05

    NZB: Terminsverlegung - Erkrankung naher Angehöriger

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2006 - 12 V 85/04
    Insoweit ist beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 12 K 273/04 eine Klage anhängig, über welche noch nicht entschieden ist.

    Das Gleiche gilt für die in dem Hauptsacheverfahren 12 K 273/04 für die Antragstellerin vorgelegten Schriftsätze vom 11.08.

    die Vollziehung der geänderten Umsatzsteuerbescheide für 2000, 2001 und 2002, sämtliche vom 22. März 2004, als auch die Vollziehung der geänderten Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für die Monate Januar bis Juni 2003, sämtliche vom 31. März 2004, bis einen Monat nach Zustellung des Endurteils in dem zwischen den Verfahrensbeteiligten beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 12 K 273/04 anhängigen Hauptsacheverfahren - jeweils in voller Höhe der in den Bescheiden zur Zahlung angeforderten Beträge - ohne Sicherheitsleistung auszusetzen und bereits erfolgte Vollziehungsmaßnahmen aufzuheben,.

    Der erkennende Senat hat zu dem vorliegenden Verfahren auch die Akten des Hauptsacheverfahrens 12 K 273/04 sowie die Akten des zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Verfahrens 12 V 39/03 wegen AdV der Arrestanordnung vom 14.08.2003 beigezogen.

  • FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 1129/05

    Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen; Rechtlicher Missbrauch

    Zur Versagung der Steuerfreiheit muss objektiv feststehen, dass die Klin. die missbräuchliche oder betrügerische Praktik des Erwerbers kannte und / oder sich daran beteiligt hat (BGH-Beschlüsse vom 07.07.2009, 1 StR 41/09, BFH/NV 2009, 1951; vom 20.11.2008 1 StR 354/08, BFH/NV 2009, 699; FG Baden-Württemberg vom 12.11.2009, 12 K 273/04, EFG 2010, 673; im Ergebnis ebenso FG des Saarlandes vom 30.06.2010, 1 K 1319/07, Juris; zweifelnd BFH-Beschluss vom 29.07.2009, XI R 24/09, BFH/NV 2009, 1567, vorgehend FG Baden-Württemberg vom 11.03.2009, 1 V 4305/08, Juris).

    Im Übrigen ist für die Versagung der Steuerfreiheit unerheblich, ob der Abnehmer oder der Lieferant strafrechtlich belangt wurden (zur Strafbarkeit des Abnehmers: BGH-Beschluss vom 20.11.2008, 1 StR 354/08, a. a. O.; FG Baden-Württemberg vom 12.11.2009, 12 K 273/04 a. a. O.).

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

    So liegt der Fall insbesondere, wenn der inländische Verkäufer in kollusivem Zusammenwirken mit dem tatsächlichen Abnehmer die Lieferung an einen Zwischenhändler vorgetäuscht hat, um dem tatsächlichen Abnehmer die Steuerhinterziehung zu ermöglichen (Urteile BGH vom 19.03.2013 1 StR 318/12, Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht -NZWiSt- 2014, 73; BFH vom 11.08.2011 V R 50/09, BFHE 235, 32; BStBl II 2012, 151, vorgehend FG Baden-Württemberg vom 12.11.2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673; FG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2010 3 V 85/10, EFG 2011, 1113, DStRE 2011, 1073, EFG 2010, 673, Juris Rz. 264 m. w. N. u. Bsp.
  • FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07

    Kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" unter Einschaltung

    Auch wenn die fraglichen Nachweise der Form nach erfüllt sein mögen, tritt in Fällen der Umsatzsteuerhinterziehung keine Steuerbefreiung ein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673, Revision beim BFH unter dem Az V R 50/09 anhängig; BGH vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, HFR 2009, 441 Vorlagebeschluss an den EuGH, Az. C-285/09).
  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    So liegt der Fall insbesondere, wenn der inländische Verkäufer im kollusiven Zusammenwirken mit dem tatsächlichen Abnehmer die Lieferung an einen Zwischenhändler vorgetäuscht hat, um dem tatsächlichen Abnehmer die Steuerhinterziehung zu ermöglichen (Urteile BGH vom 19.03.2013 1 StR 318/12, Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht -NZWiSt- 2014, 73; BFH vom 11.08.2011 V R 50/09, BFHE 235, 32; BStBl II 2012, 151, vorgehend FG Baden-Württemberg vom 12.11.2009 12 K 273/04, EFG 2010, 673; FG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2010 3 V 85/10, EFG 2011, 1113, DStRE 2011, 1073, EFG 2010, 673, Juris Rz. 264 m. w. N. u. Bsp.
  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Insoweit folgt das erkennende Gericht zugleich der aktuellen finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Baden-Württemberg vom 12. November 2009 12 K 273/04, DStRE 2010, 875; ebenso BFH vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, DStRE 2010, 1263; entgegen Schlussantrag des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón vom 29. Juni 2010 C-285/09).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1820/09

    Nachholung der Versicherung des Abnehmers nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV im

    In solchen Fällen muss der Unternehmer sich über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissern und entsprechende Belege vorlegen können (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81; zuletzt auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. November 2009 12 K 273/04, StE 2010, 135).
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