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   FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16   

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FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16 (https://dejure.org/2017,61231)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2017 - 12 K 2690/16 (https://dejure.org/2017,61231)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 12 K 2690/16 (https://dejure.org/2017,61231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 14 Abs 4 UStG 1999, § 14 Abs 5 UStG 1999, Art 22 Abs 3 EWGRL 388/77, Art 18 Abs 1 Buchst a EWGRL 388/77
    Vorsteuerabzug bei elektronischer Übermittlung und Erstellung einer Rechnung/Gutschrift im EDI-Verfahren - Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf Jahr des Leistungsbezug - Keine Nachzahlungszinsen bei Rechnungsberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer; Ausübung des Vorsteuerabzugs durch den Unternehmer bei Besitz der ausgestellten Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei elektronischer Übermittlung und Erstellung einer Rechnung/Gutschrift im EDI-Verfahren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug bei elektronischer Übermittlung und Erstellung einer Rechnung/Gutschrift im EDI-Verfahren - Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf Jahr des Leistungsbezug - Keine Nachzahlungszinsen bei Rechnungsberichtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1941
  • EFG 2018, 1593
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Der EuGH hat mit Urteil vom 15. September 2016 C-518/14 (Senatex GmbH, DStR 2016, 2211) entschieden, dass Art. 167, Art. 178 Buchst. a, Art. 179 und Art. 226 Nr. 3 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28. November 2006 (MwStSystRL) - und damit auch Art. 17 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 der 6. EG-RL - einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach der Berichtigung einer Rechnung in Bezug auf eine zwingende Angabe keine Rückwirkung zukommt, so dass das Recht auf Vorsteuerabzug in Bezug auf die berichtigte Rechnung nicht für das Jahr ausgeübt werden kann, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde, sondern für das Jahr, in dem sie berichtigt wurde.

    Der Senat leitet dies im Wesentlichen daraus ab, dass der EuGH im Urteil vom 15. September 2016 C-518/14 (Senatex GmbH, DStR 2016, 2211) betont, dass der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung danach formelle, aber nicht materielle Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug ist.Der EuGH hat zudem entschieden, dass das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht genügt hat (vgl. EuGH-Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06, C-516/14, DStR 2016, 2216).

    Darüber hinaus ist die Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19. Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs (Abl., L 338 vom 28.12.1994, S. 98-117) und die ständige Rechtsprechung des EuGH, dass das Recht auf Vorsteuerabzug integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer ist und grundsätzlich nicht eingeschränkt werden kann und dass dieses Recht für die gesamte Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort ausgeübt werden kann (vgl. EuGH-Urteil vom 15. September 2016, Senatex GmbH, C-518/14, , m.w.N.), zu berücksichtigen.

    Nach dem EuGH-Urteil vom 15. September 2016 C-518/14 (Senatex GmbH, DStR 2016, 2211) steht das Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, nach der im Fall einer Rechnungsberichtigung Nachzahlungszinsen entstehen.

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Dementsprechend hat der BFH entschieden, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG und § 31 Abs. 5 UStDV richtlinienkonform auszulegen sind (vgl. BFH vom 20. Oktober 2016 V R 26/15, BFHE 255, 348.

    Dies gilt zumindest dann, wenn sich der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer -wie im Streitfall- mit einem Rechtsbehelf gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs wendet (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 V R 26/15, BFH/NV 2017, 252).

  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Der Senat leitet dies im Wesentlichen daraus ab, dass der EuGH im Urteil vom 15. September 2016 C-518/14 (Senatex GmbH, DStR 2016, 2211) betont, dass der Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung danach formelle, aber nicht materielle Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug ist.Der EuGH hat zudem entschieden, dass das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht genügt hat (vgl. EuGH-Urteil vom 15. September 2016, Barlis 06, C-516/14, DStR 2016, 2216).

    d) Nicht zu entscheiden braucht der Senat, ob nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 15. September 2016 C-516/14 (Barlis 06, DStR 2016, 2216) das Vorsteuerabzugsrecht auch ohne förmliche Berichtigung der - möglicherweise nicht ordnungsgemäßen Rechnungen - ausgeübt werden konnte.

  • BFH, 18.04.2012 - X R 5/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Ergänzend kommt der Entstehungsgeschichte der Vorschrift für deren Auslegung Bedeutung zu (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. April 2012 X R 5/10,BStBl. II 2013, 785 zum Begriff des wirtschaftlichen Zusammenhangs i.S. des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG).
  • BFH, 21.07.2016 - V B 66/15

    Anforderungen an die Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Mit Beschluss vom 21. Juli 2016 V B 66/15 hat der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts vom 1. Juli 2015 12 K 3845/12 aufgehoben und die Sache an den Vollsenat zurückverwiesen.
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Ein anderes Ergebnis folge auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 11. Juli 1996 V R 18/95 (BStBl II 1997, 259).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Soweit die Klägerin sich weiter auf das EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010 C-368/09 (Pannon Gep, DStR 2010, 1475) stützen würde, sei ihr entgegenzuhalten, dass sie den geschuldeten Steuerbetrag nicht berichtigt, sondern - dem Grunde nach - im Februar 2006 überhaupt erstmals eine Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 5 UStG erteilt habe.
  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Ferner könne die geforderte Billigkeitsmaßnahme auch nicht - entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. April 2009 V R 15/07 (BStBl II 2009, 744) - auf Vertrauensschutzgesichtspunkte gestützt werden.
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Sie hat sich, soweit wie möglich, am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten und muss die dazu ergangenen Erkenntnisse des EuGH berücksichtigen (BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97,BStBl II 1998, 695).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 12 K 2690/16
    Ein anderes Ergebnis würde sich auch nicht - entsprechend dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. September 2000 C-454/98 (Schmeink & Cofreth und Strobel, DStRE 2000, 1166) - aus dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer ableiten lassen.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

  • BFH, 15.10.2019 - V R 14/18

    Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13.12.2017 - 12 K 2690/16 aufgehoben.
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