Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Sozialhilfeträgers auf Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an sich selber
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht des kindergeldberechtigten Pflegers/Betreuers gegenüber dem volljährigen behinderten Kind
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Abzweigung bei fehlender gesetzlicher Unterhaltspflicht des kindergeldberechtigten Pflegers/Betreuers gegenüber dem volljährigen behinderten Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 496
- EFG 2012, 2027
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- FG Sachsen-Anhalt, 05.07.2011 - 4 K 882/10
Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger - Keine analoge Anwendung des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Ergänzend verweist sie auf die Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt vom 5. Juli 2011 4 K 882/10.Vor dem Hintergrund dieser Zweckbestimmung ermöglicht § 74 Abs. 1 EStG die Auszahlung des Kindergeldes an diejenigen Personen, denen das Kindergeld letztlich zugute kommen soll und gewährleistet, dass andere Stellen, die im Hinblick auf die Unterhaltspflicht an die Stelle des Kindergeldberechtigten treten, durch die Auszahlung des Kindergeldes an sich einen finanziellen Ausgleich erhalten (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2011 4 K 882/10, EFG 2012, 430).
Eine Unterhaltspflicht oder ein tatsächliches Unterhalten des Kindes durch den Steuerpflichtigen zu einem wesentlichen Teil (§ 32 EStG in der bis 2003 geltenden Fassung) ist dagegen nicht - mehr - zwingende Voraussetzung für die Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses (vgl. auch FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 5. Juli 2011 4 K 882/10, EFG 2012, 430).
Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des FG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 5. Juli 2011 4 K 882/10, EFG 2012, 430 an.
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01
Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Zur Begründung bezieht sich die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 16. April 2002 VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575.Der von dem BFH mit Urteil vom 16. April 2002 VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575 entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
Die Revision wird im Hinblick auf die Entscheidung des BFH (Urteil vom 16. April 2002 VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
- BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen - Anhängigkeit …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Da der Senat vorliegend schon dem Grunde nach die Voraussetzungen eines Abzweigungsanspruches verneint, kann im Streitfall jedoch offen bleiben, ob die Klage auch deshalb abzuweisen wäre, weil der Beigeladene schon dadurch faktischen Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes leistet, da er X in seinen Haushalt aufgenommen hat (FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10. November 2011 5 K 196/11, "Juris" - Rev. anhängig, Az. V R 47/11).Sofern der BFH von einer planwidrigen Gesetzeslücke ausgehen sollte und einen Abzweigungsanspruch dem Grunde nach bejahen würde, wäre die Revision außerdem auch im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren V R 47/11 zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- BFH, 20.01.1995 - III R 14/94
Kinderlastenausgleich
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Hierbei geht der Gesetzgeber zur Begründung einer Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes und damit für die Entstehung eines Kindergeldanspruchs davon aus, dass durch das Pflegekindschaftsverhältnis eine Versorgungssituation wie bei einem eigenen Kind entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582). - BFH, 25.09.2008 - III R 16/06
Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Wird das Kindergeld dagegen aufgrund eines Abzweigungsantrags an das Kind ausgezahlt, weil der anspruchsberechtigte Elternteil keinen Unterhalt leistet oder leisten kann, ist das Kindergeld Einkommen des Kindes und für dessen Unterhalt und Ausbildung bestimmt (BFH-Urteil vom 25. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164). - BFH, 17.12.2008 - III R 6/07
Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Allerdings hat der BFH in einem Fall, in dem die Eltern des behinderten Kindes selbst unter Anrechnung des Kindergeldes Leistungen nach ALG II bezogen haben, entschieden, dass eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger gleichwohl erfolgen müsse, wenn das Kind Leistungen zur Grundsicherung nach Kapitel vier SGB XII beziehe (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926). - BFH, 09.02.2009 - III R 37/07
Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Entstehen dem Kindergeldberechtigten Aufwendungen für das volljährige behinderte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes, kommt eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07, BStBl II 2009, 928). - FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 196/11
Keine Abzweigung von Kindergeld an den nur gegenüber dem Kind …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Da der Senat vorliegend schon dem Grunde nach die Voraussetzungen eines Abzweigungsanspruches verneint, kann im Streitfall jedoch offen bleiben, ob die Klage auch deshalb abzuweisen wäre, weil der Beigeladene schon dadurch faktischen Unterhalt mindestens in der Höhe des Kindergeldes leistet, da er X in seinen Haushalt aufgenommen hat (FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10. November 2011 5 K 196/11, "Juris" - Rev. anhängig, Az. V R 47/11). - BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 12 K 3606/11
Es gehört bei Auszahlung an den anspruchsberechtigten Elternteil zu dessen Einkommen (BFH-Urteil vom 17. April 2008 III R 33/05, BFH/NV 2008, 1577).
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16
Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin …
Dies gewährleistet, dass andere Stellen, die im Hinblick auf die Unterhaltspflicht an die Stelle des Kindergeldberechtigten treten, durch die Auszahlung des Kindergeldes an sich einen finanziellen Ausgleich erhalten (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 14. Juni 2012 12 K 3606/11, EFG 2012, 2027; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2011 4 K 882/10, EFG 2012, 430).