Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Keine Bindung an wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung für zu sanierende Eigentumswohnung bei fehlender Interessensgegenläufigkeit - Aufteilung von Sanierungkosten auf die Zeit vor und nach Kaufvertragsabschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung an die von den Parteien im Kaufvertrag vorgenommene Kaufpreisaufteilung bei der Bemessung der Höhe der Sanierungskosten eines Baudenkmals
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 04.12.2008 - IX B 149/08
Kaufpreisaufteilung auf unterschiedliche Wirtschaftsgüter
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), der sich der Senat anschließt, ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (…BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, 1634; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365 m.w.N.).Eine den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entsprechende Aufteilung kann in Betracht kommen, wenn die Aufteilung nicht von gegensätzlichen Interessen der Vertragspartner getragen wird und in erster Linie Gründe der Steuerersparnis maßgebend waren und zumindest eine der Vertragsparteien ein besonderes Interesse an der Aufteilung in einer bestimmten Weise hat (BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365; BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BStBl. II 2006, 238 m.w.N).
- BFH, 24.01.2007 - IX B 84/06
Grund und Boden; unterschiedliche WG; Kaufpreisaufteilung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Solche Bedenken ergeben sich insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinvereinbarung (§ 41 Abs. 2 AO) oder eines Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) gegeben sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 24. Januar 2007IX B 84/06, BFH/NV 2007, 1104 m.w.N.). - BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01
Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Eine Zuordnung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte ist dann geboten, wenn Bedenken bestehen, ob die vertragliche Aufteilung wirtschaftlichen Maßstäben entspricht, weil es nicht den Steuerpflichtigen überlassen bleiben kann, je nach Auswirkung der Aufteilung auf die Besteuerung dem einen oder dem anderen Wirtschaftsgut innerhalb des Gesamtkaufpreises ein Gewicht beizumessen, das es bei einer Wertbemessung nach objektiven, wenn auch nur schätzbaren Größen nicht hat (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2002IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972VIII R 124/69, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1973, 295).
- BFH, 16.09.2002 - IX B 35/02
Teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft; Aufteilung in …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Wann wegen nennenswerter Zweifel an einer im Kaufvertrag festgelegten Aufteilung eines Gesamtkaufpreises eine hiervon abweichende Schätzung zulässig ist, obliegt der den jeweiligen Einzelfall betreffenden Würdigung des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz (BFH-Beschluss vom 16. September 2002 IX B 35/02, BFH/NV 2003, 40). - BFH, 14.01.2004 - X R 19/02
Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften entscheiden die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 13. September 2001 IX 62/98, BStBl. II 2003, 912; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl. II 2004, 711). - BFH, 16.09.2004 - X R 19/03
Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Eine den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entsprechende Aufteilung kann in Betracht kommen, wenn die Aufteilung nicht von gegensätzlichen Interessen der Vertragspartner getragen wird und in erster Linie Gründe der Steuerersparnis maßgebend waren und zumindest eine der Vertragsparteien ein besonderes Interesse an der Aufteilung in einer bestimmten Weise hat (…BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008 IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365; BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BStBl. II 2006, 238 m.w.N). - BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Über das Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften entscheiden die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 13. September 2001 IX 62/98, BStBl. II 2003, 912; vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl. II 2004, 711). - BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07
Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
Bürgschaften gemäß § 7 Abs. 1 MaBV sind Vorauszahlungsbürgschaften, die sicherstellen sollen, dass der Erwerber bei einem Scheitern oder einer nicht vollständigen oder nicht ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung seine nicht durch entsprechende Leistungen und damit Vergütungsansprüche des Bauträgers verbrauchte Vorauszahlung zurück erhält (Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 29. Januar 2008 XI ZR 160/07, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2008, 1729). - BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05
Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 10 K 4270/10
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), der sich der Senat anschließt, ist eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen (BFH-Urteil vom 18. Januar 2006 IX R 34/05, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, 1634;… BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2008IX B 149/08, BFH/NV 2009, 365 m.w.N.).