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   FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15   

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FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15 (https://dejure.org/2018,22470)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2018 - 6 K 1405/15 (https://dejure.org/2018,22470)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 6 K 1405/15 (https://dejure.org/2018,22470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teilweise Steuerpflicht einer Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilweise Steuerpflicht einer Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besteuerung der Abfindungszahlung an einen nichtselbständig beschäftigten französischen Grenzgänger im Inland?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während des Dienstverhältnisses teilweise steuerpflichtig

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Teilweise Steuerpflicht einer Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses teilweise steuerpflichtig - Grenzgängerregelung nur bei laufender, aktiver Tätigkeit anwendbar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Besteuerungsrecht für die von einem inländischen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer gezahlte Abfindung, wenn der Arbeitnehmer zunächst unbeschränkt steuerpflichtig war und dann umzugsbedingt ein nur noch beschränkt steuerpflichtiger, französischer Grenzgänger geworden ist

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1941
  • EFG 2018, 1470
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.07.2013 - I R 8/13

    Steuerpflicht einer Abfindung aus Frankreich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Juli 2013 I R 8/13 könne auf seinen Fall nicht angewendet werden, da es sich im entschiedenen Fall nicht um einen Grenzgänger gehandelt habe.

    Jedoch habe der BFH mit Urteil vom 24. Juli 2013 I R 8/13 zum DBA-FRA entschieden, dass aufgrund des besonderen Wortlauts dieses DBA das Besteuerungsrecht für eine Abfindung ausschließlich dem ehemaligen Tätigkeitsstaat zustehe.

    Das BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 I R 8/13, wonach der Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 DBA-FRA eine Abweichung von diesen Grundsätzen rechtfertige, vermöge nicht zu überzeugen.

    Folge man indes der Rechtsprechung des BFH in dem genannten Urteil I R 8/13, so laute dessen Kernaussage, dass eine Abfindung unter den Begriff "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" subsumiert werden könne.

    Dagegen führe der BFH in seinem Urteil I R 8/13 aus, dass der von Art. 15 Abs. 1 OECD-MA abweichende Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 DBA-FRA eine ausreichende Grundlage dafür biete, das Besteuerungsrecht einer Entschädigungszahlung ausschließlich dem Ort der früheren Tätigkeit zuzuordnen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zu Abfindungszahlungen unter Geltung von DBA-Regelungen, die dem Musterabkommen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD-MA; hier: Art. 15 Abs. 1 DBA-MA) entsprechen, gilt das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (vgl. statt vieler BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 I R 8/13, BFHE 245, 291, BStBl II 2014, 929, Rz 15, m.w.N.).

    Für die Berechnung der Abfindung war neben dem Alter des Klägers vor allem die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein entscheidender Faktor (so auch BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 I R 8/13, BFHE 245, 291; BStBl II 2014, 929).

    Indem diese Regelung zur Abgrenzung ihres sachlichen Gegenstandes ausdrücklich auf die zahlende Person abstellt (Satz 2) und für die Zuordnung auf den Ort der persönlichen Tätigkeit verweist, "aus der die Einkünfte herrühren", lässt sie einen lediglich kausalen Zusammenhang ("Anlasszusammenhang") zwischen einem Arbeitsverhältnis und der Zahlung durch einen Arbeitgeber ausreichen (zuletzt BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 I R 8/13, BFHE 245, 291, BStBl II 2014, 929).

  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Der BFH hat zwar für Abkommensregelungen, die Art. 15 Abs. 1 OECD-MA vergleichbar sind, wiederholt entschieden, dass das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen gilt, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 1973 I R 52/69, BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757; vom 10. Juli 1996 I R 83/95, BFHE 181, 155, BStBl II 1997, 341; vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394 und I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387).
  • BFH, 18.07.1973 - I R 52/69

    Abfindungen an zeitweilige Grenzgänger sind als Einkünfte aus Arbeit im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Der BFH hat zwar für Abkommensregelungen, die Art. 15 Abs. 1 OECD-MA vergleichbar sind, wiederholt entschieden, dass das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen gilt, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 1973 I R 52/69, BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757; vom 10. Juli 1996 I R 83/95, BFHE 181, 155, BStBl II 1997, 341; vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394 und I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Der BFH hat zwar für Abkommensregelungen, die Art. 15 Abs. 1 OECD-MA vergleichbar sind, wiederholt entschieden, dass das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen gilt, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 1973 I R 52/69, BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757; vom 10. Juli 1996 I R 83/95, BFHE 181, 155, BStBl II 1997, 341; vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394 und I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 83/95

    Besteuerung von Abfindungen nach den DBA

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Der BFH hat zwar für Abkommensregelungen, die Art. 15 Abs. 1 OECD-MA vergleichbar sind, wiederholt entschieden, dass das für die Besteuerung von Arbeitslöhnen geltende abkommensrechtliche Arbeitsortprinzip nicht für Abfindungen gilt, die anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden (z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 1973 I R 52/69, BFHE 110, 43, BStBl II 1973, 757; vom 10. Juli 1996 I R 83/95, BFHE 181, 155, BStBl II 1997, 341; vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267, BStBl II 2010, 394 und I R 111/08, BFHE 226, 276, BStBl II 2010, 387).
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.1983 - III 412/81
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Wegen des Umstands, dass aufgrund des "insbesondere" im Satz 2 des Art. 13 Abs. 1 DBA-FRA die einzelnen Vergütungsbeispiele nicht abschließend aufgezählt sind, ist der abkommensrechtliche Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sehr weit gefasst (siehe zu einer Vergütung für die Unterlassung von Wettbewerb im Anschluss an eine nichtselbständige Arbeit: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22. September 1983 III 412/81, EFG 1984, 183; s.a. Kramer in: Wassermeyer, DBA-FRA-Kommentar, Stand Mai 2017, Art. 13 Rz 9).
  • BFH, 12.11.1986 - I R 24/84

    Pflicht des Finanzamtes zur Erteilung eines Freistellungsbescheides -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Hierbei berücksichtigt der Senat, dass nach § 155 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung (AO) durch Steuerbescheid über die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer -insbesondere auch von der Lohnsteuer- zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1986 I R 24/84, BFH/NV 1988, 209 m.w.N.; Seer in: Tipke/Kruse, AO-Kommentar, April 2017, § 155 AO, Rz. 9).
  • BFH, 17.05.2017 - X R 10/15

    Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 17. Mai 2017 X R 10/15 (BFHE 259/59, BStBl II 2017, 1251) für den Fall der Anwendung des DBA Schweiz ausdrücklich offengelassen, ob Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA Schweiz oder aber von Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz erfasst werden.
  • BFH, 24.03.1987 - I B 156/86

    Offenbarungspflichten bei ausländischen Domizilgesellschaften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 1405/15
    Hierbei berücksichtigt der Senat, dass nach § 155 Abs. 1 Satz 3 Abgabenordnung (AO) durch Steuerbescheid über die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer -insbesondere auch von der Lohnsteuer- zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1986 I R 24/84, BFH/NV 1988, 209 m.w.N.; Seer in: Tipke/Kruse, AO-Kommentar, April 2017, § 155 AO, Rz. 9).
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