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   FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05   

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https://dejure.org/2008,17784
FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05 (https://dejure.org/2008,17784)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2008 - 10 K 282/05 (https://dejure.org/2008,17784)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 10 K 282/05 (https://dejure.org/2008,17784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Gewinnschätzung bei der Verwertung von Altmaterial durch einen gemeinnützigen Verein

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 55; ; AO § 65 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Gewinnschätzung bei der Verwertung von Altmaterial durch einen gemeinnützigen Verein????

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Gewinnschätzung bei der Verwertung von Altmaterial durch einen gemeinnützigen Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - Flohmärkte und Basare: Keine Gewinnpauschalierung

  • IWW (Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe - Keine Gewinnpauschalierung bei Verkauf auf Flohmärkten

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 551
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.06.1992 - I R 76/90

    Abgrenzbarkeit vom steuerbegünstigten Wirkungskreis für die Annahme einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05
    Der Bundesfinanzhof - BFH - habe sich in den Urteilen vom 26. Februar 1992, I R 149/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 693 und vom 10. Juni 1992 I R 76/90, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1992, 839 mit Vereinen befasst, die Altmaterial gesammelt und verwertet hätten.

    Der BFH habe jedoch in den Urteilen vom 26. Februar und 10. Juni 1992 (a.a.O.) den Begriff des Altmaterials zumindest durch den Klammerzusatz Altkleider, Altpapier näher und in dem vom Finanzamt vertretenen Sinne erläutert.

    Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor (BFH-Urteile vom 10. Juni 1992 I R 76/90, BFH/NV 1992, 839, vom 26. Februar 1992 I R 149/90, BStBl II 1992, 693).

  • BFH, 26.02.1992 - I R 149/90

    Steuerpflichtigkeit von Altkleidersammlungen (§§ 14 , 64 AO 1 977)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05
    Der Bundesfinanzhof - BFH - habe sich in den Urteilen vom 26. Februar 1992, I R 149/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 693 und vom 10. Juni 1992 I R 76/90, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1992, 839 mit Vereinen befasst, die Altmaterial gesammelt und verwertet hätten.

    Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor (BFH-Urteile vom 10. Juni 1992 I R 76/90, BFH/NV 1992, 839, vom 26. Februar 1992 I R 149/90, BStBl II 1992, 693).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - 10 K 282/05
    Die Einhaltung dieses Wettbewerbsverbotes wird dadurch gesichert, dass ein Konkurrent eine Konkurrentenklage erheben kann, wenn die Finanzverwaltung oder das Finanzgericht zu Unrecht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verneinen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BStBl II 1998, 63).
  • BFH, 11.02.2009 - I R 73/08

    Keine Schätzung nach § 64 Abs. 5 AO für Überschüsse aus Pfennigbasar

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg die Klage mit Urteil vom 16. Juli 2008 10 K 282/05 ab.
  • BFH, 11.02.2011 - V B 83/09

    Keine Bindungswirkung der Zusage einer übergeordneten Behörde für den Erlass

    Der Präsidiumsbeschluss lautet insoweit: "Der 4. Senat übernimmt mit Wirkung vom 1. Dezember 2007 die allgemeine Zuständigkeit für die Finanzämter Celle, Syke und Rotenburg einschließlich des beim 10. bzw. 14. Senats noch vorhandenen Bestands bereits anhängiger, unerledigter Verfahren aus dem allgemeinen Arbeitsgebiet dieser Finanzämter mit Ausnahme der Verfahren 10 K 421/03, 10 K 614/03, 10 K 116/05, 10 K 282/05, 10 K 317/06 und 10 K 144/07." Eine Begründung, warum der Geschäftsverteilungsplan im Hinblick auf die besonderen Anforderungen gemäß § 21e Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes geändert wurde, enthält der Präsidiumsbeschluss nicht.
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