Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 3 K 3289/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rückwirkender Wegfall der Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 AO, wenn mit der Außenprüfung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eingang des Antrags auf Verschiebung des Prüfungsbeginns begonnen wurde
- Justiz Baden-Württemberg
Rückwirkender Wegfall der Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 AO, wenn mit der Außenprüfung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eingang des Antrags auf Verschiebung des Prüfungsbeginns begonnen wurde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgemäßer Erlass von Körperschaftsteuerbescheiden und Bescheiden über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 47 Abs. 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) für 1991 bis 1994 sowie Gewerbesteuermessbescheiden für 1991 bis 1993; Zulässigkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückwirkender Wegfall der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO zwei Jahre nach Eingang des unbefristeten Antrags auf Prüfungsverschiebung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rückwirkender Wegfall der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO zwei Jahre nach Eingang des unbefristeten Antrags auf Prüfungsverschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die hinausgeschobene Betriebsprüfung und die Verjährung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - 3 K 3289/08
- BFH, 01.02.2012 - I R 18/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1037
Wird zitiert von ...
- BFH, 01.02.2012 - I R 18/11
Ablaufhemmung bei Antrag auf unbefristetes Hinausschieben des Beginns der …
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 17. Februar 2011 3 K 3289/08 (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1037) statt.