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   FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04   

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https://dejure.org/2004,5138
FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04 (https://dejure.org/2004,5138)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2004 - 12 V 10/04 (https://dejure.org/2004,5138)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 12 V 10/04 (https://dejure.org/2004,5138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug eines "Buffer II" im Rahmen eines betrügerischen europaweiten Umsatzsteuerkarusells; Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides gegen Sicherheitsleistung; Entstehen des Rechts auf Vorsteuerabzug mit Entstehung des Anspruchs ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug für den Warenbezug des an einem Umsatzsteuerkarusell beteiligten "Buffer II"; Aufhebung der Vollziehung von Umsatzsteuer 1999, 2000 sowie der Umsatzsteuervoranmeldungen 01, 02/2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug für den Warenbezug des an einem Umsatzsteuerkarusell beteiligten "Buffer II" - Aufhebung der Vollziehung von Umsatzsteuer 1999, 2000 sowie der Umsatzsteuervoranmeldungen 01, 02/2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug des sog. Buffer II in einem Umsatzsteuer-Karussell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1405
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Saarland, 13.05.2003 - 1 V 22/03

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell (§§ 15 Abs. 1, 4b, 6a UStG)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Die gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Saarland (Beschluss vom 13. Mai 2003 1 V 22/03, EFG 2003, 1049) sei unzutreffend, da der für Umsatzsteuerkarusselle hervorgehobene Ausnahmezustand, der es rechtfertige Rechtsgrundsätze des redlichen Geschäftsverkehrs unberücksichtigt zu lassen, nicht hinreichend konkretisierbar sei.

    Eine Gutgläubigkeit der ASt sei damit nicht gegeben, worauf es für die Versagung des Vorsteuerabzugs im Rahmen eines Umsatzsteuerkarussells entsprechend den Ausführungen des Finanzgerichts Saarland (Beschluss vom 13. Mai 2003, a.a.O.) aber letztlich nicht ankomme.

  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Die Beschwerde wird nach § 128 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Karussellgeschäften eine divergierende Rechtsprechung der Finanzgerichte besteht und beim BFH gegen den Beschluss des Hessischen Finanzgerichts (a.a.O.) bereits ein Beschwerdeverfahren anhängig ist (Az. BFH: V B 243/03).
  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. u.a. BFH - Beschluss vom 04. April 1996 V S 1/96, BFH/NV 1996, 795 m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1989 - X S 13/88

    Aufhebung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt im Rahmen der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung voraus, dass andernfalls die Durchsetzung des Steueranspruchs im Falle des Unterliegens des Rechtsuchenden in der Hauptsache gefährdet oder erschwert erscheint (BFH-Beschlüsse vom 28. August 1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515 und vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491).
  • BFH, 28.06.1994 - V B 18/94

    Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt im Rahmen der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung voraus, dass andernfalls die Durchsetzung des Steueranspruchs im Falle des Unterliegens des Rechtsuchenden in der Hauptsache gefährdet oder erschwert erscheint (BFH-Beschlüsse vom 28. August 1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515 und vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491).
  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung setzt im Rahmen der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung voraus, dass andernfalls die Durchsetzung des Steueranspruchs im Falle des Unterliegens des Rechtsuchenden in der Hauptsache gefährdet oder erschwert erscheint (BFH-Beschlüsse vom 28. August 1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515 und vom 17. Januar 1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491).
  • FG Hessen, 24.11.2003 - 6 V 3662/03

    Karussellgeschäft; Vorsteuerabzug; Strohmann - Leistender bei Strohmanngeschäften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Insbesondere die Argumentation des Finanzgerichts Hessen (Beschluss vom 24. November 2003 6 V 3662/03, EFG 2004, 305) spreche für die Antragstellerin.
  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Selbst wenn man also der Annahme des Antragsgegners folgen würde, dass mangels Lieferung ein Vorsteuerabzug im Karussell nicht gegeben ist, so wäre mit der Entrichtung der in den verwendeten Ausgangsrechnungen gesondert ausgewiesenen Beträge die Gefährdung des Steueraufkommens zunächst rechtzeitig und vollständig beseitigt worden (vgl. BFH-Urteil vom 08. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517; BFH/NV 2001, 998).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei der Erhebung der Mehrwertsteuer verbietet jedoch, abgesehen von Fällen, in denen jeder Wettbewerb zwischen einem legalen und illegalen Wirtschaftssektor ausgeschlossen ist, eine allgemeine Differenzierung zwischen erlaubten Umsätzen und unerlaubten Geschäften (EUGH-Urteile vom 11. Juni 1998 C 283/95, EuGHE I 1998, 3369; vom 28. Mai 1998 C 3/97, EuGHE I 1998, 3257).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-3/97

    Goodwin und Unstead

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04
    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität bei der Erhebung der Mehrwertsteuer verbietet jedoch, abgesehen von Fällen, in denen jeder Wettbewerb zwischen einem legalen und illegalen Wirtschaftssektor ausgeschlossen ist, eine allgemeine Differenzierung zwischen erlaubten Umsätzen und unerlaubten Geschäften (EUGH-Urteile vom 11. Juni 1998 C 283/95, EuGHE I 1998, 3369; vom 28. Mai 1998 C 3/97, EuGHE I 1998, 3257).
  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

    Der Beschluss ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1405 abgedruckt.
  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

    Die Akten aus dem Verfahren 12 V 10/04 wurden beigezogen.
  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

    Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass der in den Rechnungen angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat (BFH vom 6. Dezember 2007, V R 61/05, BFHE 221, 55, BStBl II 2008, 695; FG Baden-Württemberg vom 17. Mai 2004 12 V 10/04, EFG 2004, 1405, Juris Rn. 29; FG Hamburg vom 1. Oktober 2009 3 K 119/09, Juris Rn. 49).
  • FG Hamburg, 01.10.2009 - 3 K 119/09

    Abgrenzung Unternehmer/Strohmann im Kfz-Handel

    Denn die Feststellungslast liegt beim Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt (Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 17.05.2004, 12 V 10/04, EFG 2004, 1405 , Juris Rn. 29).
  • FG Hessen, 30.03.2006 - 6 V 1359/05

    Verrechnungsguthaben; Grobe Fahrlässigkeit; Sicherheitsleistung;

    Während die Vorinstanz (FG Baden-Württemberg) im Beschluss vom 7.5.2004 (EFG 2004, 1405 ) trotz des Eingebundenseins in ein festes Zuliefer- und Abnehmersystem eine Verschaffung der Verfügungsmacht und damit einen Vorsteuerabzug bejahte und in der Versagung des Vorsteuerabzuges einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sah, ist der Bundesfinanzhof bereits aufgrund der Feststellung, dass die Antragstellerin jedenfalls 10% der gehandelten Waren mehrfach bezog und weiterverkauft hat, von einer Einbindung in ein Umsatzsteuerkarussell ausgegangen und hält einen Vorsteuerabzug in dem Fall für ausgeschlossen, dass der EuGH die Vorlagefrage in der Sache C-354/03 und C-355/03 dahingehend entscheidet, dass entweder der maßgebende einzelne Umsatz oder die gesamte Warenbewegung nicht als sog. "wirtschaftliche Tätigkeit" anzusehen ist.
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