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   FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06   

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https://dejure.org/2007,16134
FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06 (https://dejure.org/2007,16134)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2007 - 3 K 119/06 (https://dejure.org/2007,16134)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 3 K 119/06 (https://dejure.org/2007,16134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Offenbarung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Umständen an Bußgeldstelle

  • IWW
  • Judicialis

    AO § 30; ; FGO § 33 Abs. 1; ; FGO § 41 Abs. 1; ; FGO § 41 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Steuergeheimnisses; Mitteilung des Verdachts der unerlaubten Hilfe in Steuersachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verletzung des Steuergeheimnisses - Mitteilung des Verdachts der unerlaubten Hilfe in Steuersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des Steuergeheimnisses mittels der Weitergabe von Informationen über einen Steuerpflichtigen durch die für seine Besteuerung nach dem Einkommen zuständige Behörde; Offenbarung von möglicherweise dem Steuergeheimnis unterliegenden Umständen an eine ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuergeheimnis - Offenbarung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Umständen an die StraBu

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1902
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
    Zur Zulässigkeit der Klage verweist der Kläger auf das BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 (BStBl II 2003, 828) sowie darauf, dass er durch das Vorgehen des beklagten FA in seinem subjektiven Recht auf Wahrung des Steuergeheimnisses verletzt und überdies Repressalien seiner Dienstvorgesetzten ausgesetzt sei; eine Verletzung des Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses liege auch in Bezug auf seine Ehefrau vor.

    aa) Rechtsverhältnis in diesem Sinne ist jede auf eine bestimmte, aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, aufgrund von Rechtsnormen geordnete rechtliche Beziehung zwischen Personen oder zwischen Personen und Sachen (st. Rspr., vgl. etwa das BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 39, 43/02, BStBl II 2003, 828).

    Da ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen bedeutet, ist ein solches Interesse des Betroffenen daran, dass dieses Unrecht gerichtlich festgestellt wird, anzuerkennen; auf diesem Wege kann er - gegebenenfalls - zumindest eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht erlangen (vgl. das oben zitierte BFH-Urteil vom 29. Juli 2003, a. a. O., m. w. N.).

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
    Auch eine einmalige Tätigkeit kann danach je nach den konkreten Umständen den Schluss auf ein geschäftsmäßiges Handeln rechtfertigen (so der Bundesgerichtshof -BGH- in st. Rspr. zu Art. 1 § 1 Nr. 1 des Rechtsberatungsgesetzes -RBerG-; vgl. z. B. dieUrteile vom 05. Juni 1985 - IV a ZR 55/83, NJW 1986, 1050 sowievom 09. April 2002 - X ZR 228/00, NJW 2002, 2104).

    Dazu kann insbesondere bereits ausreichen, dass ein Honorar gefordert und auch bezahlt wurde (vgl. das BGH-Urteil vom 05. Juni 1985, a. a. O.).

    Das heißt aber andererseits nicht, dass eine getroffene und vollzogene Entgeltsvereinbarung für die Frage, ob eine Hilfeleistung geschäftsmäßig betrieben wird oder nicht, bedeutungslos wäre (so bereits der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 3 KO y/yy und im Ergebnis ebenso das BGH-Urteil vom 05. Juni 1985, a. a. O.).

  • BFH, 04.10.1983 - VII R 168/82

    Steuerberatung - Hilfeleistung - Immobilienverein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
    Denn das Auftreten für seine Ehefrau sei nicht geschäftsmäßig, sondern aus Anlass eines Einzelfalles erfolgt (Hinweis auf BFH BStBl II 1984, 118); nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 StBerG spiele für die Beurteilung der Geschäftsmäßigkeit der Hilfeleistung die Entgeltlichkeit keine Rolle.

    Ein geschäftsmäßiges Verhalten in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die Hilfeleistung nur ausnahmsweise und aus besonderen Gründen erfolgt (vgl. z. B. das BFH-Urteil vom 04. Oktober 1983 VII R 168/82, BStBl II 1984, 118).

  • BGH, 09.04.2002 - X ZR 228/00

    Geschäftsmäßigkeit der Einziehung einer abgetretenen Forderung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
    Auch eine einmalige Tätigkeit kann danach je nach den konkreten Umständen den Schluss auf ein geschäftsmäßiges Handeln rechtfertigen (so der Bundesgerichtshof -BGH- in st. Rspr. zu Art. 1 § 1 Nr. 1 des Rechtsberatungsgesetzes -RBerG-; vgl. z. B. dieUrteile vom 05. Juni 1985 - IV a ZR 55/83, NJW 1986, 1050 sowievom 09. April 2002 - X ZR 228/00, NJW 2002, 2104).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    Ob die Regelung allein mit der gesetzlichen Verankerung einer lang andauernden Verwaltungsübung zu erklären ist (so Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Juni 2013 betreffend den Abschluss des Petitionsverfahrens Pet-2-17-08-616-035778; FG Bremen, Beschluss vom2. November 1993 - 2 93 122 E 2 u.a., BeckRS 1993, 8670 Rn. 19; Völzke, DB 1975, 1283, 1284), oder dem nach Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Familie Rechnung tragen soll (so etwa FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2007 - 3 K 119/06, juris Rn. 44), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2018 - 20 K 337/18

    Unterlagenvorlage, Verwaltungsgerichtsprozess, Sozialdaten, Steuergeheimnis

    vgl. BFH, Urteil vom 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02 -, juris, Rn. 35; hierzu Alber in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 249. Lieferung 08.2018, § 30 AO, Rn. 617; ebenso Steinhauff in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 249. Lieferung 08.2018, § 41 FGO, Rn. 259; siehe auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2007 - 3 K 119/06 -, juris, Rn. 29.
  • VG Saarlouis, 06.11.2008 - 3 K 126/06

    Beihilfefähigkeit von Implantatversorgung

    VGH München, Beschluss vom 19.07.2005 - 14 ZB 03.3186 - (juris); zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit für die entsprechende Anschlussversorgung vgl. Urteil der Kammer vom 27.11.2006 - 3 K 119/06 -.
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