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   FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05   

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FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05 (https://dejure.org/2008,17674)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2008 - 3 K 143/05 (https://dejure.org/2008,17674)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 3 K 143/05 (https://dejure.org/2008,17674)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsmissbräuchliche Gestaltung bei Ausnutzung des in § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. b EStG enthaltenen Ausnahmetatbestands durch Auslandseinlösung von Zinsscheinen: keine Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Einlösung des Zinsscheins ohne Zutun der ...

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 a); ; EStG § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 bb); ; EStG § 44 Abs. 5 S. 1; ; AO § 42; ; AO § 155; ; AO § 167 Abs. 1 S. 1; ; AO § 191

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerabzug bei Tafelpapieren; Einlösung durch ausländisches Kreditinstitut; Einlösung bei ausländischem Kreditinstitut durch inländisches Kredtinstitut

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerabzug bei Tafelpapieren - Einlösung durch ausländisches Kreditinstitut - Einlösung bei ausländischem Kreditinstitut durch inländisches Kredtinstitut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchliche Gestaltung bei Ausnutzung des in § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a, bb Einkommensteuergesetz (EStG) enthaltenen Ausnahmetatbestands durch Auslandseinlösung von Zinsscheinen; Auszahlung der auf eigene Inhaberschuldverschreibungen (IHS) bezogenen Zinserträge über ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1965
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.12.2001 - X R 41/99

    Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Dies erfordert einen Maßstab, der nur in dem potentiell anzuwendenden Gesetz liegen kann (ebenso das BFH-Urteil vom 19. Dezember 2001 X R 41/99, BFH/NV 2002, 1286).
  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Dies konnte durch Haftungsbescheid (§ 191 AO i.V.m. § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG), aber auch - wie vorliegend - durch den Erlass eines sogenannten Nachforderungsbescheids (§ 155 i.V.m. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO) geschehen (vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil vom 13. September 2000 I R 61/99, BFHE 193, 286, BStBl II 2001, 67).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Es steht nämlich grundsätzlich jedermann frei, die von ihm beeinflussbaren Sachverhalte so zu gestalten, dass sich keine oder eine möglichst geringe Steuerbelastung ergibt (so z.B. das BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).
  • BFH, 29.10.1993 - VI R 4/87

    Sozialversicherungsbeiträge - Fehlerhafte Abführung - Beitragsnachentrichtung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Hinsichtlich der Anwendung des sog. Übernahmesteuersatzes weist das FA auf § 43 a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie auf die Rspr. des BFH (Urteile vom 25. September 1970 VI R 122/67, BStBl II 1971, 53 sowie vom 29. Oktober 1993 VI R 4/87, BStBl II 1994, 194) zu Fällen hin, in denen die Möglichkeit einer Weiterbelastung der Abzugsteuer aufgrund der anonymen Abwicklung nicht besteht.
  • BFH, 25.09.1970 - VI R 122/67

    Kapitalgesellschaft - Verdeckte Gewinnausschüttung - Nachentrichtung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Hinsichtlich der Anwendung des sog. Übernahmesteuersatzes weist das FA auf § 43 a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie auf die Rspr. des BFH (Urteile vom 25. September 1970 VI R 122/67, BStBl II 1971, 53 sowie vom 29. Oktober 1993 VI R 4/87, BStBl II 1994, 194) zu Fällen hin, in denen die Möglichkeit einer Weiterbelastung der Abzugsteuer aufgrund der anonymen Abwicklung nicht besteht.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Der streitbefangenen Inanspruchnahme der Klägerin liegt eine Situation auf dem Kapitalanlagemarkt zugrunde, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Juni 1991 -2 BvR 1493/89- (BStBl II 1991, 654), die dadurch veranlassten gesetzgeberischen Maßnahmen zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (durch das sog. Zinsabschlaggesetz vom 09. November 1992 -BGBl. I 1992, 1853-) sowie die Bestrebungen vieler Kapitalanleger geprägt war, den in diesem Zusammenhang eingeführten Zinsabschlag zu vermeiden.
  • BFH, 31.05.2005 - I R 74/04

    Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung gemäß § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne liegt nach ständiger Rspr. des BFH vor, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. das Urteil vom 31. Mai 2005 I R 74/04, BFHE 210, 117, BStBl II 2006, 118).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Hiervon wird - in einem Versuch weiterer Konkretisierung dieser Voraussetzungen des § 42 AO - dann ausgegangen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, obwohl hierfür keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorliegen, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (vgl. z.B. das BFH-Urteil vom 27. Oktober 2005 IX R 76/03, BFHE 212, 360, BStBl II 2006, 359, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.1992 - V R 1/91

    Missbräuchliche Vermietung von Praxis an Ehemann

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05
    Die Vorschrift des § 42 AO setzt - wie es der BFH in seinem Urteil vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BFHE 167, 215, BStBl II 1992, 541, dort unter II. 3. c) formuliert hat - eine am Gesetzeszweck vorbeizielende Gestaltung voraus.
  • BFH, 23.03.2009 - II B 119/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Das FG gab durch Urteil vom 17. Juli 2008 3 K 143/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1965) der Klage einer Sparkasse in L gegen einen Nachforderungsbescheid über Kapitalertragsteuer für den Zeitraum von 1993 bis 2002 im Wesentlichen statt und vertrat dabei die Ansicht, die Nachforderung könne nicht darauf gestützt werden, dass die Sparkasse an der durch ihre Kunden erfolgten Einreichung von Zinsscheinen bei ausländischen Banken zur Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer mitgewirkt habe.

    Der Anwendbarkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO steht zwar nicht entgegen, dass das FG-Urteil vom 17. Juli 2008 3 K 143/05, das die Klägerin als Divergenzentscheidung ansieht, erst nach der Vorentscheidung erlassen wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1992 V B 105/92, BFH/NV 1993, 699).

    Im vorliegenden Streitfall ging es um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Auskunftsersuchens, im Urteil vom 17. Juli 2008 3 K 143/05 jedoch um die Rechtmäßigkeit des Nachforderungsbescheids.

  • BFH, 17.02.2010 - I R 85/08

    Kapitalertragsteuereinbehalt (sog. Zinsabschlag) bei Tafelpapieren

    Die Klage gegen den Nachforderungsbescheid --von der Klägerin beschränkt auf die Abgabenschuld, die nicht auf die Situation der eigenhändigen Einlösung der Kundenpapiere durch Mitarbeiter der Klägerin ausgelöst wurde-- war erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 17. Juli 2008 3 K 143/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1965).
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